Letztes Jahr saß in in Begleitung von zwei Personen in meinem Wagen und wurde von hinten (im Tunnel) durch Lichthupe genötigt. Daraufhin bremste ich ab, da ich dachte er wolle mich warnen, dass ich zu schnell unterwegs bin. Er ist dann rechts (verbotene Spur) an mir vorbei und hat den Mittelfinger gezeigt. Er war übrigens alleine. Er stellte sich dann nun vor mir auf der Linie (also quasi auf zwei Spuren) und bremste mich ab. Ich wich dann nach rechts aus und überholte ihn. Als ich dann wieder auf die normale linke Spur zurück wollte, gab er Gas, sodass ich ihn durch mein linken Hinterteil an seiner rechten Front geknallt bin. Polizei wurde gerufen und Anzeigen wegen Nötigung und Mittelfinger gingen von mir raus und von ihm wegen dem Unfall, weil ich ja reingezogen bin. Nun hat er wahrscheinlich auch schon meine Versicherung kontaktiert, denn mein Beitrag ist gestiegen.
Wie seht ihr das? Wer hat Schuld? Wie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden? Darf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben?
Vielen Dank für Antworten
LG BerlinSL
Nach Nötigung Unfall entstanden
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ZitatWie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden? :
Kommt auf die Aussagen der Beteiligten, die Glaubwürdigkeit der Zeugen, ggf. Gutachten an.
ZitatDarf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben? :
Das wird regelmäßig so gehandhabt, sobald ein möglicher Schadensfall vorliegt.
ZitatAls ich dann wieder auf die normale linke Spur zurück wollte, gab er Gas, sodass ich ihn durch mein linken Hinterteil an seiner rechten Front geknallt bin. :
Spurwechsel, obwohl Spur belegt: 100% Schuld bei dir.
Der Rest kommt dann noch oben drauf.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Daraufhin bremste ich ab, da ich dachte er wolle mich warnen, dass ich zu schnell unterwegs bin. Er ist dann rechts (
verbotene Spur) an mir vorbei und hat den Mittelfinger gezeigt
Also rechts war frei -> Verstoß Rechtsfahrgebot, erste Nötigung ging von dir aus
Dann abbremsen: wolltest also Verkehrserzieher spielen, denn
Zitat:da ich dachte er wolle mich warnen
kauf ich dir nicht ab.
Naja ist natürlich meine völlig subjektive Meinung.
Zitat:Letztes Jahr saß in in Begleitung von zwei Personen in meinem Wagen und wurde von hinten (im Tunnel) durch Lichthupe genötigt.
War das außerorts? Falls ja, dann wollte er wohl schlicht überholen und dazu ist es zulässig, diese Absicht per Lichthupe anzukündigen. Noch dazu, wenn du verbotenerweise die linke Spur blockierst. Ich kann hier keine Nötigung erkennen.
Zitat:Daraufhin bremste ich ab, da ich dachte er wolle mich warnen, dass ich zu schnell unterwegs bin.
Das könnte auch als Nötigung durch dich ausgelegt werden
Zitat:Er ist dann rechts (verbotene Spur) an mir vorbei und hat den Mittelfinger gezeigt.
Welche verbotene Spur? Es ist rechts zu fahren!
Das Überholen auf der rechten Spur ist außerorts natürlich nicht erlaubt, ebenso wenig wie die folgende Beleidigung
Zitat:Ich wich dann nach rechts aus und überholte ihn. Als ich dann wieder auf die normale linke Spur zurück wollte, gab er Gas, sodass ich ihn durch mein linken Hinterteil an seiner rechten Front geknallt bin.
Das könnte man wie beweisen? Warum wolltest du überhaupt auf die linke Spur zurück? Ein Spurwechsel ist nur erlaubt, wenn die Gefahr für den durchgängigen Verkehr ausgeschlossen ist. Besitzt du überhaupt eine Fahrerlaubnis?
Zitat:Wer hat Schuld?
Hauptschuldig für die ganze SItuation sehe ich erstmal dich. Rechtsfahrgebot missachtet, Nötigung und dann beim Spurwechsel nicht aufgepasst. Die Beleidigung und das Rechtsüberholen des Gegners ändert an der Beurteilung meiner Meinung nach nichts.
falsch, die rechte Spur darf nicht befahren werden (rotes leuchtenes x), da sie für liegen gebliebene Fahrzeuge Gedacht ist. Tunnel ist nämlich nur zwei-spurig und ohne Pannenspur, daher ist in diesem Tunnel in Berlin die rechte Spur für ALLE Fahrer gesperrt, Polizei gab mir da sogar Recht, was Nötigung angeht..
