Nach Anklage des Täters Schadensersatz fordern

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tightlines
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach Anklage des Täters Schadensersatz fordern

Guten Abend,

ich war heute in Mönchengladbach vor Gericht als Zeuge geladen, da ich im vergangenen Jahr mein Telefon(mit dem Apfel drauf) verkauft hatte und kein Geld erhalten hab. Ich hatte den Ausweis des Täters und daher konnte ich und 7 weitere Personen ihn anklagen. Ich habe heute vergessen das wichtigste zu fragen, ob ich denn überhaupt den Wert meines Telefons zurückerhalte. Ich habe nun im Internet gesucht, aber leider nichts passendes gefunden oder einfach falsch gesucht. Sollte ich nun zu einem Anwalt gehen und das Geld einfordern oder macht dies keinen Sinn?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Martin

-- Editiert von Tightlines am 13.11.2017 17:49

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von muemmel am 13.11.2017 18:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Nun ja - den Anwalt zahlen erstmal Sie und ob Sie jemals Geld sehen, kann man nicht wissen - wir haben in D recht hohe Pfändungsfreigrenzen. Aber es besteht zumindest die Chance, daß er zahlt oder man was bei ihm pfänden kann...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tightlines
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - den Anwalt zahlen erstmal Sie und ob Sie jemals Geld sehen, kann man nicht wissen - wir haben in D recht hohe Pfändungsfreigrenzen. Aber es besteht zumindest die Chance, daß er zahlt oder man was bei ihm pfänden kann...


Nun ja ich denke mal nicht,dass er in Haft kommt, aber wenn man mindestens 8 Leute bis zu 900€ betrügt, wäre es meiner Meinung nach unlogisch, dass ich nichts zurück erhalte.

-- Editiert von Tightlines am 13.11.2017 18:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

wäre es meiner Meinung nach unlogisch, dass ich nichts zurück erhalte. Ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber was Sie logisch finden oder nicht, ist völlig schnuppe. Viele Opfer von Straftaten gehen leer aus bzw. zahlen in Form von Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten noch drauf. Vielleicht befassen Sie sich einfach mal mit den Pfändungsfreigrenzen - liegt er drunter, kann man ihm nichts wegnehmen. Und da solche Straftaten in der Regel nicht von Leuten mit gutem legalen Einkommen begangen werden, ist das diesbezügliche Risiko groß.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Tightlines ):
aber wenn man mindestens 8 Leute bis zu 900€ betrügt, wäre es meiner Meinung nach unlogisch, dass ich nichts zurück erhalte.

Die wenigsten Betrüger sind Hobbyisten. Die meisten Betrüger betrügen eben gerade weil sie kein Geld haben ...


Aber so ein Titel gilt mindestens 30 Jahre, mit etwas Geduld und bei geringem Alter des Täters kann es immer noch was werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Tightlines ):
ich war heute in Mönchengladbach vor Gericht als Zeuge geladen


Zitat (von Tightlines ):
Ich habe heute vergessen das wichtigste zu fragen, ob ich denn überhaupt den Wert meines Telefons zurückerhalte


Vielleicht erhält derjenige die Auflage, den Schaden wiedergutzumachen. Ansonsten müsste man das tatsächlich zivilrechtlich fordern. Würde mal bei der Staatsanwaltschaft anfragen, ob ein Täter-Opfer-Ausgleich stattzufinden hat, alternativ bittet man um Mittelung der persönlichen Daten, um seine Ansprüche geltend machen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38467 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hier ist doch zwischen Straf- und Zivilrecht zu unterscheiden. Im Strafrecht geht es primär darum, den Strafanspruch des Staates zu erfüllen, als Nebeneffekt kann mal die Auflage rauskommen, auch den Schaden zu regulieren, muss aber nicht. Du musst also zivilrechtlich in die Gänge kommen. Anwalt brauchst Du nicht. Beantrage beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid, die Formulare findest Du im www. Kostet nicht viel. Und - es macht sich für den Angeklagten natürlich gut, wenn er in seiner Strafverhandlung sagen kann, er habe schon alles reguliert. Nutze die Gunst der Stunde!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Und - es macht sich für den Angeklagten natürlich gut, wenn er in seiner Strafverhandlung sagen kann, er habe schon alles reguliert. Nutze die Gunst der Stunde! Die "Stunde" war schon - der TE war ja gerade beim Prozeß.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen