Mutter teilt mir Vaterschaft nach 5 Jahren mit

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
VaterohneKenntnis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter teilt mir Vaterschaft nach 5 Jahren mit

Hallo zusammen,

ich brauche mal Euren Rat:

Vor 6 Jahren hatte ich einen ONS. Danach hatten wir keinen Kontakt mehr.

Jetzt hat mich die Dame kontaktiert und mir mitgeteilt, dass ich der Vater ihres Kindes sei. Sie wöllte aber nichts von mir...

Wir haben uns auf einen freiwilligen Vaterschaftstest ohne Zeugen geeinigt, bei dem ich als Vater bestimmt wurde.

Das Kind hat 5,5 Jahre Unterhaltsvorschuss vom JA erhalten. Dort hat die Mutter den Vater als unbekannt angegeben.

Sie hatte damals Handynr. und Emailadresse von mir, die sie angeblich verlegt hatte...erst jetzt konnte sie angeblich meinen Namen recherchieren.

Als ich ihr mitgeteilt habe, dass ich mir sehr verarscht vorkomme und kein Interesse an Kontakt mit ihr oder dem Kind wünsche, hat sie mich zugleich beim JA als Vater gemeldet.

Ich bin Student, hatte die letzten Jahre kaum Einkommen und vor allem keinerlei Kenntnis der Vaterschaft.

Meine Fragen:
- kann das JA den Unterhaltsvorschuss von mir zurück verlangen ?
- kann die Mutter sonstige Ansprüche gegen mich geltend machen, als ab sofort Kindsunterhalt ?
- habe ich eine Möglichkeit, aus der Tatsache dass sie mir die Schwangerschaft verschwiegen hat, einen Nutzen zu ziehen ?

Die Mutter ist wieder verheiratet, hat noch weitere Kinder. Der neue Mann will das Kind nicht adoptieren.

Ich komme mir bei der ganzen Sache ziemlich hilflos vor; klar weiss ich , dass zu einem Kind immer zwei Personen gehören, aber solch vollendeten Tatsachen nehmen einen schon sehr mit.

Bitte helft mir; einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht leisten.
Ich habe kein Bafög oder sonstige Leistungen erhalten.

Danke und Gruss

M.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zwergnase
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja,das Jugendamt kann vorgestreckten Unterhalt zurückfordern und die Mutter den aktuellen.Das wars.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Guten Morgen,

Unterhalt für die Vergangenheit kann nur gefordert werden, wenn es der Pflichtige schuldhaft versäumt hat, den Unterhalt zu zahlen (§ 1613 BGB ).

Davon kann bei dir nicht ausgegangen werden, da du ja gar nicht wußtest, dass du Vater bist.

Laufender Unterhalt ist ab Kenntnis deiner Vaterschaft zu zahlen.

Bemerkenswert ist ja, dass die Mutter kurz vor Auslaufen des Unterhaltsvorschusses (der wird längstens für 6 Jahre gezahlt) plötzlich doch weiss, wer der Vater ist. Die Geschichte mit dem Verlegen einer Nummer etc. glaub ich nicht so wirklich. Ich habe eher das Gefühl, hier wird das Geld eng (aber auch durch die Heirat der Mutter ist der UV weggefallen).

Wenn sich bestätigen sollte, dass die Mutter die ganze Zeit eigentlich doch wußte (und wenn es auch nur wage war) wer der Vater ist, kann da mächtig Ärger auf sie zukommen (Erschleichen von Leistungen usw.). Sie hat nämlich alles Erdenkliche zu tun, um dem Staat die Möglichkeit zu geben, geleistete Vorauszahlungen unverzüglich beizutreiben (hier den Unterhalt vom Vater). Das hat sie offensichtlich unterlassen und ist erst einmal den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und braucht jetzt Geld, so dass die Erinnerung wieder gekommen ist. Ein Wunder. ;)

Für die Vergangenheit würde ich an deiner Stelle mit allen Mitteln versuchen, keinen Unterhalt zu zahlen, eben mit der Begründung, dass du gar nicht zahlen konntest, weil du ja nix wußtest.

Ein Gang zum Anwalt ist hier nicht die schlechteste Investition.:)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Einen Anwalt kannst und solltest Du Dir in diesem Fall leisten, geh vorher zum Amtsgericht und lass Dir einen Beratungshilfeschein ausstellen (Einkommensnachweise mitnehmen). Dann kostet Dich die Beratung und außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts maximal 10 € - die sind mit Sicherheit gut angelegt!
Für ein eventuelles Verfahren kannst Du dann PKH beantragen, darüber informiert Dich gern der Anwalt.
Ich seh das übrigens wie Reike, schon ein sehr seltsam anmutendes Wunder, dass nach über 5 Jahren verschwundene Zettel wieder auftauchen und die Erinnerung wieder einsetzt... ;)

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "


-- Editiert von kuschelbaerr am 07.01.2006 16:37:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VaterohneKenntnis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für Eure Antworten !

Ich sehe das genauso. Ein Jahr bevor der UV ausläuft und sie sowieso neu heiraten wollte, findet sie angeblich mit Hilfe einer alten Teleinfo-CD meinen Namen, nachdem sie monatelang alle Hnndynummern in einem Umkreis von 50 km abgesucht hatte....es ist an den Haaren herbei gezogen, aber was soll ich tun ? Ich habe a.) ein Kind und b.) keine Beweise.
Im dezember hat sie neu geheiratet - und just in diesem Augenblick ist sie offensichtlich aus schlechtem Gewissen ggü. dem Staat auf's JA marschiert. Zuvor hat sie mir immer gesagt, sie teilt es dem JA nicht mit, daran hätte sie auch kein Interesse. In dem Augenblick des Wegfalls des UV hat sich das wohl geändert.

Seid ihr der Meinung, ich soll es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, wg. Erschleichung von Leistungen, Betrug und Vorenthalt der Vaterschaft ?
Unter'm Strich muss ich sowieso bezahlen...das sehe ich ja ein; aber nicht für die Vergangenheit, das sehe ich nicht ein !

Ich werde ab Februar anfangen zu arbeiten - Studium ist beendet. Habe ich trotzdem die Möglichkeit, PKH oder sonstige Hilfe zu bekommen ? Da ich kein Erspartes habe, geht das mit Anwalt schlicht nicht.

Mann...was ist das für eine K...?! Als Mann bist Du wirklich der Depp in diesem Land! Wie gesagt, mir ist schon bewusst, dass ich damals ******* gebaut habe, aber Frau kann mich doch jetzt bluten lassen, wie sie will.
Das ist nicht fair !

JA hat mich mittlerweile angeschrieben...werde dort in den nächsten Tagen einen Termin vereinbaren.
Kostet mich ein amtlicher Vaterschaftstest ein "Vermögen" ? Dieser Frau unterstelle ich, dass sie bei dem von uns privat gemachten Test gemogelt hat. Sie hat damals meine Problem mitgenommen...

Again, thanks for your support !!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Du solltest auf jeden Fall einen "richtigen" Test machen, wo der Arzt die Proben einschickt. Natürlich bekommst Du Prozeßkostenhilfe bis Du die Arbeit aufnimmst, also schnell bei Gericht den Antrag stellen und beim Jugendamt erstmal die Vaterschaft bestreiten.
Sollte das Kind dann doch von Dir sein, musst Du natürlich für das Kind zahlen... .

Rechliche Schritte gegen Deinen ONS bringen Dir gar nichts. Eher noch mehr Probleme.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Colonius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Den Rückstand musst du nicht bezahlen.Weil du 1.damals kein Einkommen hattest und 2.es keinen Titel gab und 3.von der Vaterschaft nichts wustest.
Ich hab mal gelesen,daß (man wird das sicherlich noch in di richtigen juristischen Worte fassen)) die Unterhaltszahlungen erst ab dem Zeitpunkt zuleisten sind, ab die die Unterhaltspflicht feststand.
Außerden wird dich das Jugendamt anschreiben,die machen,wenn du die Vaterschaft nicht zugibt auch einen Vaterschaftstest bzw.lassen einen veranlassen.Falls das auf dem Jugendamt aber Pappnasen sind,dann kümmern die sich evtl überhaupt nicht und die Mutter muss sich einen Anwalt nehmen.Bilde auf jdenfall Rücklagen(ca.200Euro monatlich würde ich empfehlen).Der Private vaterschaftstest hat vor gericht sowieso keine Aussagekraft.
Viel Glück,und hol dir auf alle Fälle Rechtsberatung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Als Mann bist Du wirklich der Depp in diesem Land!

Zumindest dann, wenn man nicht weiß, wie man Kondome benutzt und dann der Ansicht ist, die Frau muss sich allein um Verhütung kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Colonius
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Aus Spaß wird Ernst und Ernst wird bald 6Jahre alt ;)

Aber das ist doch gar nicht das Thema!

1x Hilfreiche Antwort

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