Ich hab ja kein Grund gesehen, wieso er die Lichthupe ständig betätigt hatte..
-- Editiert von BerlinSL am 23.02.2017 10:35
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Tiergartentunnel_Einfahrt_M-C-Str.jpg
Das ist der Tunnel, gesperrte Spur!
vielleicht hätte diese entscheidende Info vorher schon erwähnt werden können.
Es hörte sich lediglich so an, als hätte er (ganz normal) verbotenerweise rechts überholt.
Dennoch sehe ich alles ab
Zitat:Ich wich dann nach rechts aus und überholte ihn
als dein Fehlverhalten an
Ok, diese Info ist natürlich entscheidend.
Dann sehe ich es nun wie folgt: Dein Gegner hat eine Nötigung begangen, dich beleidigt und rechts überholt.
Bei dir steht dann aber trotzdem noch der Vorwurf des Spurwechselns unter Missachtung des rückwärtigen Verkehrs im Raum. In welchem zeitlichen Ablauf hat sich das ganze denn abgespielt? Gibt es Zeugen auf beiden Seiten?
ZitatOk, diese Info ist natürlich entscheidend. :
Dann sehe ich es nun wie folgt: Dein Gegner hat eine Nötigung begangen, dich beleidigt und rechts überholt.
Bei dir steht dann aber trotzdem noch der Vorwurf des Spurwechselns unter Missachtung des rückwärtigen Verkehrs im Raum. In welchem zeitlichen Ablauf hat sich das ganze denn abgespielt? Gibt es Zeugen auf beiden Seiten?
ich bin hier neu, also lyncht mich bitte nicht, wenn ich das mit dem zitieren noch nicht hinbekomme
Das alles passierte Abends, ich wollte mich quasi wieder in die richtige Spur, die befahren werden darf einordnen und traf ihn dann beim Spurwechsel. Zeugen habe ich im Wagen zwei gehabt und er keinen. Andere Fahrer als Zeugen gab es nicht.
ZitatWie seht ihr das? Wer hat Schuld? Wie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden? Darf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben? :
Ich würde als erstes mal bei deiner Versicherung nachfragen.
Für mich hört sich das ein bisschen so an, als ob die schon längst reguliert hätten.
gruß charly
Zitat:Wie seht ihr das? Wer hat Schuld? Wie wird wahrscheinlich der Richter entscheiden?
Der andere Autofahrer wird für die Nötigung und den Mittelfinger bestraft. Das ändert aber nichts daran, dass die Schuld für den Unfall hauptsächlich bei Ihnen liegt. Sie haben die Spur gewechselt, obwohl die Zielspur nicht frei war. Sie kamen von eiener Spur, auf der Sie nicht hätten fahren dürfen, während sich das andere Auto auf der zugelassenen Spur befand, in die Sie einscheren wollten.
Zitat:Darf meine Versicherung einfach den Beitrag erhöhen, obwohl die mich nicht kontaktiert haben?
Ja. Sie als Versicherungskunde haben keine Möglichkeit Ihrer eigenen Versicherung vorzuschreiben, wie sie den Schaden reguliert. Wenn Ihre Versicherung an den Gegener zahlen möchte, weil die Versicherung denkt, die Forderung des Gegners sei berechtigt, dann können Sie das nicht verhindern.
ZitatSie kamen von eiener Spur, auf der Sie nicht hätten fahren dürfen, während sich das andere Auto auf der zugelassenen Spur befand, in die Sie einscheren wollten. :
Naja, hier sollte aber berücksichtigt werden, dass die gesperrte Spur nur befahren wurde um einem Auffahrunfall durch das ausbremsen zu entgehen.
ZitatNaja, hier sollte aber berücksichtigt werden, dass die gesperrte Spur nur befahren wurde um einem Auffahrunfall durch das ausbremsen zu entgehen. :
Gewagte These. Aber selbst wenn. Beim erneuten Spurwechsel (wieder zurück in die richtige Spur) fehlte die erforderliche Sorgfalt.
Schuld sind beide, jeder für ein anderes Vergehen. Für den Unfall sehe ich die Schuld beim TS.
Da haben sich wohl die beiden richtigen getroffen.
Berry
Zitatvielleicht hätte diese entscheidende Info vorher schon erwähnt werden können. :
Es hörte sich lediglich so an, als hätte er (ganz normal) verbotenerweise rechts überholt.
Warum? Ich habe es komischerweise sofort verstanden und wer eine Fahrerlaubnis hat, der kennt sich damit aus.
-- Editiert von Autoknacker am 23.02.2017 17:14
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
37 Antworten
-
3 Antworten