Nach 3 Jahren kommt plötzlich ein Mahnbescheid, welcher aber falsch adressiert wurde. Verjährung geh

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)
Nach 3 Jahren kommt plötzlich ein Mahnbescheid, welcher aber falsch adressiert wurde. Verjährung geh

Vorab, ich habe zuvor weder ein Schreiben von einem Inkassobüro, geschweige denn ein Schreiben von besagtem Rechtsanwaltsbüro bekommen. Desweiteren reden wir hier über eine angebliche Forderung von gerade einmal € 45, welche sich als Endabrechnung eines Stromanbieters aus dem Jahre 2014 darstellt. Über all die Zeit wurde auch seitens des Ex-Stromanbieters nichts mehr angemahnt. Für mich war somit alles vollumfänglich gezahlt, nachdem dann auch der angestrebte Stromanbieterwechsel vollzogen wurde. In der Wohnung, worum es geht, wohne ich selbst seit nunmehr knapp 2 Jahren nicht mehr.

Nachdem der Ex-Stromanbieter nunmehr durch ein gewisses Unternehmen namens "innogy" übernommen wurde, flattert auf einmal im August diesen Jahres ein Mahnbescheid ins Haus, welcher u. a. an eine falsche Anschrift zugestellt wurde. Hier wurden aus € 45 mal eben knapp € 200 gemacht, ohne auch nur eine Mahnung im Vorfeld. Aufgrund der langen Zeit habe ich selbstverständlich auch keinerlei Unterlagen mehr woraus sich irgend ein Beleg herleiten lässt. Das riecht doch förmlich danach, dass besagtes Unternehmen hier versucht, sich mit Uralt-Abrechnungen eine goldene Nase zu verdienen. Das richtige Anwaltsbüro in Kombination dazu lässt beinahe keinen anderen Schluss zu. Was nun tun?

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Verjährung wäre frühestens Ende diesen Jahres Thema gewesen. Das fällt als Argument also weg.

Wenn du keine Ahnung hast, wie sich der Betrag zusammensetzt, und auch nie eine Endabrechnung bekommen hast, würde ich persönlich dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen. Also Ziffer 2 ankreuzen und per Einschreiben zurück zum Gericht.

Daneben würde ich dem Inkasso oder dem Anwalt einen Brief schicken mit der Angabe, dass man niemals eine Schlussrechnung oder Mahnung bekam. Dass sie doch erst mal eine schlüssige Schlussabrechnung erstellen sollen und zusenden sollen, dann würde man die Sache gerne prüfen.

Sollte geklagt werden, kann man immer noch die Ursprungsschuld sofort anerkennen und dem Gericht schreiben, dass man bis heute nie Rechnungen oder Mahnungen erhielt und deswegen doch die Kläger-Seite sämtliche Kosten übernehmen soll.

P.S.: Kostendopplung aus Anwalts- und Inkassokosten ist sowieso verboten.

-- Editiert von mepeisen am 18.09.2017 12:33

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du keine Ahnung hast, wie sich der Betrag zusammensetzt, und auch nie eine Endabrechnung bekommen hast, würde ich persönlich dem Mahnbescheid vollumfänglich widersprechen.


Widerspruch gegen den Mahnbescheid habe ich bereits eingelegt.
Mittlerweile weiß ich auch, dass es bei der Forderung um die Nachzahlung der Endabrechnung des damaligen Stromanbieters geht. Aber nie, also zwischen September 2014 und April 2016, habe ich von denen, also dem ehemaligen Stromanbieter, oder aber von "innogy" selbst eine Mahnung darüber erhalten. Ich war noch nie Vertragspartner von "innogy". Deshalb wusste ich zu Anfang auch überhaupt nicht was die von mir wollen bzw. was der Mahnbescheid soll. Und nun kurz vor Verjährung dieser "immens hohen" Forderung von sage und schreibe € 45 kommen die mir mit sowas um die Ecke. Selbstverständlich verfüge ich nach der langen Zeit auch über keinerlei Unterlagen mehr darüber, was wie wo mal irgendwann gezahlt wurde. Ich wohne ja seit April 2016 nicht einmal mehr in der besagten Wohnung. Ich habe aber weder die Nerven, geschweige denn das Geld für ein Klageverfahren. Denn im Endeffekt wird es doch so enden, dass ich belegen soll/muss, ob ich die € 45 damals an den Stromanbieter gezahlt habe. Und das kann ich nicht. Zumal Zahlungen damals über das Konto meines Ex-Lebensgefährten liefen und ich mit dem seit April 2016 keinerlei Kontakt mehr habe.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)


Zitat:
geschweige denn das Geld für ein Klageverfahren

Du bezahlst ja erst mal nichts. Das bezahlt derjenige, der klagt. Der streckt die Kosten vor und bleibt drauf sitzen, wenn du gewinnst.

Zitat:
Denn im Endeffekt wird es doch so enden, dass ich belegen soll/muss, ob ich die € 45 damals an den Stromanbieter gezahlt habe

Erst mal muss der Energieanbieter belegen, wieso er 45€ will.

Zitat:
Ich habe aber weder die Nerven[...]Zumal Zahlungen damals über das Konto meines Ex-Lebensgefährten liefen und ich mit dem seit April 2016 keinerlei Kontakt mehr habe.

Eine Variante wäre es noch, direkt nun die 45€ zu bezahlen. Mit Verwendungszweck "Nur HF, ohne Anerkenntnis Rechtspflicht". Dann verschiebt man die Klage/Diskussion auf die Frage nach den Inkassokosten und Anwaltskosten. Und die schlägt auf jeden Fall das Argument, dass man nie eine Endabrechnung oder Mahnung erhalten hatte.

-- Editiert von mepeisen am 18.09.2017 13:36

Signatur:

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#4
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Denn im Endeffekt wird es doch so enden, dass ich belegen soll/muss, ob ich die € 45 damals an den Stromanbieter gezahlt habe

Erst mal muss der Energieanbieter belegen, wieso er 45€ will.[/editmessage]


Das ergibt sich ja wie gesagt aus der mir zwischenzeitlich übersandten End-/Schlussabrechnung. Ich bestreite ja nicht einmal, dass dem auch so ist. Aber die Art und Weise. Da vergehen drei Jahre ohne eine Mahnung oder dergleichen. Und dann kommen die mir auf einmal mit dem Mahnbescheid und sämtlichen Zusatzkosten. Wenn ich besagte End-/Schlussabrechnung jemals in den Händen gehalten hätte, warum hätte ich dann die läppischen € 45 nicht zahlen sollen?! Der Vertrag war doch rechtmäßig beendet worden. Gibt es nicht auch sowas wie eine "Schadenminderungspflicht", an die die sich hier nicht gehalten haben? So kann man auch an Geld kommen. Forderungen drei Jahre unnötig in die Höhe treiben und dann abkassieren wollen.

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Dann handhabe das so wie vorgeschlagen: Zahle die 45 Euro mit deutlichem Hinweis "Nur Hauptforderung" und widerspreche sämtlichen Zusatzkosten mit Hinweis auf die nie erhaltene Schlussrechnung / Mahnung etc. Sollen sie Dir die Zustellung nachweisen. Was sie nicht können. Ende.

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Nugget):
Ich war noch nie Vertragspartner von "innogy".

Nur zur Info, Innogy ist ein "neu" gegründetes (04/2016) Tochterunternehmen des RWE, welches unter anderem die Abrechnungen für RWE erstellt.
Hatte man also das RWE als Vertragspartner, ist daraus automatisch Innogy geworden.

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#7
 Von 
Nugget
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 138x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Nugget):
Ich war noch nie Vertragspartner von "innogy".

Nur zur Info, Innogy ist ein "neu" gegründetes (04/2016) Tochterunternehmen des RWE, welches unter anderem die Abrechnungen für RWE erstellt.
Hatte man also das RWE als Vertragspartner, ist daraus automatisch Innogy geworden.


Ich habe seit 09/2014 nichts mehr mit RWE am Hut, da der Vertrag seitdem beendet ist. Daher konnte ich mit "innogy" rein gar nichts anfangen. Wikipedia sei Dank, dass ich das nun auch mal erfahren habe.

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