Nach Autoverkauf bei eBay, Motorschaden

23. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pasquale5682
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Nach Autoverkauf bei eBay, Motorschaden

Habe vor ein paar Tagen bei eBay ein Auto verkauft.
Habe natürlich bei eBay angegeben das ich keine Garantie oder Rücknahme akzeptiere.
Habe auch noch mit dem Käufer einen gesonderten Vertrag gemacht wegen privatkauf den er auch unterschrieben hat.
Nun ruft er mich an, das ihn auf der Autobahn der Zylinderkopf geplatzt ist und er entweder das Auto zurück gibt und den kompletten Kaufpreis zurück bekommt oder er das Auto behält und ich ihm 2.000 € für die Reparatur erstatte.
Bin ich da auf der sichreren Seite oder muss ich irgendwas zahlen?
Weill er mir schon droht das Auto einfach zurück zu bringen.

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-- Editiert am 23.04.2011 11:18

Problem nach Autokauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Bin ich da auf der sichreren Seite oder muss ich irgendwas zahlen?


Da die Gewährleistung offenbar wirksam ausgeschlossen würde, hätte der K nur dann eine Chance, wenn er dem VK nachweisen kann, daß dieser von einem Mangel wußte und ihn arglistig verschwiegen hat.

Ansonsten ist es das Risiko des K, ohne Gewährleistung zu kaufen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Habe natürlich bei eBay angegeben das ich keine Garantie oder Rücknahme akzeptiere.

Schön - und nutzlos
Die Gewährleistung hättest du ausschliesn müssen.


Interessanter und juristisch relevanter wäre WAS denn nun im Vertrag steht?


Irgendwie Gewährleistung und/oder Garantie gegeben/ausgeschlossen? Wenn ja genauer Wortlaut?

Irgendwelche Formulierungen die als zugesicherte Eigenschaften gewertet werden könnten? Wenn ja genauer Wortlaut?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pasquale5682
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also im Vertrag steht:
Zitat:
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Privatverkauf
Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter. Unter Ausschluß der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Buchstabe C). Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluß nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer noch bestehehende Ansprüche gegenüber Dritten aus der Sachmangel Haftung geltend gemacht.

Und bei eBay steht drin:
Zitat:
Garantie und Gewährleistungsausschluss:Verkaufe dieses Fahrzeug nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie .Unfallschäden und Nachlackierungen können aufgrund des Alters der Fahrzeuge nicht ausgeschlossen werden.Mit dem Kauf der Auktion sichert der Käufer zu auf die Sachmängelhaftung zu verzichten.Bitte bieten sie nicht mit, wenn sie damit nicht einverstanden sind, Spaßbieter werden rechtlich auf die hälfte des Kaufpreises belangt

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Schön - und nutzlos
Die Gewährleistung hättest du ausschliesn müssen.


Harry, unter Laien wird das als wirksamer Gewährleistungsausschluß angesehen, weil klar ist, was gemeint war. Stichwort falsa demonstratio .

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Harry, unter Laien wird das als wirksamer Gewährleistungsausschluß angesehen,

Da hst du zwar grundsätzlich Recht, aber ein Restrisiko bleibt immer ...



@Pasquale5682
Wurde irgendetwas bezüglich des Motor zugesichert (egal was)?
Wenn nicht schriftlich eventuell mündlich unter Zeugen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pasquale5682
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nur mündlich unter Zeugen, das mit dem Motor alles ok.
Und i h auch nie Probleme damit hatte.
Der Käufer ist ja auch ca. 150 km bis nach Hause mit dem Fzg gefahren und hatte mich am anderen Tag noch angerufen, weil er noch ein paar fragen hatte und da hattest mir auch gesagt das er gut nach Hause gekommen ist und alles ok ist.
Dann heute morgen rief er mich an und sagte das ihm auf der Autobahn der Motor geplatz ist.
Und ich weis ja nicht was er damit gemacht hat. Er ist ja auch auf dem weg nach Hause auf der Autobahn gewesen und da war alles ok, wie er selbst sagte, dafür hab ich auch zeugen die das Telefonat mit bekommen haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Nur mündlich unter Zeugen, das mit dem Motor alles ok.

Deine Zeugen oder seine Zeugen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pasquale5682
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hatten jeweils einen zeugen.

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