Hallo, ich folgendes Problem.
Ich bin Privatperson, bin im Besitzt eine PV Anlage und führe Umsatzsteuer ab. Zudem besitze ich einen TG Stellplatz, den ich vermietet habe. Da ich neben dem TG Stellplatz in dem Gebäude kein Eigentum habe, muss ich für diese Mieteinnahmen ebenfalls Umsatzsteuer abführen.
Jetzt beabsichtige ich eine Hofstelle, für mich privat als Wohnung, zu mieten. Einen Teil davon muss ich aus Kostengründen untervermieten. Der interessiere Mieter hat eine Gewerbe und braucht einen Kostennachweis. Ich hätte also wieder Mieteinnahmen.
Muss ich dann von diesen Einnahmen auch wieder die Umsatzsteuer abführen?
Danke
-----------------
""
MwSt Pflicht bei Untervermietung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Vermietungen sind im Regelfall umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 12a UStG
, bei Vermietung an einen anderen Unternehmer kann aber zur Umsatzsteuerpflicht optiert werden.
Bitte einen Blick in den § 4 Nr. 12 UStG
werfen, ob nicht eine dort genannte Ausnahme von der Steuerbefreiung anzuwenden ist.
Hallo und danke für die Antwort.
Die unter § 4 Nr. 12 UStG
Ausnahmen treffen nicht zu. Unter 12. a heißt es, befreit von ist „die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten
...". Was bedeutet das?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Damit sind grundstücksgleiche Rechte gemeint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundst%C3%BCcksgleiches_Recht
Hallo,
quote:Ein Umsatzsteuerpflichtiges, oder ist er Kleinunternehmer?
Der interessiere Mieter hat eine Gewerbe
Wenn er Umsatzsteuer zahlt bzw. Vorsteuer ziehen kann, dann spielt es doch gar keine Rolle, es entsteht durch die Umsatzsteuer kein Nachteil.
Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten