Hallo,laut Mietvertrag muss eine Abrechnung bis zum Juni eines Jahres erfolgen.Wenn sie zu spät kommt muss ich demnach nichts mehr nachzahlen?
Wie sieht es mit der erhöhten pauschalen aus die aus dieser Abrechnung erfolgte?
Danke
NKabrechnung zu spät
5. Januar 2006
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Frage vom 5. Januar 2006 | 13:21
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 15x hilfreich)
NKabrechnung zu spät
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#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 13:31
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Die gesetzliche "Verjährungsfrist" beläuft sich auf 12 Monate. Danach muß der Mieter keine Nachzahlungen mehr leisten, der Vermieter allerdings schon, denn diese Forderungen verjähren nicht.
P.
#2
Antwort vom 5. Januar 2006 | 13:49
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 15x hilfreich)
Es geht nicht um die Verjährung als solche.Mein Mietvertrag weißt explizit aus,das wenn es eine jährliche Abrechnung gibt,diese bis zum 30.06. erfolgen muss.
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