Nach der Berufsschule Arbeiten

20. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
D.Reinisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach der Berufsschule Arbeiten


Hallo,

ich habe folgende Situation:

Ich mache eine Ausbildung zum Fachinformatiker und habe alle 6 Wochen, 2 Wochen Blockunterricht. Mein Arbeitgeber verlangt aber neuerdings, dass wenn ich weniger als 6 Zeitstunden Schule habe noch in den Betrieb komme.
Unsere normalen Betriebszeiten sind von 9-17 Uhr. An Tagen wo ich weniger als 6 Zeitstunden hätte, habe ich von 8-13:10 Uhr Schule inkl. 2x 20min Pause. Ich benötige ca. 30min von der Schule bis zum Betrieb. Von zu hause bis zur Schule brauche ich ca. 1h, wobei der Schulweg auf der Hälfte an meinem Betrieb vorbeiführt.

Meine Frage:

Darf mein Chef verlangen, dass ich noch in den Betrieb komme?

Danke im Voraus!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
manson
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 60x hilfreich)

Hmmm, genaues weiß ich nix, aber vor ein paar Jahren, als ich noch zur Berufsschule ging, mußten mehrere Leute aus meiner Klasse nach der Berufsschule auch noch in den Betrieb....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Soviel ich weiß, muß man bei weniger als 6 Stunden Unterricht wieder in den Betrieb gehen. So kenne ich es zumindest. Frag einfach mal Deine Lehrer, die sollten sich da auskennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
D.Reinisch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, aber handelt es sich dabei um Schul- oder Zeitstunden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich gehe mal von 6 Zeitstunden aus. Unsere Lehrlinge müssen, wenn der Unterricht vor 14 Uhr endet, auch noch in die Firma kommen.
Wo dies allerdings festgelegt ist (Ausbildungsordnung o.ä.) kann ich leider nicht sagen. Einfach mal im Betrieb bei der Ausbildungsleitung danach fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn er Azubi weniger als 8 Stunden Unterrichtszeit hat (9 Unterrichtsstunden), so hat dieser nach der Schule zu arbeiten´, wenn es ihm auf Grund des Verhältnisses der Wegzeit zur Arbeitszeit zumutbar ist und die gesetzliche zulässe Arbeitszeit dadurch nicht übererschritten wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

ach ja obiges gilt für jugendliche über 18. zumindest stand es so auf einer anwaltlichen internetseite.
im jugendschutzgesetz steht folgendes:
Für die Teilnahme am Unterricht der Berufsschule sind Jugendliche grundsätzlich freigestellt. Das heißt: Sie brauchen nicht mehr in ihren Ausbildungsbetrieb zurückzukehren, sondern können zu Hause den Unterricht aufarbeiten, wenn die Berufsschule länger als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten dauert. Die völlige Freistellung von der Arbeit im Betrieb gilt aber nur für einen Berufsschultag pro Woche. Wer zweimal wöchentlich je sechs Stunden Berufsschule hat, muss an einem dieser Tage wieder an seinen Ausbildungsplatz zurück. Ähnliches gilt bei Blockunterricht. Der Jugendliche muss freigestellt werden, wenn der planmäßige Unterricht wenigstens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen beträgt. Zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen sind bis zu zwei Stunden pro Woche zulässig. Freigestellt werden müssen Auszubildende auch für die Zeit vor Unterrichtsbeginn, wenn die Berufsschule vor 9 Uhr beginnt. Gleiches trifft zu, wenn die Berufsschule zwar erst um 9 Uhr oder später anfängt, aber vorher nur eine kurze Anwesenheit am Ausbildungsplatz möglich ist.Für die Prüfungen und den Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung sind die jugendlichen Auszubildenden ebenfalls von der Arbeit freizustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
holland-art
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 13x hilfreich)

Zum Einen handelt der AG rechtens und zum
Anderen würde ich mir in diesen Zeiten sehr gut überlegen ob ich wegen solchen Peanuts den Mund aufmache.
Auch den Firmen geht es nicht immer so gut, daß man 150% auf allem bestehen kann.
Seien Sie froh, daß Sie Arbeit und vor allem eine solch schöne haben und ziehen Sie mit.
Vielleicht hat die Firma ja gerade viel Arbeit weswegen Sie sich zudem zu freiwillligen Überstunden melden sollten.
Vielleicht haben Sie ja dann nach der Ausbildung dann auch eine Anstellung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
beck79
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 27x hilfreich)

Es gibt aber eine Sonderregelung bei Blockunterricht.
Zumindest ist es bei uns im Ausbildungsrahmenvertrag so festgelgt, daß man in Unterrichtsphasen nicht mehr zum Betrieb muss.

Was sagt denn der Ausbildungsrahmenvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen