Mutter schmeißt mich raus

3. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
AndreasMa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter schmeißt mich raus

Hallo Community,
ein gutes neues 2009.

Pünktlich zum Jahresbeginn, teilte mir meine Mutter mit, dass sie mich (22J.) rausschmeißen wolle. Auch wenn wir inzwischen zugegebenermaßen nicht mehr das beste Verhältnis haben, kam diese Aussage doch etwas plötzlich, denn Stichtag sei der 31.01.2009 – bis dahin solle ich alles herausgeschafft haben. Da ich prinzipiell nichts gegen einen Auszug habe, bin ich grundsätzlich damit einverstanden. Nur sind jetzt natürlich viele rechtliche Fragen offen.
Reicht z.B. die einfache Aussage >du ziehst da aus!<, oder benötigt sie da einen gerichtlichen Beschluss o.ä.(ähnlich, wie nach einer Scheidung)? Eine weitere Frage, die mich interessiert, wäre, wer die Kosten übernehmen muss, da ich mindestens noch ein Jahr arbeitsunfähig seien werde und damit unfähig, mich selbst zu unterhalten (genauere Angaben zu den Gründen will ich an dieser Stelle nicht machen).
Meine Eltern sind geschieden.
Mein Vater ist leistungsunfähig. Meine Mutter gibt zwar an, unterhalb der Einkommensgrenze zu liegen und ist somit steuerbefreit, verdient aber wesentlich mehr und hat sich so inzwischen schon ein stattliches Sümmchen beiseitelegen können (wovon natürlich niemand wissen darf). Das erwähne ich nur deshalb, weil ich es nicht einsehen würde, wenn sie wieder irgendwelche falsche Angaben bei diversen Ämtern machen würde und letztendlich der gemeine Steuerzahler den Umzug u. evtl. meine neue Wohnung finanzieren müsste. Denn darauf scheint sie zu spekulieren.
Desweiteren stellt sich für mich die Frage, ob, sofern meine Mutter die Kosten übernehmen muss, es da eine Art finanzielle Obergrenze gibt, was die Wohnungsmiete betrifft.
Natürlich würde mich auch interessieren, ob ich beliebig weit wegziehen darf, oder ob ich mich ggf. auf den gleichen Landkreis oder ähnlichem beschränken muss.
Welche Kosten müsste meine Mutter ggf. tragen? - Nur die reine Miete, auch den Umzug (Spedition) ggf. auch einen Internetanschluss in der neuen Wohnung?

Wie ihr seht, hab ich zahlreiche Fragen und evtl. nur noch wenig Zeit. Ich wäre euch deshalb dankbar, wenn ihr mir bzgl. meiner rechtlichen Lage weiterhelfen könntet. Oder mir zumindest einen Anlaufstelle nennen könnt, die mich in diesen Fragen beraten kann.

Viele Grüße und Danke im voraus, AndreasMa

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Andreas,

stell deine Fragen doch am besten im Forum Sozialrecht, die wissen dort besser Bescheid.
Familienrechtlich besteht jedenfalls kein Anspruch gegenüber deiner Mutter, da du dich weder in Schul-, Berufsausbildung, noch Studium befindest.

quote:
Welche Kosten müsste meine Mutter ggf. tragen? - Nur die reine Miete, auch den Umzug (Spedition) ggf. auch einen Internetanschluss in der neuen Wohnung?


Mit Sicherheit keinen Umzug und erst recht keinen Internet-Anschluss.

quote:
verdient aber wesentlich mehr und hat sich so inzwischen schon ein stattliches Sümmchen beiseitelegen können


.... wovon du jetzt profitieren möchtest???
IHR Geld! Da kommst du auf keinen Fall ran.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AndreasMa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar.

Vielen Dank für deine Antwort. Werde den Text noch n bisschen hier drin lassen, und ihn dann im Sozialrechtforum posten.

Das mit dem Umzugskosten usw. schreibe ich nur deshalb, da ich meine, mich entsinnen zu können, dass es eine Regelung gibt, die, sofern ein Kind kein eigenes Einkommen hat, besagt, dass die Eltern - sofern sie dazu finanziell in der Lage sind - bis zum Alter von 25 für den Umzug/die Miete aufkommen müssen. Bin aber kein Juristler... Daher frage ich.
Aber falls dem so seien sollte, dass ich die Kosten für den Umzug selbst bezahlen müsste: Womit soll ich den Umzug bezahlen? - Ich besitze kein eigenes Vermögen. ???

Die Frage mit dem Internetanschluss ist zugegebenermaßen etwas provokant, soll aber lediglich darauf hinweisen, dass ich bzgl. meiner rechtlichen Lage und dem, was damit einhergeht (diverse Kosten usw.) keine Ahnung habe. Nicht zuletzt deshalb hab ich ja auch darum gebeten, dass mir vllt. jmd. eine Anlaufstelle nennen kann, die mir diesbezüglich informierend/beratend zur Seite stehen kann.

Und zu deinem letzten Kommentar: Inwiefern profitiere ich davon, dass sie diese Kosten übernehmen müsste und nicht der Staat? Es geht nur ums Prinzip! Von ihrem Geld will ich nichts!

Grüße, Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2176
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Das A und O an dieser Fragestellung ist, welche Leistungen Andreas zustehen.

Damit entscheidet sich nämlich das weitere vorgehen. Fällt er unter SGB II (Hartz IV), dann wird das mit dem Rauschmiss nicht. Da gilt nämlich die Grenze von 25, unterhalb von der er im Regelfall eine Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern bildet. Ein vorzeitiger Auszug ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde (ARGE/Arbeitplus etc.) möglich. Die zahlen übrigens, wenn Genehmigt, dann auch den Umzug und eine Erstausstattung.

Ein Umzug ohne Genehmigung bedeutet Wegfall des Anspruches auf die Kosten der Unterkunft und eine 20% Sanktion.

Ergo: Am besten Montag gleich zur entsprechenden Behörde. Die schieben dich im Zweifel auch weiter, wenn du Aufgrund der Umstände deiner Arbeitsunfähigkeit nicht ins SGB II fällst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen