Nach Wohnungsübergabe Mängel entdeckt - Kautionsfrage

13. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nutella91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Wohnungsübergabe Mängel entdeckt - Kautionsfrage

Hallo zusammen,

ich miete seit dem letzten Jahr eine Wohnung, die ich komplett neu eingerichtet habe. Aus beruflichen Gründen habe ich selber nur 2 Monate darin gewohnt und die Wohnung anschließend für weitere 10 Monate möbeliert untervermietet.

So weit, so gut. Bei der Wohnungsübergabe zurück an mich, schien auf den ersten Blick alles in Ordnung zu sein. Leider stellte ich ein paar Tage später fest, dass die damals neue Matratze starke Urinränder und Blutflecken aufwies. Diese Flecken wurden bei der Übergabe nicht entdeckt, da der Mieter offensichtlich die Matratze umdrehte, um den Schaden zu verschleiern.
Die Matratze war absolut nicht mehr zumutbar und musste gegen eine neue ausgetauscht werden.
Dem ehemaligen Untermieter schilderte ich die Situation und sagte ihm, dass ich von der Mietkaution den Betrag für die neue Matratze abziehen werde. Wie von mir angekündigt überwies ich den Restbetrag der Kaution zurück.

Nun habe ich von einem Anwalt Post bekommen. Er möchte einen nachweis über das Kaufdatum und den Preis der verunreinigten Matratze. Zwar habe ich die Rechnung der neuen Matratze, jedoch nicht die der alten Matratze.

Zur Information: Dem ehemaligen Untermieter liegt kein Übergabeprotokoll vor, welches den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung bestätigt.

Wie soll ich jetzt weiter verfahren?
Bin ich verpflichtet Rechnungen dieser Art längerfristig aufzubewahren?

Vielen Dank für Ihre Antwort und dem damit verbundenen Aufwand.



Beste Grüße

-- Editiert von Nutella91 am 13.12.2017 12:28

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Nutella91):
Wie soll ich jetzt weiter verfahren?
Bin ich verpflichtet Rechnungen dieser Art längerfristig aufzubewahren?


Rechnungen hebe ich 10 Jahre auf, schon wegen FA.
Die versaute Matratze würde ich an Deiner Stelle bezahlen mit dem Vorsatz, die nächste Abnahme/Übergabe gründlicher vorzunehmen. Wenn es drauf ankommt einen Schaden zu begleichen lügen manche Mieter (nicht nur Mieter), dass sich die Balken biegen. Es könnte die Verschmutzung der Matratze ja von Dir selbst verursacht worden sein, schließlich hast Du zuvor in dem Zimmer gewohnt - so oder ähnlich wird es heißen. Du musst beweisen, dass der M den Schaden verursacht hat, kannst Du es?
Vielleicht mit einer Urin- oder Blutprobe aus der Matratze. :devil:

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Du musst beweisen, dass der M den Schaden verursacht hat, kannst Du es?


Das ist gar nicht die Frage des Anwalts. Es soll geschaut werden, welchen Zeitwert die alte Matratze noch hatte.

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)



Zitat (von Tasti123):
Es soll geschaut werden, welchen Zeitwert die alte Matratze noch hatte.


Schon klar. Ohne Rechnung oder sonstigen Nachweis schlecht möglich.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Nutella91):
Dem ehemaligen Untermieter liegt kein Übergabeprotokoll vor, welches den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung bestätigt.
Mal ganz direkt die Nachfrage: Liegt nur dem Untermieter das Protokoll nicht vor oder existiert ein solches Protokoll wirklich nicht?

Unabhängig davon sind versteckte Mängel normalerweise auch mit einem einem Übergabeprotokoll noch einforderbar.

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#5
 Von 
Nutella91
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Nutella91):
Dem ehemaligen Untermieter liegt kein Übergabeprotokoll vor, welches den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung bestätigt.
Mal ganz direkt die Nachfrage: Liegt nur dem Untermieter das Protokoll nicht vor oder existiert ein solches Protokoll wirklich nicht?

Unabhängig davon sind versteckte Mängel normalerweise auch mit einem einem Übergabeprotokoll noch einforderbar.


Mir liegt sehrwohl das Übergabeprotokoll vor. Allerdings wurde auf diesem die Matratze nicht vermerkt, da wie wie bereits erwähnt, der Mangel erst ein paar Tage später, beim Einzug gesehen wurde.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Ohne Nachweiß des Alters und des Preises, der nicht mehr nutzbaren Matratze, wird es schwer einen Schaden zu beziffern, denn wie bereits gesagt ist nur der Zeitwert der alten Matratze zu ersetzen.

Zitat (von Nutella91):
Dem ehemaligen Untermieter schilderte ich die Situation und sagte ihm, dass ich von der Mietkaution den Betrag für die neue Matratze abziehen werde.


Genau das ist falsch und könnte noch teuer für Sie werden, wenn Sie nicht einen Beleg für die alte Matratze auftreiben können.

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#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Wenn ich an den Mieter eine Matratze mitvermiete, wäre das erste, bei Auszug diese genau zu inspizieren. Kein versteckter Mangel.

-- Editiert von Banane123 am 13.12.2017 15:17

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Nutella91):
Mir liegt sehrwohl das Übergabeprotokoll vor.
Aha, so klang das auch. Vor Gericht lügen ist verboten und strafbar. Der Untermieter war ja vermutlich beim Schreiben des Übergabeprotokolls dabei. Wenn er einem potentiellen Richter dies sagt und dieser dann dich nach dem Protokoll fragt, dann musst du wahrheitsgemäß antworten. Ich habts ihm nicht gegeben, wird da nicht reichen.

Der Inhalt dieses Protokolls hat also durchaus einen Wert. Du würdest zumindest mal erklären müssen, warum eine total verschmutzte Matratze, welche nicht mehr zu reinigen war, bei der Übergabe nicht aufgefallen ist. Nachlässigkeit ist kein wirklich guter Grund.

Unabhängig davon musst du beweisen, welcher Schaden genau verursacht wurde. Gibt es die Matratze denn noch?

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Nutella91):
Nun habe ich von einem Anwalt Post bekommen. Er möchte einen nachweis über das Kaufdatum und den Preis der verunreinigten Matratze. Zwar habe ich die Rechnung der neuen Matratze, jedoch nicht die der alten Matratze.

Wenn man den Nachweis des Kaufs nicht nachweisen kann wird man wohl ins Leere laufen. Selbst wenn man auf versteckten Mangel gehen würde (was schon ein wenig Fragwürdig ist) dann würde man den Zeitwert ansetzen.
Alle 5 bis 8 Jahre tauscht man eh eine Matratze in der Regel (Empfehlung Tüv Rheinland), und ohne Nachweis kann man eben dann davon ausgehen, das die Matratze eben schon zeitlich am Ende ist.
Wenn es nicht gerade eine 900€ Matratze ist, ist jede Mühe eh vergebens, da auch berücksichtigt wird, normaler Verschleiß wurde mit der Miete schon ab bezahlt.
Am besten man sucht jetzt eine einvernehmliche Lösung, da sich ja der Anwalt für die Rechnung interessiert kann es sein das man mit einem blauen Auge davon kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Wenn ich an den Mieter eine Matratze mitvermiete, wäre das erste, bei Auszug diese genau zu inspizieren.

Tja, und bei mir wäre das erste die zu entsorgen - einfach aus Gründen der Hygiene ...



Zitat (von spatenklopper):
Ohne Nachweiß des Alters und des Preises, der nicht mehr nutzbaren Matratze, wird es schwer einen Schaden zu beziffern, denn wie bereits gesagt ist nur der Zeitwert der alten Matratze zu ersetzen.

Ich fürchte eher unmöglich. Denn das Beweismittel existiert ja nicht mehr. Fotos wurden auch keine gemacht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Banane123):
Wenn ich an den Mieter eine Matratze mitvermiete, wäre das erste, bei Auszug diese genau zu inspizieren.


Tja, und bei mir wäre das erste die zu entsorgen - einfach aus Gründen der Hygiene ...


:rock: jupp

Zitat (von Nutella91):
Nun habe ich von einem Anwalt Post bekommen. Er möchte einen nachweis über das Kaufdatum und den Preis der verunreinigten Matratze. Zwar habe ich die Rechnung der neuen Matratze, jedoch nicht die der alten Matratze.


Matratzen fliegen ja nicht so einfach vom Kaufhaus nach Hause, wir haben unsere liefern lassen, evtl. könnten Sie auf diesem Weg zu einer Kopie des Kaufvertrages kommen? Sie werden ja wohl noch wissen wann Sie die Matratze bei wem gekauft haben? ... und alles was länger als drei Jahre her ist ... vergessen Sie es einfach und verbuchen es als Erfahrung.

... wollten Sie tatsächlich die Matratze weiter nutzen? ... bäh :crazy:

-- Editiert von AltesHaus am 14.12.2017 09:32

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Anwalt des Mieters bestreitet den Schaden ja gar nicht. Daher würde ich mir zunächst einmal keine Gedanken darüber machen, dass der Schaden nicht im Protokoll steht.

Allerdings ist die Forderung, das Kaufdatum und den Kaufpreis der beschädigten Matratze nachzuweisen berechtigt.

Du schreibst, dass Du die Wohnung beim Einzug im letzten Jahr komplett neu eingerichtet hast. Dann gehört ja eigentlich die Anschaffung der Matratze dazu. Es wäre allerdings recht unglaubwürdig, wenn man die Rechnungen dann schon nicht mehr hat. Schließlich wäre die Vorlage einer Rechnung auch beim Geltendmachen von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lieferanten der Matratze erforderlich.

Wenn der Anwalt zwar den Schaden nicht bestreitet, aber behauptet, die Matratze sei schon mindestens 10 Jahre alt gewesen und hätte somit sowieso einen Zeitwert von 0€ gehabt, dann wirst Du das Gegenteil beweisen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Tja, und bei mir wäre das erste die zu entsorgen - einfach aus Gründen der Hygiene ...
Zitat (von AltesHaus):
... wollten Sie tatsächlich die Matratze weiter nutzen? ... bäh


Ich kann das nachvollziehen und hatte auch erst den Gedanken, allerdings ist das im Endeffekt Käse.
Im Gegensatz zu Hotelbetten, hat darauf wenigstens nur 1 Person "gelegen"....... :kotz:

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
m Gegensatz zu Hotelbetten, hat darauf wenigstens nur 1 Person "gelegen".


Hotelbetten werden i.d.R. jeden Tag gereinigt, und nach Gastwechsel die Matratzen gründlich inspiziert. Zumindest in entsprechenden Hotels, also kein Vergleich mit Mieter in einem Zimmer, der offensichtlich "Null Bock" auf eine evtl.Reinigung der Matratze hat.

-- Editiert von Banane123 am 17.12.2017 07:41

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