Nach Unfall Mwst für Autokauf?

30. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
gz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Nach Unfall Mwst für Autokauf?

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage, die leider nur auf einer Stammtischinformation beruht. Vielleicht kann man mir ja weiterhelfen.

Folgenes:
Oktober 13 hatte ich einen unverschuldeten Unfall mit knapp 3000 Euro Schaden. Das Auto blieb und ist weiter fahrbereit.

Die Regulierung hat sich etwas gezogen, sodass ich im Januar 2014 die Schadenssumme (ohne MwSt) von der gegnerischen Versicherung überwiesen bekommen habe.

Im Dezember 2013 habe ich ein weiteres Auto gekauft. Das Auto, welches in den Unfall verwickelt war, wurde weder repariert noch verkauft.


Nun zur eigentlichen Frage: Ich hörte, dass man die Möglichkeit hat, die MwSt zu forden, wenn man den Unfallschaden beheben lässt (soweit klar!) ODER wenn man, weil das Auto zum Beispiel ein Totalschaden ist, ein Neues kauft.
Nun ist es ja aber bei mir der Fall, dass das Auto, welches in den Unfall verwickelt wurde, gar nicht verkauft wurde/oder ein Totalschaden ist.

Habe ich die Möglichkeit die MwSt trotzdem von der gegnerischen Versicherung zu verlangen?

Danke für eine Antwort,
LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Nein.

quote:
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.



Reparatur: Mehrwertsteuer fällt wegen Unfalls an.
Neukauf bei Totalschaden: Mehrwertsteuer fällt wegen Unfalls an.
Neukauf einfach so: Mehrwertsteuer fällt an, aber nicht wegen des Unfalls.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gz
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hatte es mir etwas schön geredet - mit einer zugegebenermaßen - fragwürdigen Argumentation.

Danke für die Quelle und die kompetente Antwort.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

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