Nach Nötigung Unfall entstanden

23. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
BerlinSL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Nötigung Unfall entstanden

Letztes Jahr saß in in Begleitung von zwei Personen in meinem Wagen und wurde von hinten (im Tunnel) durch Lichthupe genötigt. Daraufhin bremste ich ab, da ich dachte er wolle mich warnen, dass ich zu schnell unterwegs bin. Er ist dann rechts (verbotene Spur) an mir vorbei und hat den Mittelfinger gezeigt. Er war übrigens alleine. Er stellte sich dann nun vor mir auf der Linie (also quasi auf zwei Spuren) und bremste mich ab. Ich wich dann nach rechts aus und überholte ihn. Als ich dann wieder auf die normale linke Spur zurück wollte, gab er Gas, sodass ich ihn durch mein linken Hinterteil an seiner rechten Front geknallt bin. Polizei wurde gerufen und Anzeigen wegen Nötigung und Mittelfinger gingen von mir raus und von ihm wegen dem Unfall, weil ich ja reingezogen bin. Nun hat er wahrscheinlich auch schon meine Versicherung kontaktiert, denn mein Beitrag ist gestiegen.

Wie seht ihr das? Wer hat Schuld? Wie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden? Darf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben?

Vielen Dank für Antworten
LG BerlinSL

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von BerlinSL):
Wie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden?


Kommt auf die Aussagen der Beteiligten, die Glaubwürdigkeit der Zeugen, ggf. Gutachten an.




Zitat (von BerlinSL):
Darf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben?


Das wird regelmäßig so gehandhabt, sobald ein möglicher Schadensfall vorliegt.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von BerlinSL):
Als ich dann wieder auf die normale linke Spur zurück wollte, gab er Gas, sodass ich ihn durch mein linken Hinterteil an seiner rechten Front geknallt bin.


Spurwechsel, obwohl Spur belegt: 100% Schuld bei dir.

Der Rest kommt dann noch oben drauf.

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Daraufhin bremste ich ab, da ich dachte er wolle mich warnen, dass ich zu schnell unterwegs bin. Er ist dann rechts (
verbotene Spur) an mir vorbei und hat den Mittelfinger gezeigt


Also rechts war frei -> Verstoß Rechtsfahrgebot, erste Nötigung ging von dir aus
Dann abbremsen: wolltest also Verkehrserzieher spielen, denn
Zitat:
da ich dachte er wolle mich warnen


kauf ich dir nicht ab.

Naja ist natürlich meine völlig subjektive Meinung.


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#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Letztes Jahr saß in in Begleitung von zwei Personen in meinem Wagen und wurde von hinten (im Tunnel) durch Lichthupe genötigt.


War das außerorts? Falls ja, dann wollte er wohl schlicht überholen und dazu ist es zulässig, diese Absicht per Lichthupe anzukündigen. Noch dazu, wenn du verbotenerweise die linke Spur blockierst. Ich kann hier keine Nötigung erkennen.

Zitat:
Daraufhin bremste ich ab, da ich dachte er wolle mich warnen, dass ich zu schnell unterwegs bin.


Das könnte auch als Nötigung durch dich ausgelegt werden

Zitat:
Er ist dann rechts (verbotene Spur) an mir vorbei und hat den Mittelfinger gezeigt.


Welche verbotene Spur? Es ist rechts zu fahren!
Das Überholen auf der rechten Spur ist außerorts natürlich nicht erlaubt, ebenso wenig wie die folgende Beleidigung

Zitat:
Ich wich dann nach rechts aus und überholte ihn. Als ich dann wieder auf die normale linke Spur zurück wollte, gab er Gas, sodass ich ihn durch mein linken Hinterteil an seiner rechten Front geknallt bin.


Das könnte man wie beweisen? Warum wolltest du überhaupt auf die linke Spur zurück? Ein Spurwechsel ist nur erlaubt, wenn die Gefahr für den durchgängigen Verkehr ausgeschlossen ist. Besitzt du überhaupt eine Fahrerlaubnis?

Zitat:
Wer hat Schuld?


Hauptschuldig für die ganze SItuation sehe ich erstmal dich. Rechtsfahrgebot missachtet, Nötigung und dann beim Spurwechsel nicht aufgepasst. Die Beleidigung und das Rechtsüberholen des Gegners ändert an der Beurteilung meiner Meinung nach nichts.

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#5
 Von 
BerlinSL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

falsch, die rechte Spur darf nicht befahren werden (rotes leuchtenes x), da sie für liegen gebliebene Fahrzeuge Gedacht ist. Tunnel ist nämlich nur zwei-spurig und ohne Pannenspur, daher ist in diesem Tunnel in Berlin die rechte Spur für ALLE Fahrer gesperrt, Polizei gab mir da sogar Recht, was Nötigung angeht..

Ich hab ja kein Grund gesehen, wieso er die Lichthupe ständig betätigt hatte..

-- Editiert von BerlinSL am 23.02.2017 10:35

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#6
 Von 
BerlinSL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Tiergartentunnel_Einfahrt_M-C-Str.jpg

Das ist der Tunnel, gesperrte Spur!

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#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

vielleicht hätte diese entscheidende Info vorher schon erwähnt werden können.

Es hörte sich lediglich so an, als hätte er (ganz normal) verbotenerweise rechts überholt.

Dennoch sehe ich alles ab

Zitat:
Ich wich dann nach rechts aus und überholte ihn


als dein Fehlverhalten an

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#8
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ok, diese Info ist natürlich entscheidend.

Dann sehe ich es nun wie folgt: Dein Gegner hat eine Nötigung begangen, dich beleidigt und rechts überholt.
Bei dir steht dann aber trotzdem noch der Vorwurf des Spurwechselns unter Missachtung des rückwärtigen Verkehrs im Raum. In welchem zeitlichen Ablauf hat sich das ganze denn abgespielt? Gibt es Zeugen auf beiden Seiten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BerlinSL
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ok, diese Info ist natürlich entscheidend.

Dann sehe ich es nun wie folgt: Dein Gegner hat eine Nötigung begangen, dich beleidigt und rechts überholt.
Bei dir steht dann aber trotzdem noch der Vorwurf des Spurwechselns unter Missachtung des rückwärtigen Verkehrs im Raum. In welchem zeitlichen Ablauf hat sich das ganze denn abgespielt? Gibt es Zeugen auf beiden Seiten?


ich bin hier neu, also lyncht mich bitte nicht, wenn ich das mit dem zitieren noch nicht hinbekomme :)

Das alles passierte Abends, ich wollte mich quasi wieder in die richtige Spur, die befahren werden darf einordnen und traf ihn dann beim Spurwechsel. Zeugen habe ich im Wagen zwei gehabt und er keinen. Andere Fahrer als Zeugen gab es nicht.

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von BerlinSL):
Wie seht ihr das? Wer hat Schuld? Wie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden? Darf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben?



Ich würde als erstes mal bei deiner Versicherung nachfragen.

Für mich hört sich das ein bisschen so an, als ob die schon längst reguliert hätten.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie seht ihr das? Wer hat Schuld? Wie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden?

Der andere Autofahrer wird für die Nötigung und den Mittelfinger bestraft. Das ändert aber nichts daran, dass die Schuld für den Unfall hauptsächlich bei Ihnen liegt. Sie haben die Spur gewechselt, obwohl die Zielspur nicht frei war. Sie kamen von eiener Spur, auf der Sie nicht hätten fahren dürfen, während sich das andere Auto auf der zugelassenen Spur befand, in die Sie einscheren wollten.

Zitat:
Darf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben?

Ja. Sie als Versicherungskunde haben keine Möglichkeit Ihrer eigenen Versicherung vorzuschreiben, wie sie den Schaden reguliert. Wenn Ihre Versicherung an den Gegener zahlen möchte, weil die Versicherung denkt, die Forderung des Gegners sei berechtigt, dann können Sie das nicht verhindern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie kamen von eiener Spur, auf der Sie nicht hätten fahren dürfen, während sich das andere Auto auf der zugelassenen Spur befand, in die Sie einscheren wollten.


Naja, hier sollte aber berücksichtigt werden, dass die gesperrte Spur nur befahren wurde um einem Auffahrunfall durch das ausbremsen zu entgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Naja, hier sollte aber berücksichtigt werden, dass die gesperrte Spur nur befahren wurde um einem Auffahrunfall durch das ausbremsen zu entgehen.


Gewagte These. Aber selbst wenn. Beim erneuten Spurwechsel (wieder zurück in die richtige Spur) fehlte die erforderliche Sorgfalt.

Schuld sind beide, jeder für ein anderes Vergehen. Für den Unfall sehe ich die Schuld beim TS.

Da haben sich wohl die beiden richtigen getroffen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
vielleicht hätte diese entscheidende Info vorher schon erwähnt werden können.

Es hörte sich lediglich so an, als hätte er (ganz normal) verbotenerweise rechts überholt.




Warum? Ich habe es komischerweise sofort verstanden und wer eine Fahrerlaubnis hat, der kennt sich damit aus.

-- Editiert von Autoknacker am 23.02.2017 17:14

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