Nachbar Proviziert Hund!

27. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachbar Proviziert Hund!

Erstmal Vorweck wir wohnen seit 4Jahren in unserm schicken Einfamilienhaus und seit ca. 3Monaten haben wir neue Nachbarn bekommen.
So erstmal war alles ok,bis es wärmer draußen wurde und ich meine beiden Hunde (Chihuahuas) öfter/länger raus lasse!
Dazu ist zu sagen das meine Neuen Nachbarn ca. 3mal die Woche zuhause sind und davon etwa 1-2Std im Garten,eig Traum Nachbarn wäre da nicht das Problem das meine beiden Wauzis natürlich anschlagen sobald der Neue Nachbar sichtbar ist,sie bellen in der Regel 2min. und lassen dann auch wieder ab!
Vor ca. 1Woche hat sich mein Nachbar dann beschwert das meine Hunde Ruhestörung betreiben,dazu ist zu sagen vor 8Uhr morgens und nach 22Uhr abends kommen meine Hinde nicht raus!
Für mich wäre dies alles kein Problem wenn er nicht noch dazu gesagt hätte ob ich wohl meine Hunde nicht erziehen könne!
Jetzt habe ich heute gesehen das er meine än kleineren Hund (6Monate alt) provoziert (ganz nach an den Zaun kommt und sich Hinkniet) und wenn die kleine zu Bellen beginnt sie mit Wasser abspritzt!
Ich finde es eine Bodenlose Frechheit was er sich da raus nimmt noch dazu habe ich jeden anderen Nachbarn befragt ob er sich durch meine Hunde belästigt fühlt und diese meinten Nein!
Was kann ich dagegen tun?
Gibt es rechtliche Wege?Unterlassungserklärung?
Bzw. eine einstweilige Verfügungen das er sich meinen grundstück nicht nähern darf?

Ärgert der Nachbar?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Schwierig.
So lange sich der Nachbar auf seinem Grundstück aufhält, kann man nichts machen, auch nicht wenn sich der Nachbar auf seinem Grundstück so verhält, dass Sich Ihre Hunde provoziert fühlen.
Wasser über den Zaun spritzen geht natürlich gar nicht - aber welche Beweise hat man denn dafür, falls der Nachbar das bestreiten sollte?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Dann sorge dafür, dass das nervige Gekläffe unterlassen wird. Die Hunde scheinen ja wirklich gar keine Erziehung zu bekommen. Dafür kann der Nachbar nun auch nichts.

-- Editiert von Autoknacker am 28.05.2017 07:10

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38355 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, Nachbar will offensichtlich das Köterchen mit untauglichen Mitteln erziehen, also das nachholen, was die Eigentümer wohl nicht hinbekommen.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Hunde sind erzogen!
Ein Hund bellt nunmal und das sollen sie auch,wenn sich jemand unserem Grundstück nähert!
Das Problem ist das der Werte Herr sehr sehr selten zuhause ist und wenn dann soll Ruhe sein!Ich warte nur bis ihm meine Kinder auch Stören!
Er ist in ein Wohngebiet gezogen,damit muss er rechnen!
An beweisen mangelt es nicht andere Nachbarn haben es gesehen,unabhängig voneinander!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Roady keine schlechte Idee!
Noch dazu ist zu sagen das bei uns sehr viele Katzen rumlungernd,in meinem Garten nicht da die Hunde da sind aber in seinem Garten *****n die Katzen ins Hochbeet.Da sagte er das er gegen die Mitsviecher auch was unternimmt!
Ich hab halt auch echt Angst vor Giftködern oder dergleichen!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich hab halt auch echt Angst vor Giftködern oder dergleichen!

Auf seinem Grundstück kann der Nachbar machen was er will - dazu würde auch gehören, zugelassene Rattengifte bestimmungsgemäß auszulegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Sabi0202):
Meine Hunde sind erzogen!
Ein Hund bellt nunmal und das sollen sie auch,wenn sich jemand unserem Grundstück nähert!


Da machst du es dir aber viel zu einfach.
Ein Hund ist doch nicht blöd - bei richtiger Erziehung kann so ein Tier durchaus unterscheiden, ob sich da ein Nachbar berechtigt auf seinem Grundstück bewegt oder ob sich etwa ein fremder Eindring dem eigenen Grundstück nähert.

Erzieh deine Tiere entsprechend (oder lasse es halt Fachleute tun, wenn tu das nicht selbst hinbekommst) - schon ist das Problem gelöst.
http://de.wikihow.com/Einem-Hund-das-Bellen-abgew%C3%B6hnen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

"Ein Hund bellt nunmal und das sollen sie auch,wenn sich jemand unserem Grundstück nähert!"
Okay, die Tiere sind erzogen - nur leider falsch.
Ein richtig erzogener Hund sollte erst melden, wenn das Grundstück betreten wird und nicht bei Annäherung ( jeder Spaziergänger auf dem Fußweg wird gemeldet? Mann hast du tolerante Nachbarn - oder keinen Fußweg vorm Grundstück)

Dem Nachbarn vorzuwerfen, dass er zu selten da sei und zu überlegen, ihm das Betreten seines eigenrn Grundstücks zu untersagen wenn das in Annäherung an dein Haus passiert - das ist ein Fake, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Na und dann sind meine Hinde in euren Augen "Falsch" erzogen das gibt ihm aber noch lange nicht das Recht irgendeine Flüssigkeit auf mein grundstück/Hunde zu spritzen!
Mir passen seine Freunde auch nicht die jeden Tag vor unserer Einfahrt Parken deswegen zerkratz ich die Autos doch auch nicht!
Aber seh schon lauter Tier hasser hier unterwegs!

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Und nein ich habe keinen Fußweg vor der Haustüre,aber viele weiter Nachbarn die sich nicht gestört fühlen ganz im Gegenteil sie gehen auf die Hunde zu und fertig aber der Werte Herr Machbar der sich aufregt hat selbst einen Hund der ja sooooo toll erzogen ist
1.Wohnt der Hund garnicht bei ihm
2.wenn er mal da ist geht dieser Hind aggressiv auf meine Hund und auch auf meine Kinder los!
Ich werde mal von 8-22Uhr den Rasenmäher an den Gartenzaun stellen darf ich ja auch!

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anonym9
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

versuchs mal damit:
Wenn dein Hund wieder bellt, weil der Nachbar da ist - geh´ hin, sag guten Tag und halte ein kurzes Schwätzchen mit dem Nachbar. Der Hund sitzt daneben und kann so erkennen, dass es ein "Freund" und kein "Feind" ist. Dieses Spiel immer wiederholen, sooft es sich ergibt.

Die Gewohnheit macht´s ...

Und: 2 Minuten Hundegebell am Stück sind wirklich viel.

Gruß,
anonym9

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38355 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es ist einfach nicht normal, dass Hunde Nachbargrundstücke bewachen. Das kann man ihnen abgewöhnen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Sabi0202):
wäre da nicht das Problem das meine beiden Wauzis natürlich anschlagen sobald der Neue Nachbar sichtbar ist,sie bellen in der Regel 2min. und lassen dann auch wieder ab!

2 Minuten bellen weil man den Nachbarn sieht? Nein, das ist nicht natürlich, das ist schlicht falsches Training.
Melden bedeutet 1-2x Laut geben.
Wenn man es nicht hinbekommt, Profi holen der das kann. Kostet nicht viel und der Frieden ist wieder hergestellt.



Zitat (von Sabi0202):
Jetzt habe ich heute gesehen das er meine än kleineren Hund (6Monate alt) provoziert (ganz nach an den Zaun kommt und sich Hinkniet)

Er nutzt sein Grundstück, das ist sein gutes Recht und keine Provokation.
Und da wird man auch keine Verfügung für bekommen.

Im Gegenteil, stehen die Aussichten des Nachbarn nicht schlecht eine Verfügung gegen die Ruhestörung zu bekommen.
Und vom Ordnungamt könnte dann noch ein Bußgeld obendrauf kommen.



Zitat (von Sabi0202):
und wenn die kleine zu Bellen beginnt sie mit Wasser abspritzt!

Offenbar versucht der Nachbar nun die Erziehung nachzuholen. Wobei diese Methode auch falsch ist.



Zitat (von Sabi0202):
Aber seh schon lauter Tier hasser hier unterwegs!

Komisch, das Tierhalter meist immer die Fehler bei anderen suchen und nie bei bei sich selbst oder den Tieren ...
Und natürlich können abweichende Meinungen nur von Tierhassern kommen und nicht etwa aus der Realität.



Zitat (von Sabi0202):
Mir passen seine Freunde auch nicht die jeden Tag vor unserer Einfahrt Parken deswegen zerkratz ich die Autos doch auch nicht!

Äpfel mit Birnen ... Wann hat er denn Deine Hunde zerkratzt? Klares Wasser ist eine beschädigungslose Einwirkung.

Und das zuparken von fremden Einfahrten ist natürlich verboten, da gibt es die Möglichkeit das mal höflich anzusprechen oder Anzeige bzw. Anzeige und abschleppen lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich suche keinen Rat wie ich meinen hund Erziehen soll,dass macht jeder so wie er es für richtig hält!Ich finde mein Hund kann und darf auf unseren Grundstück bellen!
Ich finde es Arrogant und sehr überheblich was der Nachbar macht ich selbst bin Pädagogin und Erziehe auch seine Kinder nicht!Würde mir im Traum nicht einfallen!
Er hat mir nichts rüber zu spritzen!
So wie ich es sehe "eure Ratschläge" könnte ich IHN selbst ja auch abspritzen oder sein Beet usw.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Das ist hier kein Streichelforum.
Hier geht es um Rechtslagen.

Ich finde es unmöglich mich auf meinem eigenen Grundstück ankläffen lassen zu müssen.
Fehlt nur noch das meine Kinder, Enkel und Besucher nicht mehr in den Garten trauen.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die Rechtslage ist doch klar:

Der Nachbar muss sich nicht in der Nutzung seines Gartens einschränken lassen, ein "Näherungsverbot" wird sich also nicht durchsetzen lassen.

In Gegenteil, 2 Minuten bellen nur weil man den Nachbar sieht, das ist durchaus Ruhestörung.
Der Nachbar kann zivilrechtlich dagegen vorgehen (z.B. Unterlassungsklage)
Der Nachbar kann das dem Ordnungsamt anzeigen, das dann mit Bußgeldern und anderen Mitteln reagieren kann.



Zitat (von Sabi0202):
Ich finde mein Hund kann und darf auf unseren Grundstück bellen!

Nun, Gesetze und Rechtsprechung setzen dem bellen aber Grenzen von der Dauer her.



Zitat (von Sabi0202):
ich selbst bin Pädagogin und Erziehe auch seine Kinder nicht!Würde mir im Traum nicht einfallen!

Tja, zwischen Kindern und Tieren bestehen halt juristisch kleine aber feine Unterschiede.
Für Tiere gelten z.B. die Regeln die auf Sachen angewendet werden.
Bei Kindern gibt es den "Erziehungsberechtigten", dem das alleinige Erziehungsrecht zusteht.



Zitat (von Sabi0202):
So wie ich es sehe "eure Ratschläge" könnte ich IHN selbst ja auch abspritzen oder sein Beet usw.

Ihn nicht, siehe oben, Unterschied zwischen Sachen und Menschen.
Sein Beet streng genommen auch nicht, wobei ein paar Spritzer klares Wasser unerheblich sein dürften.



Im übrigen ist abspritzen mit klarem Wasser noch die harmlose Variante, da habe ich in der Nachbarschaft schon von anderen Formen der "Abwehr" hören müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Rechtslage seiner Seite habe ich mir schon abklären lassen!
Ein Hund darf 2x täglich bis zu 30min. am stück bellen!
Das Ordnungsamt will erstmal ein zeitprotukoll um zu sehen wie oft und wann mein hund bellt!
Zusätzlich werde ich einen Sichtschutz aufstellen somit kann er bzw muss er erstmal beweisen das es mein Hund ist was da bellt.
Morgen geht laut meines Rechtsanwaltes eine Unterlassungserklärung raus,das er es unterlassen soll diverse Flüssigkeiten auf mein Grundstück zu sprühen !Mutwillig!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12328.05.2017 23:52:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Desweiteren werde ich meinen Grillplatz Nähe Zaun legen bzw. je nach Windrichtung ändern damit es ihm die Bude voll qualmt ich kann mein Grundstück ja auch nutzen wie ich es will!Wer Krieg haben will kann Krieg haben!
Und ja es ist Kindergarten!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Sie sind Pädagogin? OMG...

Signatur:

"Valar Morghulis"

6x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sie sind Pädagogin? OMG...

Eventuell agiert sie da ja professioneller. Hat man ja öfter, das Menschen im Beruf ganz anders sind als im Privatleben.



Zitat (von Sabi0202):
je nach Windrichtung ändern damit es ihm die Bude voll qualmt ich kann mein Grundstück ja auch nutzen wie ich es will!

Wer durch Rauch oder Gerüche belästigt wird, hat einen Anspruch auf Unterlassung gegen seinen Nachbarn (§ 906 BGB , § 1004 BGB )

Dann gibt es noch die Landesimmissionsgesetze, die Grillen oft nur erlauben, wenn dafür gesorgt wird, dass die unvermeidbaren Geruchsemissionen nicht konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn dringen.



Zitat (von Sabi0202):
Ein Hund darf 2x täglich bis zu 30min. am stück bellen!

Dafür fehlt nur die Rechtsgrundlage.

Sofern man sich da auf das Urteil des OLG Hamm (Az.: 22 U 249 / 89) bezieht, da stand "nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und nicht länger als insgesamt 30 Minuten täglich" drin.



Zitat (von Sabi0202):
Morgen geht laut meines Rechtsanwaltes eine Unterlassungserklärung raus,das er es unterlassen soll diverse Flüssigkeiten auf mein Grundstück zu sprühen !Mutwillig!

Den Anwalt freut das schnell verdiente Geld.
Bin mal gespannt wie der Nachbar darauf reagiert.
Wenn der auch die Meinung
Zitat (von Sabi0202):
Wer Krieg haben will kann Krieg haben!
vertritt, wird das noch richtig stressig für Dich.



Zitat (von Sabi0202):
Und ja es ist Kindergarten!

Stimmt.
Und als Pädagogin weis man ja auch das man Kindern 10x sagen kann "die Herdplatte ist heiß" und die Kinder es erst glauben wenn sie sich die Finger verbrannt haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

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