Nach Abschiebung wieder nach Deutschland

1. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
msn446800-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach Abschiebung wieder nach Deutschland

Hallo liebes 123recht team,
ich hab mal ne Frage.

Mein Schweigervater ist 80 Jahre alt, krebskrank und Französischer Staatsbürger. Er wurde 2004 abgeschoben, Grund denke ich mal Kriminalität oder so... Die Abschiebungskosten wurden nie bezahlt, da er nur ca 300 euro Pro monat zur verfügung hat. (Würden wir aber schnellstmöglich bezahlen)
Er bekommt Rente aus Deutschland, lebt aber seit 2005 alleine in Frankreich, seine komplette Familie (Kinder, Enkelkinder) leben hier. Er möchte zu uns ziehen da er Hilfe braucht auf Grund seiner Krankheit.

An welches Amt muss ich mich als erstes wenden? Habe eine Vollmacht von Ihm erhalten....
Gibt es überhaupt ne Chance dass er hier her kann?

Ich weiss ihr seit auch keine Ämter oder Anwälte, bräuchte nur mal nen Kleinen Denkanstoss.. *lol*

Danke schonmal im Voraus :-)!
LG

-- Editier von msn446800-53 am 01.08.2016 11:25

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

An welches Amt muss ich mich als erstes wenden? An die Ausländerbehörde, die die Ausweisungsverfügung erlassen hat.
Grund denke ich mal Kriminalität oder so Wohl eher Schwerkriminalität oder so - schließlich ist der Mann EU-Bürger...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
msn446800-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
An welches Amt muss ich mich als erstes wenden? An die Ausländerbehörde, die die Ausweisungsverfügung erlassen hat.
Grund denke ich mal Kriminalität oder so Wohl eher Schwerkriminalität oder so - schließlich ist der Mann EU-Bürger...


Danke :-)
Ich habe keine Ahnung was vorgefallen ist :wipp:

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung was vorgefallen ist Genau das aber dürfte entscheidend für die Frage sein, ob er zurück darf. By the way dürfte Ihre Frau doch wissen, ob ihr Vater sich längere Zeit in dt. Gefängnissen aufgehalten hat - oder war der Kontakt so lose, daß sie das nicht sagen kann?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
msn446800-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich habe keine Ahnung was vorgefallen ist Genau das aber dürfte entscheidend für die Frage sein, ob er zurück darf. By the way dürfte Ihre Frau doch wissen, ob ihr Vater sich längere Zeit in dt. Gefängnissen aufgehalten hat - oder war der Kontakt so lose, daß sie das nicht sagen kann?

Also im Gefängnis war er nicht soweit ich weiss, müsste mal meinen Mann fragen.
Verjährt sowas eigentlich irgendwann, falls Sie sowas wissen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Also im Gefängnis war er nicht soweit ich weiss, müsste mal meinen Mann fragen. Dann wirkt die ganze Geschichte recht unglaubwürdig - so einfach wird ein EU-Bürger nicht abgeschoben. Das ist jetzt kein Vorwurf an Sie, aber behalten Sie die Möglichkeit im Auge, daß Ihr Gatte Ihnen da was vom Pferd erzählt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
msn446800-53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, ich werde mich nochmal erkundigen was genau vorgefallen ist, sehe es nicht als Angriff...
Würde meinem Schwiegervater nur gern seine letzten Monate (?) verschönern

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Würde meinem Schwiegervater nur gern seine letzten Monate (?) verschönern Das ist ja verständlich. Es wäre für die Behörden auch eher schwer, den Schwiegervater in diesem Alter und Gesundheitszustand als "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" zu betrachten - wenn die Geschichte so stimmt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Mann wurde im Alter von 68 Jahren in sein Heimatland zurück gegeben. Eine Rente aus Deutschland deutet darauf hin, dass er in D einen Rentenanspruch erwirkt hat.

Die Frage ist, welche Gründe vorlagen, warum D dem Mann an sein Heimatland zurück gegeben hat. Die Gründe müssen sehr schwerwiegend gewesen sein, denn jeder EU-Bürger könnte in jedem EU-Land ohne Limit einreisen, sich aufhalten, arbeiten, alt werden ...... die Freizügigkeit ist sehr hoch.

Zuletzt müsste ein Einreiseverbot von D ausgesprochen worden sen. Die Frage ist, für wie lange dieses ausgesprochen wurde. Dies müsste sich beim Bundesamt für Migration herausfinden lassen.

Mit freundlichem Gruß




Signatur:

Blaki

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#9
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
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