NACHMIETERKLAUSEL OHNE SCHRIFTLICHEN MIETVERTRAG ???

9. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Janin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
NACHMIETERKLAUSEL OHNE SCHRIFTLICHEN MIETVERTRAG ???

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand erklären (wenn er dazu kompetent genug ist), ob die sog. Nachmieterklausel überhaupt zutrifft, wenn man KEINEN schriftlichen Mietvertrag hat. Und zwar möchten wir aus unserer Wohnung schnellstmöglich raus, indem wir mind. 3 Nachmieter selbstständig suchen und unseren Vermietern vorstellen. Nach dem dritten Nachmieter haben wir als Mieter ja nach dieser Nachmieterklausel ja das Recht, fristlos zu kündigen, falls auch der dritte Nachmieter vom Vermieter nicht akzeptiert wird. Gilt dies auch, wenn man einen mündlichen Mietvertrag hat???

Hoffentlich kann mir hier jemand helfen!!! :-(

Gruß,

Janin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klaus Höltken
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Regelung mit den 3 Nachmietern gibt es nicht.

http://123recht.net/article.asp?a=30&f=ratgeber_mietrecht_kuendigung&p=6

Soetwas müßte im Mietvertrag festgelegt werden, was hier nicht der Fall ist.

MfG
K.H.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R. Brorsson
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind nicht mehr jung und haben aus gesundheitl. Gründen gekündigt. Die Wohnung befindet sich im 3. OG, mein Mann hatte einen Herzinfarkt. Die Wohnungseigentümerin ist damit einverstanden, dass wir einen Nachmieter stellen, der ihr "zusagt".
Welche konkreten Bedingungen muss ein Nachmieter erfüllen, damit er vom Vermieter nicht abgelehnt werden kann?
Gruss von Roby

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