Nachbar beschwert sich ständig

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Elena030
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachbar beschwert sich ständig

Hallo zusammen,

vor 2 Jahren haben wir einen neuen Nachbarn unter uns bekommen. Er ist Eigentümer, wir auch. Schon kurz nach dem Einzug klingelte es an Tür, ich solle doch bitte beim Blumen gießen aufpassen, es würde bei ihm runtertropfen. Seitdem kommt er ständig hoch, auch um 6 Uhr morgens oder gegen 23 Uhr und beschwert sich über unsere Schritte. Er möchte das wir den Trittschall austauschen. Das Haus ist sehr hellhörig, ich höre die gleichen Geräusche von oben, bin halt nur nicht so empfindlich. Ich habe ständig Streit mit meinem Sohn, da ich ihm lautes laufen verbieten muss und ihn zwinge Hausschuhe zu tragen. Ich habe dem Nachbarn sogar meine Handynummer gegeben und gesagt, dass er sich gerne melden kann wenn die Geräusche zu laut werden. Ich bekam prompt eine SMS mit den Worten: "Könnt ihr mal aufhören ständig rumzulaufen!" Wir leben 15 Jahre hier, hatte nie Probleme mit Nachbarn, nur mit diesem Herrn. Er ist scheinbar selbständig und rund um die Uhr Zuhause. Ich fühle mich von dem ständigen Beschwerden echt belästigt. Ich habe es echt immer nett versucht, aber dieses ständige Klingeln geht mir echt auf den Keks. Letzte Woche bekam ich meine Waschmaschine geliefert und er machte echt die Tür auf um zu prüfen woher der Krach kommt. Heute kam der Elektriker, den hat er auch angesprochen und gebeten sich auszuweisen. Er ist wirklich anstrengend. Ich möchte ihn zukünftig einfach ignorieren und die Türe nicht mehr öffnen. Mein Papa kommt öfter zu Besuch, er hat einen lauten Gang, jedes mal wenn mein Vater hier ist beschwert er sich. Mein Vater konnte es nicht glauben und sagte der spinnt doch, ich soll ihn ignorieren. Ich kann nicht mehr normal Besuch empfangen. Das sind ganz normale Wohngeräusche, zudem hab ich in allen Zimmern Teppiche. Kann er rechtlich gegen mich vorgehen, bzw. mich zwingen das Laminat auszutauschen? Ich würde ihn am liebsten wirklich ignorieren, ich krieg schon immer schlechte Laune wenn ich weiss das er da ist, das ist echt unangenehm. Ich fürchte, er wird sich nicht ändern, deshalb möchte ich ihn nun einfach ignorieren, befürchte aber, dass er dann rechtlich gegen uns vorgeht. Welche Optionen hat er da?

Jetzt ist er bei der Eigentümerversammlung sogar noch in den Vorstand gewählt worden ....

Freue mich auf Antwort.

Viele Grüße,
Elena

-- Editiert von Elena030 am 07.11.2017 15:01

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Seid ihr also eine Eigentümergemeinschaft? Versuchs mit deiner Frage dann auch mal im Unterforum WEG (Wohnungseigentümer).

Wenn das Haus allg. zu hellhörig ist, wäre das doch evtl. eine Frage der Dämmung, die aber die gesamte WEG teilen müsste!?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das allererste, was Sie tun sollten, ist ihn im Handy zu sperren, damit SMS oder Anrufen unterbleiben. Als zweites den normalen Lebensablauf wieder aufnehmen. Ihr Sohn darf in der Wohnung spielen, herumlaufen und alles, was Kinder halt so machen (ich gehe mal davon aus, dass er noch klein ist und ich gehe mal zu ihren Gunsten davon aus, dass Sie überbetriebene Lärmentwicklung auch unterbinden würden).

Ansonsten hehes Vorschlag folgen. Es ist aber ganz und gar nicht so, dass sie ihr Leben nur noch nach dem Nachbarn ausrichten müssen. Im Ernstfall bleibt die Türe halt einfach zu. Sie müssen sich mit ihm nicht herumschlagen. Schon gar nicht ganz früh morgens oder spät abends.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Volle Zustimmung zum Beitrag von fb367463-2.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elena030
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau, habe die Versammlungen bisher gemieden, das nächste mal werde ich hingehen. Vielen Dank !

Zitat (von HeHe):
Seid ihr also eine Eigentümergemeinschaft? Versuchs mit deiner Frage dann auch mal im Unterforum WEG (Wohnungseigentümer).

Wenn das Haus allg. zu hellhörig ist, wäre das doch evtl. eine Frage der Dämmung, die aber die gesamte WEG teilen müsste!?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elena030
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte Ärger halt meiden und bin ihm deshalb immer Entgegenkommen. Mein Sohn ist elf und läuft tatsächlich nicht leise sondern trampelt unbewusst, deshalb die Hausschuhe und die ständigen Streiteren. Vielen Dank für die Hilfe!

Zitat (von fb367463-2):
Das allererste, was Sie tun sollten, ist ihn im Handy zu sperren, damit SMS oder Anrufen unterbleiben. Als zweites den normalen Lebensablauf wieder aufnehmen. Ihr Sohn darf in der Wohnung spielen, herumlaufen und alles, was Kinder halt so machen (ich gehe mal davon aus, dass er noch klein ist und ich gehe mal zu ihren Gunsten davon aus, dass Sie überbetriebene Lärmentwicklung auch unterbinden würden).

Ansonsten hehes Vorschlag folgen. Es ist aber ganz und gar nicht so, dass sie ihr Leben nur noch nach dem Nachbarn ausrichten müssen. Im Ernstfall bleibt die Türe halt einfach zu. Sie müssen sich mit ihm nicht herumschlagen. Schon gar nicht ganz früh morgens oder spät abends.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen