Nach Rückreise kommt Koffer nicht an. Wie reagieren?

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Rückreise kommt Koffer nicht an. Wie reagieren?

Hallo,

eine kurze Frage zu der Anspruchslage:

Antonia bucht bei T-Airlines einen Rückflug von Singapur über Istanbul nach Köln. Es handelte sich nicht um einen Charterflug.
Als sie an einem Montagabend am Flughafen Köln ankommt und auf die Ausgabe ihres Koffer wartet, sagt ihr ein Mitarbeiter der S-GmbH, ein Dienstleister der T-Airlines, dass ihr Koffer "wohl in Istanbul' geblieben ist. Auf Bitte der S-GmbH füllt Antonia hierauf ein Formular beüglich des Koffers aus. Die S-GmbH teilt Antonia ebenfalls mit, dass der Koffer innerhalb von 24 Stunden nachgeliefert werde. Bei Rückfragen solle sich Anton an eine bestimmte "Telefonnummer wenden".
Am Montagnacht bekommt Antonia eine Bestätigungsmail der S-GmbH, aus der sich schließen lässt, dass die "Verlustmeldung" des Koffers eingegangen ist. In dieser Mail werden auch Kontaktadressen der T-Airlines genannt.

Mittlerweile ist es Donnerstagnachmittag. Antonia hat mehrer Male die benannte Nummer angerufen, unter dieser meldet sich jedoch immer nur ein Anrufbeantworter, mit dem Hinweis, seine Kontaktdaten zu hinterlassen, damit dann "umgehend" zurückgeruft werden kann. Trotz Antonias Rückrufbitte ist ein Rückruf nicht erfolgt. Am Mittwoch hat Antonia ebenfalls eine Mail an die T-Airlines geschickt, mit der Bitte um Information; auch hier jedoch erfolgte keine Reaktion.

Antonia ist verärgert, da es sich bei seinem Koffer um einen großen handelte, in dem sehr viele, für Antonia wichtige Gegenstände eingepackt waren, unter anderm viele Kleider, die er dringend braucht.

Antonia überlegt, wie sie ihre Ansprüche gegenüber der T-Airlines geltend machen kann. Sie ist überzeugt, dass die T-Airlines ebenfalls ihre Ansprüche durchsetzen würde, wenn Antonia den vereinbarten Kaufpreis für ihr Ticket nicht voll bezahlen würde.

Hat jemand einen Tipp für Antonia?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich moechte mich den Ausfuehrungen des Vorschreibers anschliessen.

Ergaenzend waere vllt. noch zu beachten, dass nur der Zeitwert des Gepaecks erstattet wird. Auch werden in der Regel Wertsachen wie, Schmuck, Kamaras, Laptops usw., auch Geld, nicht erstattet. Wertsachen soll man ins Handgepaeck verstauen, das steht fast immer in den AGB der Airlines.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Aktualisierung des Falls:

Antonia wurde heute Abend von der S-GmbH per Mail kontaktiert.
In der Mail schreibt die S-GmbH, dass der Koffer nicht gefunden wurde und dass Antonia die T-Airlines kontaktieren solle.

Antonia wird langsam verzweifelt, da sie die Gegenstände im Koffer benötigt.

-> Hat Antonia nun mehr Möglichkeiten, auf die T-Airlines einzuwirken?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Man muss nun eine Auflistung der im Koffer befindlichen Sachen machen, den Wert der Gegenstaende beziffern (Koffer nicht vergessen) und das alles an die Fluggesellschaft schicken und Erstattung einfordern. Wenn vorhanden Kaufbelege beifuegen.
Ach ja, fast vergessen, alles per Einschreiben senden!

Alles in allem wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen, wenn z.B. Rueckfragen notwendig werden.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 12.01.2016 08:56

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat:
Antonia wird langsam verzweifelt, da sie die Gegenstände im Koffer benötigt.


Wenn der Koffer nicht gefunden wurde, sind die Gegenstände weg.
Anton(ia) sollte sich dann neben der Regulierung auch Gedanken über eine Ersatzbeschaffung der Sachen machen, denn von T-Airlines gibt es den Zeitwert in Geld und keine neuen Kleider, denen ist es vollkommen egal wie dringend Anton(ia) die Kleidung braucht.
T-Airlines wird für Anton(ia) keine Schneider einstellen.

-- Editiert von spatenklopper am 12.01.2016 11:29

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aktualisierung des Falls:

Nach 14 Tagen meldet sich ein Paketdienstleister bei Antonia spät abends und bringt ihr den vermissten Koffer.
Von der Fluggesellschaft kam bis dahin immer noch keine Rückmeldung.

Antonia fragt sich, ob sie die mittlerweile neu gekauften Produkte (insb. Kleidungsstücke), zumindest teilweise, der Fluggesellschaft in Rechnung stellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn sie die Ersatzbeschaffungen dann an T abgibt, klar.

Hier sollte mal mit T telefoniert werden, und geklärt werden, wie die Modalitäten hier sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von sabineschmidt):
.......Antonia fragt sich, ob sie die mittlerweile neu gekauften Produkte (insb. Kleidungsstücke), zumindest teilweise, der Fluggesellschaft in Rechnung stellen kann......

Man muss sich vor Augen halten, dass der Koffer auf der Heimreise 'verschuett' ging. Da wird man ja noch genug Klamotten im Kleiderschrank haengen gehabt haben und man war nicht unbedingt auf Neukaeufe angewiesen.

Alle wirklich notwendigen Artikel die angeschafft werden mussten, wie Hygieneartikel, wird die Fluggesellschaft sicherlich problemlos gegen Beleg erstatten. Bei den uebrigen Artikel wird man sich zu erklaeren haben.

Alles was die Airline erstattet geht in deren Besitz ueber, da ja der Koffer wieder auftauchte und deshalb kein Schaden von Dauer entstand.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hello,

erst einmal danke für die bisherigen Infos. Hat wirklich weitergeholfen.

Im Fall hat sich hier wieder etwas Neues ergeben:

Nach unzähligen unbeantworteten Mails, Telefonaten und Briefen ohne Einschreiben erhielt Antonia letztlich eine Antwort auf einen Einschreiben-Brief durch die T-Airlines. Hierin wird auf "internationale Regelungen" verwiesen und festgestellt, dass sich die Schadensersatzverpflichtung der T-Airlines auf nur ein Drittel des gekauften Warenwertes beschränkt, da es sich um einen Rückflug handelt.
Gleichzeitig erhält Antonia ein Formular, mit dessen Unterschrift sich Antonia einverstanden erklären soll, auf jegliche weitere Ersatzansrprüche an die T-Airlines beim Erhalt der verminderten Summe zu verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von sabineschmidt):
......dass sich die Schadensersatzverpflichtung der T-Airlines auf nur ein Drittel des gekauften Warenwertes beschränkt, da es sich um einen Rückflug handelt.......

Was hatten Sie denn alles neu gekauft und was hatten Sie erwartet, etwas - dass die Fluggesellschaft Sie neu einkleidet???


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sabineschmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelte sich um verschiedene Gebrauchtsgegenstände, meistens keine Kleider.

Man soll nicht vergessen, dass Antonia für 14 Tagen auf einen großen Koffer, voll mit persönlichen Gegenständen, verzichten musste. Viele dieser Gegenstände mussten durch Antonia neu beschafft werden, untern anderem auch Hygieneartikel oder medizinische Utensilien

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von sabineschmidt):
......Man soll nicht vergessen, dass Antonia für 14 Tagen auf einen großen Koffer, voll mit persönlichen Gegenständen, verzichten musste......

Jeder Koffer ist in der Regel voll mit persoenlichen Gegenstaenden. Das liegt in der Natur der Dinge.

Aber machen Sie mal einer Fluggesellschaft klar, dass Sie zu Hause keine Zahnbuerste mehr hatten, oder kein Duschzeugs, geschweige denn Bekleidungsstuecke, wenn ein Koffer sich bei der Rueckreise verzoegert. Mir fallen da keine Argumente ein. Und - medizinische Utensilien gehoeren ins Handgepaeck, das wird Ihnen auch jede Airline sagen.

Tja, widersprechen, das tuen Sie sich auch:
Antwort #6: Antonia fragt sich, ob sie die mittlerweile neu gekauften Produkte (insb. Kleidungsstücke), zumindest teilweise, der Fluggesellschaft in Rechnung stellen kann.
Antwort #11: es handelte sich um verschiedene Gebrauchtsgegenstände, meistens keine Kleider.


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 21.02.2016 17:50

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen