Nachbar betreibt Gewerbe

11. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marderu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar betreibt Gewerbe

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt bringt mich schon seit Jahren an den Rand der Verzweiflung:
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus. Die Nachbarn in der Wohnung über mir verursachen ständigen Lärm - es wird immer wieder etwas über den Boden gerollt (ich vermute ein Skateboard), Sachen auf den Boden fallen gelassen und getrampelt. Das natürlich vor allem gerne gegen 3 Uhr morgens, wenn die Person/en vom Feiern zurück kommen. Reden hat nichts gebracht, der Vermieter, ein Wohnungsunternehmen, tut nichts. Seit ungefähr einer Woche ist die Situation kaum noch auszuhalten - von morgens bis mitten in die Nacht gibt es Handwerksgeräusche. Jetzt habe ich durch Zufall online herausgefunden, dass die Nachbarn in der Wohnung eine gewerbliche Manufaktur von Skateboards betreiben. Das erklärt die Geräusche, die ich ständig von oben verneheme. Wahrscheinlich haben die jetzt einen großen Auftrag an Land gezogen, daher der nochmal erhöhtere Lärm in der letzten Woche.
Nun also meine Frage: muss ich das hinnehmen? Ist es überhaupt gestattet, dass die Nachbarn die Wohnung gewerblich nutzen? Ergibt sich durch diese Tatsache erhöhter Handlungsbedarf von Seiten des Vermieters?

Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten!

-- Editiert von Marderu am 11.11.2017 02:14

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Marderu):
Ist es überhaupt gestattet, dass die Nachbarn die Wohnung gewerblich nutzen? Ergibt sich durch diese Tatsache erhöhter Handlungsbedarf von Seiten des Vermieters?


Schau einmal in den gültigen Mietvertrag. Dein Nachbar hat sicherlich keinen anderen Vertrag. Klärung über Vermieter/Mieter/Mieter - Vertragsverletzung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Dein Nachbar hat sicherlich keinen anderen Vertrag

Davon sollte man nicht ausgehen.


Zitat (von Marderu):
Ist es überhaupt gestattet, dass die Nachbarn die Wohnung gewerblich nutzen?

Zumindest ist es nicht verboten.



Ich würde so vorgehen:
Den Vermieter per Einschreiben über das lärmintensive Gewerbe informieren, unter Firstsetzung nach Datun (14 Tage mindestens) zur Beseititgung auffordern, entsprechend Mietminderung ankündigen.
Detailliertes Lärmprotokoll führen

Ordnungsamt und Bauamt über das lärmintensive Gewerbe / Zweckentfremdung von Wohnraum informieren, regelmäßige Anzeigen der Ruhestörung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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