Nachbar betreibt schon Psychoterror

10. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)
Nachbar betreibt schon Psychoterror

Hallo @ all

ich hätte da nach langer Zeit mal wieder eine Frage.......:

Der Nachbar meiner Freundin tyrannisiert diese permanent!
Angefangen hat alles damit das sie nicht auf ihn eingegangen ist, als dieser ihr bei einem Glas Wein die Hausregeln erklären wollte, seit dem nimmt der Terror seinen Lauf.

1. Sobald sie und ihre 7 jährige Tochter in der Wohnung sind und von Raum A nach Raum B gehen, klopft es von unten gegen die Decke. Spielt die Tochter im Kinderzimmer und es fällt etwas zu Boden, klopft es gegen die Decke. Egal was für Wohngeräusche entstehen, der Nachbar fühlt sich gestört.

2. Der Lebensgefährte meiner Freundin hat einen Schlüssel zum Haus/zu ihrer Wohnung. Dies ist dem Nachbarn anscheinend auch ein Dorn im Auge und hat dies auch der Wohngesellschaft mitgeteilt. Wieso diese ihm recht gegeben hat bleibt ein Rätsel, oder darf die Wohngesellschaft das Weitergeben der Schlüssel verbieten?
Gestern dann der Knaller; als der Lebensgefährte gegen 13 Uhr das Haus verlassen wollte, war die Hauseingangstür verschlossen - außer dem Lebensgefährten und den "Terror"nachbarn war niemand im Haus anwesend.
Als der Lebensgefährte dann Abends wieder ins Haus wollte (es wieder abgeschlossen) öffnete der Nachbar seine Wohnungstür und beobachtete das Geschehen. Aus der Wohnung kam nur ein "hat da etwa wieder jemand einen Schlüssel zum Haus?!" Das geht doch mal gar nicht oder? Und der VM ist anscheinend machtlos bzw. bekommt das Treiben nicht unter Kontrolle.

Meine Freundin hat diese Zwischenfälle alle dem Vermieter gemeldet, dieser hat den Nachbarn jetzt mehrfach darum gebeten, diese Aktionen zu unterlassen, jedoch passiert nichts, der Nachbar treibt seine Psychospielchen weiter.

Bei der Polizei wurde meiner Freundin gesagt, dass sie evtl die Miete kürzen könnte, sollte der VM nichts dagegen unternehmen bzw. es endlich zur Ruhe kommen.

Wenn eine Mietminderung zulässig ist, in welcher Höhe könnte sie die Miete kürzen? Natürlich hat sie dem VM nochmal die Gelegenheit gegeben, den Nachbarn Grenzen zu setzen, aber irgendwann hat die Geduld auch ein Ende.

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"in dubio pro reo "

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22 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe nicht alles geschrieben, was dieser Mann den lieben langen Tag so treibt! Das würde auch den Rahmen sprengen glaube ich!
Es sieht so aus, dass meine Freundin mittlerweile Angst hat, überhaupt Geräusche in ihrer Wohnung zu machen, er könnte sich ja gestört fühlen. Auch die Tochter hat regelrecht Angst die Treppen runter zu gehen, es könnte ja zu laut sein! Dieser Mann spielt sich wie der Sheriff des Hauses auf - und das alles nur, weil sie ihm die Einladung zu einem Glas Wein abgeschlagen hat? Nennt man das dann nicht schon Nötigung?! Wer weiß was dieser alte Sack vorhatte (entschuldigt bitte, aber auch ich bin schon "Opfer" dieses netten Herren geworden)..

"rumlungern" wird im Haus schon keiner, den Schlüssel bekommt ja auch nicht jeder der grad am Haus vorbeiläuft! Aber ist das eine Rechtfertigung, Mittags um 13 Uhr die Hauseingangstür abzuschließen!? Was, wenn es brennt?! ..
Oder - sobald meine Freundin Besuch bekommt - die Wohnungstür aufzureissen und zu beobachten wer das Haus betritt oder wieder verlässt?! Ihr die Kellertür absichtlich in den Rücken zu rammen, wenn sie am Briefkasten steht und er wieder aus dem Keller kommt? Die Glühbirne auf dem Dachboden rauszuschrauben, da könnte wer weiß was passieren! Die Kinder anzuschreien, wenn sie vor der Tür spielen oder mit Straßenkreide malen? Das ist schon kein normaler Zustand mehr in dem Haus, und wenn das Geld da wäre würde meine Freundin eher heute als morgen ausziehen!


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"in dubio pro reo "

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#3
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
weil sie ihm die Einladung zu einem Glas Wein abgeschlagen hat?


Da will man eine neue Nachbarin in der Hausgemeinschaft willkommen heißen und wird dann gleich zum alten Sack ?
Es ist eine verrückte Welt.



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#6
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#7
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

kennenlernen ist die eine, ihr vorschreiben wie sie was wann zu tun hat im Haus eine andere Sache! Um nichts anderes ging es bei dieser Einladung! Und nur, weil sie ihm direkt gesagt hat, dass sie keine Unterweisung braucht um den Flur ordentlich zu wischen oder die Wäscheleine zu spannen, macht er ihr nun das Leben schwer? Für mich eine Form der Nötigung - machst du nicht was ich will, mach ich dir das Leben zur Hölle!

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"in dubio pro reo "

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#8
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#9
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Um nichts anderes ging es bei dieser Einladung!


Der Inhalt war also schon vorher bekannt ?



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#10
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Wobei ich beim Thema "Abschließen der Haustür" mich schon mal erkundigen würde, was denn die Feuerwehr dazu sagt.

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#11
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#12
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ich wohne nicht in diesem Haus, bin nur öfter mal zu Besuch da und bekomm so einiges mit! ..
Dass das Abschließen der Hauseingangstür nicht erlaubt ist, habe ich auch schonmal gehört - von wegen Brandschutz etc.! Aber angeblich ist das so im Mietvertrag geregelt - sagt meine Freundin.
Man kann ja verstehen, dass Abends die Türen abgeschlossen werden (machen wir mit unserer Wohnungstür genauso!), vorallem die älteren Herrschaften kennen es wohl nicht anders, aber mitten am Tag um 13 Uhr?!


@ TrapperJohn - ja, das war vorher bekannt! ?!

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"in dubio pro reo "

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#13
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
ja, das war vorher bekannt!


Woher ?



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#14
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Was ist das bitte für eine Frage?! .. Weil ER es IHR gesagt hat!?
Sie hat sich höflich bei ihm vorgestellt und er hat ihr gesagt, dass er ihr die Regeln des Hauses erklären möchte, gern bei einem Gläschen Wein oder einer Tasse Kaffee!

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"in dubio pro reo "

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#15
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Und daraufhin hat SIE gesagt: ...... ?



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#16
 Von 
Eluis
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 6x hilfreich)

Auch so ein Platzhirsch? :)

Der Mann mag ja durchaus ein Ekel sein. Andererseits wäre ich vorsichtig, alle Beschwerden nur mit dem Ausschlagen der Einladung zu Wein oder Kaffee zu erklären. Auch die Kellertür im Rücken könnte ein Versehen gewesen sein. Also immer auch überlegen, ob der Typ (wenn auch nur teilweise) Recht haben könnte.

Im übrigen:
Alle Ereignisse notieren, soweit vorhanden mit Zeugen.
Liste an Vermieter schicken und Vermieter auffordern, den Nachbarn abzumahnen (= mit Kündigung der Wohnung zu drohen), wenn er sein Verhalten fortsetzt.
Ggfls. Mietminderung 5-10%


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#17
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Anders kann man das aber schon nicht erklären @ Einladung! Dieser Mensch ist wirklich ein Ekel, und ob das mit der Kellertür immer ein Versehen ist, kann ich langsam auch nicht mehr glauben! Das passiert ja ständig wenn sie am Briefkasten steht und er aus dem Keller kommt! Es ist ja auch nicht so als würde sie sich nicht bemerkbar machen (habe das nun mehrfach mitbekommen) und trotzdem stösst er mit voller Wucht die Kellertür auf und sie bekommt sie dann in den Rücken!
Der VM wurde nicht nur einmal angeschrieben, jedoch bekommt der Nachbar nur das übliche Standartschreiben in dem ihm nur angedroht wird, dass es beim nächsten Mal zu mietrechtlichen Konsequenzen kommen wird!
Jetzt hat sie dem VM eine Frist von 2 Wochen gesetzt, dem Spuck endlich ein Ende zu setzen, wir sind gespannt was der VM dazu sagt - über eine telefonisch angekündigte Mietminderung hat die zuständige Sachbearbeiterin nur gelacht!

Abwarten wie es weitergeht!.......

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"in dubio pro reo "

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#18
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#20
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, es geht nicht um eine Mietminderung, sondern darum, dass der VM endlich eingreift und dem Nachbarn Grenzen aufsetzt! Wenn das nur unter Androhung einer Mietkürzung funktioniert, muss man halt zu solchen Mitteln greifen ;) ..

Aber davon will der VM ja nichts hören, da sie die alleinige Beschwerdeführerin ist! Außer ihr hat auch keiner ein Problem mit dem Nachbarn, denn die übrigen Mietparteien tanzen nach seiner Pfeiffe!

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"in dubio pro reo "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
die übrigen Mietparteien tanzen nach seiner Pfeiffe


Wie sieht das denn im einzelnen aus ?



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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