Nach 24 Stunden hatte der PKW Getriebeschaden.

20. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
boxholly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Nach 24 Stunden hatte der PKW Getriebeschaden.

Hallo,
es ist wie in einem schlechten Film. Ich habe Mittwoch einen E 320 MB, BJ 9/04 mit 330000 km für 6300 Euro gekauft. Bei der Überführung lief der Wagen tadellos. Auch am nächsten Tag hatte ich viel Spass mit dem Auto. Der Spass hatte ein Ende als ich am Mittag ein Vibrieren im Heckbereich merkte. Plötzlich kamen heftige Schläge von hinten und das Auto fuhr nur noch hochturig. Das Automatiggetriebe versagte und ich machte das Auto schließlich aus. Fuhr dann nach einigen Minuten noch zwei km bis nach Hause.
Dort machte ich die Motorhaube auf und konnte nichts bemerken außer leichte Ölflecken auf dem Motor. Nach einer halben Stunden ging ich nochmals um das Auto und sah die Katastrohe. Eine riesen Fütze mit einer nicht zu beschreibenen Flüssigkeit war ausgelaufen.
Nach Einsicht vom MB Fachpersonal wurde mir gesagt, dass der Kühler defekt ist, die Zuleitungen zum Getriebe und Motor total verfault sind. Somit ist Öl ins Kühlwasser und Wasser ins Getriebe geflossen. Im Getriebe war nur noch Wasser beim ablassen.Reperatur bis dahin ca.1800 Euro und dann weiß man nicht ob das Getriebe beschädigt wurde. Das wären dann nochmals 4000 Euro.
Kann ich trotz Privatkauf von einem Firmeninhaber einer Autowerkstatt ohne Sachmängelhaftung des VK vom Vertrag zurücktreten und den Kauf rückgänig machen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zum einen dprfen auch Firmeninhaber einer Autowerkstatt ihre Privat-Pkw ohne Sachmängelhaftung verkaufen.
Manche nutzen das aber auch zur Umgehung der Sachmängelhaftung aus.
Hier müsste man also erstmal genau prüfen, welcher Sachverhalt vorliegt.

Ist der Verkäufer (oder ein Verwandter) in der Zulassungsbescheinigung eingetragen?



Zum anderen kommt vor Rücktritt erst mal die Nachbesserung, das bedeutet man muss dem Verkäufer die Gelegenheit geben den Mangel zu beseititgen.



Nachteilig könnte sich eventeuell auswirken, das der Käufer den Wagen trotz dem er die Fehlfunktion bemerkte noch weiterfuhr.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 21.07.2014 00:47

Hier müsste man also erstmal genau prüfen, welcher Sachverhalt vorliegt.

Einfach mal angenommen es liegt wirklich der Fall des Privatverkaufs vor.


quote:
von boxholly am 20.07.2014 20:24

Kann ich trotz Privatkauf von einem Firmeninhaber einer Autowerkstatt ohne Sachmängelhaftung des VK vom Vertrag zurücktreten und den Kauf rückgänig machen?


Nur wenn du beweisen kannst, dass der Verkäufer vom Mangel gewusst und ihn dir arglistig verschwiegen hat.

Dagegen spricht im ersten Moment aber deine Schilderung:

quote:
von boxholly am 20.07.2014 20:24

Bei der Überführung lief der Wagen tadellos. Auch am nächsten Tag hatte ich viel Spass mit dem Auto.


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
boxholly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Der VK hatte das Auto nicht auf seinen Namen angemeldet. Also das Auto gekauft um wieder zu verkaufen.
Zum Thema "weiter gefahren". Ich war kurz vor meinem Heimatort und bin vorsichtig nach Hause gefahren. ...

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von boxholly am 21.07.2014 07:18

Also das Auto gekauft um wieder zu verkaufen. <hr size=1 noshade>

Dann gibt es auch keinen Gewährleistungsausschluss. Deine Rechte ergeben sich aus [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html]§437 ff. BGB [/URL]

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Der VK hatte das Auto nicht auf seinen Namen angemeldet. Also das Auto gekauft um wieder zu verkaufen.


Das mag ein Anscheinsbeweis sein, den der VK aber widerlegen kann. Was machst du, wenn der vor Gericht plausibel macht, daß er nach dem Ankauf des Wagens plötzlich dringend Geld brauchte und das Auto gleich wieder verkaufen mußte?

Ich will damit nur sagen, so ein Fall ist kein Selbstläufer.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Der VK hatte das Auto nicht auf seinen Namen angemeldet. Also das Auto gekauft um wieder zu verkaufen.
Also das ist zu einfach gesagt, nur weil es nicht auf seinen Namen angemeldet war, bedeutet das noch lange nichts. Halb Deutschland meldet sein Auto nicht auf seinen Namen an, sondern auf andere, weil sich damit meisst Versicherungskosten dank Prozente sparen lassen!

Wie lange ist denn der Kauf von deinem VK überhaupt her?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Das einfachste wäre doch den Vorbesitzer aus dem Brief zu kontaktieren.
Der muss doch wissen, wie er wem das Fahrzeug verkauft hat und ob er mit ihm verwand etc... ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
boxholly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Kauf war letzten Mittwoch und das Auto hatte keinen neuen Besitzer. Das Auto stand mindestens drei Monate in beim VK

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von boxholly am 21.07.2014 13:33

keinen neuen Besitzer

Bitte beachten:
Besitzer - Ist gerade im Besitz des Autos
Eigentümer - Ihm gehört das Auto
Halter - Er ist der Halter des Fahrzeuges
Da sind u.U. 3 verschiedene Personen

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zum Thema "weiter gefahren". Ich war kurz vor meinem Heimatort und bin vorsichtig nach Hause gefahren. ... <hr size=1 noshade>

Du willst also argumentieren, Du hast das Getriebe "vorsichtig" hingerichtet ... ???

Wird nichts nützen sollte ein Sachverständiger feststellen, das das nach Hause fahren urschlich für den Totalschaden war.



quote:<hr size=1 noshade>Der VK hatte das Auto nicht auf seinen Namen angemeldet. Also das Auto gekauft um wieder zu verkaufen. <hr size=1 noshade>

Diese Schlussfolgerung ist falsch.



Es wäre gut, den vorherigen Halter zu fragen, ob er Probleme mit dem Getriebe hatte und auch den vorherigen Eigentümer ausfindig zu machen.
Die beiden dollten wissen was das Auto für Macken hatte und ob siees an ein Privatperson oder an einen Händler verkauft haben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PeterRhein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

leider bist du jetzt der besitzer also ist es dein problem:(
hat der verkäufer vorher erwähnt das der Wagen irgendwelche macken hat?
Garantie?..

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#12
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo , man beachte , das der Benz schon 330000km aufn Buckel hat und 10 Jahre alt ist , da ist es schon fast normal , das da das Getriebe fällig wird .

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
leider bist du jetzt der besitzer also ist es dein problem


Ja, schon doof, wenn man die Beiträge im Thread nicht liest, wo u.a. der Unterschied Besitzer/Eigentümer erklärt wird...

quote:
da ist es schon fast normal , das da das Getriebe fällig wird


Das wäre aber nur relevant, wenn es ein potentieller Gewährleistungsfall wäre. Dann wäre normaler Verschleiß kein Mangel.

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