Hallo zusammen,
folgende Frage:
Ist die Umlage der Grundsteuer und Gebäudeversicherung bei gemischter Nutzung so zulässig?
Gesamtfläche:300qm (200qm Gewerblich/100qm Wohnraum)
Anteil in %: 100% (66,67 gewerblich/ 33,33 Wohnraum)
Können die Kosten hier nun anteilsmäßig aufgrund der Prozentverteilung der Gesamtfläche umgelegt werden oder muss dies aufgrund der Mischnutzung anders betrachtet werden.
Beispiel:
Kosten Gebäudeversicherung: 600€/a
Anteil Gewerbe: 400€ (=66,67%)
Anteil Mieter: 200€ (=33,33%)
Danke für die Hilfe.
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NK gemischte Nutzung - Grundsteuer/Versicherung
23. Juni 2014
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juni 2014 | 10:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
NK gemischte Nutzung - Grundsteuer/Versicherung
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#1
Antwort vom 23. Juni 2014 | 18:23
Von
Status: Senior-Partner (6444 Beiträge, 2318x hilfreich)
Ich denke, der auf den Gewerbeteil entfallende Anteil muss ausgegliedert werden und zwar nach den tatsächlichen erhobenen Kosten.
Da die Grundsteuer sich aus dem Einheitswert und dem Hebesatz errechnet und die gewerbliche Nutzung beim Einheitswert höher bewertet wird, muss man sich nicht nur den Grundsteuerbescheid sondern auch den Einheitswertbescheid zeigen lassen. (Es gibt auch noch einen Grundsteuermessbescheid).
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
#2
Antwort vom 23. Juni 2014 | 19:01
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Hier findest du Antworten auf deine Frage: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=523
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