MwSt Pflicht bei Untervermietung

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Stammbaum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
MwSt Pflicht bei Untervermietung

Hallo, ich folgendes Problem.
Ich bin Privatperson, bin im Besitzt eine PV Anlage und führe Umsatzsteuer ab. Zudem besitze ich einen TG Stellplatz, den ich vermietet habe. Da ich neben dem TG Stellplatz in dem Gebäude kein Eigentum habe, muss ich für diese Mieteinnahmen ebenfalls Umsatzsteuer abführen.
Jetzt beabsichtige ich eine Hofstelle, für mich privat als Wohnung, zu mieten. Einen Teil davon muss ich aus Kostengründen untervermieten. Der interessiere Mieter hat eine Gewerbe und braucht einen Kostennachweis. Ich hätte also wieder Mieteinnahmen.
Muss ich dann von diesen Einnahmen auch wieder die Umsatzsteuer abführen?

Danke


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Vermietungen sind im Regelfall umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 12a UStG , bei Vermietung an einen anderen Unternehmer kann aber zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden.
Bitte einen Blick in den § 4 Nr. 12 UStG werfen, ob nicht eine dort genannte Ausnahme von der Steuerbefreiung anzuwenden ist.

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#2
 Von 
Stammbaum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort.
Die unter § 4 Nr. 12 UStG Ausnahmen treffen nicht zu. Unter 12. a heißt es, befreit von ist „die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten ...". Was bedeutet das?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Damit sind grundstücksgleiche Rechte gemeint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksgleiches_Recht

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Der interessiere Mieter hat eine Gewerbe
Ein Umsatzsteuerpflichtiges, oder ist er Kleinunternehmer?

Wenn er Umsatzsteuer zahlt bzw. Vorsteuer ziehen kann, dann spielt es doch gar keine Rolle, es entsteht durch die Umsatzsteuer kein Nachteil.

Stefan

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