Mutter wirft volljähriges Kind fristlos raus?

29. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lucy_AS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter wirft volljähriges Kind fristlos raus?

Hallo!

Folgendes Problem:
Ich (18, in Ausbildung) lebe derzeit bei meiner alleinerziehenden Mutter. Mein Vater zahlt Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle.
Nun habe ich seit 2 Jahren einige Schwierigkeiten mit meiner Mutter und jetzt will sie mich fristlos rausschmeißen.
Die Frage dazu:
Mit welcher Frist kann meine Mutter mich rausschmeißen? Was ist wenn sie mir bei einer gemeinsamen Freundin ein Zimmer besorgt? Wenn ich eine eigene kleine Wohnung miete (was ich vorhabe), muss sie zusätzlich Unterhalt zahlen oder wird der Maximalunterhalt den mein Vater derzeit zahlt, auf beide aufgeteilt? Unter welchen Umständen kann der Elternteil der die Wohnung stellt, das volljährige Kind, grundsätzlich rausschmeißen bzw. was kann das Kind dagegen tun?
Danke für eure Hilfe.

Lucy

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Deine Mutter ist ab deiner Volljährigkeit dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, zu sonst nichts.
Sie könnte, solange du in Ausbildung bist, verlangen, dass du bei ihr wohnst. Umgekehrt hast du keinen Anspruch darauf, in der mütterlichen Wohnung zu verbleiben.
Ab Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Dein Bedarf von 600 € wird nach Leistungsfähigkeit auf beide Eltern verteilt.
Beachte auch, dass ab Volljährigkeit du der Ansprechpartner deines Vaters bist bezüglich deines Unterhalts, nicht mehr deine Mutter.

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Um Missverständnissen vorzubeugen: Der Unterhalt von 600 EU gilt nicht in jedem Bundesland. Einige Richtlinie besagen auch, dass einem Volljährigen mit eigenenm Haushalt 550 - 55 EU zustehen.

In diesem Falle bis du nicht mehr privilegiert. D.h. deine Eltern haben jeweils einen Selbstbehalt von 1000 EU. Kindergeld und Ausbildungsvergütug werden - abzüglich einer Pauschale von 85 EU ( abhängig vom jeweiligen OLG ) - VOLL angerechnet.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tolik23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 51x hilfreich)

Habe so ein ähnliches Problem.
Was mich allerdings brennend interessiert ist die
[color=red]Frist[/color]?!

Es kann doch nicht sein das jemand von heut auf morgen das Feld räumen muss ohne der Möglichkeit sich eine neue Unterkunf zu suchen....

Danke im vorraus...

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-- Editiert am 22.01.2011 14:40

47x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Bitte hängen Sie nächstes Mal Ihre Frage nicht an einen alten Thread an!

Eltern dürfen ihre volljährigen Kinder fristlos aus der Wohnung werfen.

Ist das "Kind" noch keine 21 Jahre alt, kann es sich an das Jugendamt wenden, was zu tun ist und wo es unterkommen kann.

-- Editiert am 22.01.2011 14:50

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tolik23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 51x hilfreich)

Danke werde ich das nächste mal machen.

Aber 24 std. das ist nicht Realisstisch schon allein wegend wochenende...?
unter 21 Jahren
Sie hat nur bis morgen mittag zeit deswegen wird sie niemand vom Jugendamt erreichen...

Was kann man da tun falls überhaupt Alternativen vorhanden sind.



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""

-- Editiert am 22.01.2011 15:13

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Lucy_AS,

quote:
Wenn ich eine eigene kleine Wohnung miete (was ich vorhabe), muss sie zusätzlich Unterhalt zahlen oder wird der Maximalunterhalt den mein Vater derzeit zahlt, auf beide aufgeteilt?


Der Unterhalt ist von beiden Eltern zu leisten, nicht zusätzlich.

Das Kindergeld ist an dich auszuzahlen.

Vom Unterhalt wird jedoch dein Azubi-Lohn sowie das
Kindergeld abgezogen.

Einfach rausschmeißen darf sie dich nicht, sie muss
dir eine angemessene Frist setzen.

lg
edy



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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tolik23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 51x hilfreich)

quote:
Einfach rausschmeißen darf sie dich nicht, sie muss
dir eine angemessene Frist setzen.



Was sagt denn die Rechtsprechung was eine angemessene Frist ist?

lg Tolik

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-- Editiert am 22.01.2011 15:36

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tolik,

quote:
Was sagt denn die Rechtsprechung was eine angemessene Frist ist?


Das Wort "angemessen" zu erklären dürfte nicht leicht sein.

Um eine Wohnung zu finden muss man erstmal Inserate suchen,
dann evtl. die Wohnung besichtigen,das finanzielle abklären,
ab wann ist die Wohnung frei?, muss noch renoviert werden?
Sind noch Möbel zu kaufen? usw. usw.

da können m.E. locker 6-8 Wochen oder mehr vergehen.

lg
edy


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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39728x hilfreich)

quote:
Hallo Lucy_AS,

...

Einfach rausschmeißen darf sie dich nicht, sie muss
dir eine angemessene Frist setzen.



@edy
Da Lucy_AS diese Frage vor 7 Jahren stellte, dürfte sich das wohl inzwischen erledigt haben.



Bezüglich der 'angemessenen Frist' und er Frage von Tolik23
1. fristlost bedeutet ohne Frist, also auch ohne angemessene Frist
2. Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Behauptung, das der Rauswurf nur mit einer angemessene Frist erfolgen darf?
3. Die ständige gängige Rechtssprechung ist der Meinung, das eine 'angemessene Frist' in der Regle 14 Tag beträgt.
Diese kann sich jedoch durch besondere Umstände verkürzen oder verlängern.
Einen Gast in meiner Wohnung der nicht Mit- oder Untermieter, Ehepartner oder minderjährigers Kind/Jugendlicher ist kann ich jederzeit der Wohnung verweisen. Das nennt man Hausrecht. Falls er dann obdachlos wäre kann man für eine entsprechende Zeit die gemeindeeigenen Notunterkünfte nutzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 22.01.2011 16:26

1x Hilfreiche Antwort

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