Mutter kündigt Beistandschaft beim JA? Und nun ?

28. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)
Mutter kündigt Beistandschaft beim JA? Und nun ?

Hallo ! hab hier mal ne Frage ! ich habe ne uneheliche Tochter die heute 17 Jahre alt ist . Der Unterhalt wurde von mir 17 Jahre ans Jugendamt bezahlt . Nun wurde die Beistandschaft von der Mutter gekündigt ! Warum ??? Was ändert sich nun für mich ??? Die Tochter wird im November 14 18 Jahre alt ! Die Tochter lebt ebenso nicht mehr bei Ihrer Mutter ! Sie wohnt bei einer Nachbarin ! Müsste nun die Mutter nicht auch Barunterhalt bezahlen ??? Was soll ich nun tun ? Unterhalt weiterhin an das Kind bezahlen ? Oder wie verhalten ???

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Nun wurde die Beistandschaft von der Mutter gekündigt ! Warum ???


Weiß der Teufel! Weil sie irgendwas gezwackt hat? Aber das kann dir doch auch egal sein!

quote:
Was ändert sich nun für mich ???


Du solltest das Jugendamt anschreiben (per Einschreiben) und um Auskunft bitten, ob du auch weiterhin befreiend den Unterhalt an das Jugendamt leisten kannst. Abhängig von dieser Auskunft zahlst du ans Jugendamt oder an die Kindesmutter direkt.

quote:
Die Tochter wird im November 14 18 Jahre alt ! Die Tochter lebt ebenso nicht mehr bei Ihrer Mutter ! Sie wohnt bei einer Nachbarin ! Müsste nun die Mutter nicht auch Barunterhalt bezahlen ???


Aber ja doch. Der bisherige Betreuungsunterhalt der Kindesmutter entfällt dadurch ... und damit wird sie ebenfalls barunterhaltspflichtig! Gequotelt nach dem jeweiligen Einkommen von Mutter und Vater.

Aber da es bis zum November nicht mehr gar so lang ist, würde ich da vielleicht kein großes Fass aufmachen. Es sei denn du bist hell motiviert für ein paar Euro den dicken Max zu machen!

quote:
Was soll ich nun tun ? Unterhalt weiterhin an das Kind bezahlen ? Oder wie verhalten ???


Wie schon gesagt: mit dem Jugendamt klären, wer nun Zahlungsempfänger ist. Das minderjährige Kind ist aber keinesfalls direkt zum Empfang berechtigt!

Dann verlangst du von der Kindesmutter Unterhaltsauskunft. Dem muss sie gemäß einschlägiger Urteile nachkommen! Denn spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Gibt es einen Unterhaltstitel, dann ist zu prüfen ob er bis zur Volljährigkeit befristet ist. In diesem Fall bist du fein raus. Dann muss die Tochter ihre Ansprüche geltend machen. Bis dahin kannst du die Zahlung einstellen!

In den meisten Fällen ist der Titel aber nicht befristet - weil das die Jugendämter so aufsetzen! Dann solltest du von der Kindesmutter die Herausgabe des Titels verlangen. Wenn sie dem nicht nachkommt (das muss sie nämlich nicht) und du dich mit der Tochter nicht einvernehmlich einigen kannst, dann solltest du Abänderungsklage erheben. Im Rahmen dieser Klage wird der Alttitel aufgehoben und ggfs. ein neuer Titel beschlossen. Da solltest du dann darauf achten, dass der befristet ist.

Nach Eintritt der Volljährigkeit ist der jeweils titulierte Unterhalt dann direkt an die Tochter zu zahlen. Weil einmal gezahlter Unterhalt meist als verbraucht gilt, solltest du die Sache schon jetzt angehen!

Na, da kommt Arbeit auf dich zu, hehehe ... viel Spaß und Erfolg!


-- Editiert Marcus2009 am 28.01.2014 17:32

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich habe nun die Kontodaten der Mutter erhalten . Ich soll in Zukunft den Barunterhalt an die Tochter ( 17 Jahre ) direkt überweisen . Normal ???

Die KM hat angeblich keine Mittel um der Tochter ebenso Barunterhalt zu bezahlen ??? Allein Erziehend ! Kein Job ! Es besteht aus letzter Ehe aber ein Haus , in das sie aber angeblich nicht eingetragen ist . Prüfen ??

Ich versteh die ganze Sache nicht so ganz ! Wieso beendet man eine Beistandschaft 6 Monate vor dem 18 Lebensjahr ! FRAGEZEICHENNN !!!


Ach noch ne Frage : Muss ich diesen Unterhaltsbetrag der seither errechnet wurde weiter bezahlen ???

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das mit der Beistandsschaft kann dir doch Wurscht egal sein. Es ändert an der Rechtslage keinen Deut!

Wenn die Kindesmutter dir das schriftlich gibt, dass der Unterhalt auf das Konto des Kindes gezahlt werden soll, dann ist das in Ordnung. Dieses Schreiben solltest du dir gut aufheben, damit du nachweisen kannst, dass du dich wirksam von deiner Pflicht zur Zahlung des Unterhalts befreit hast. Wohin gezahlt wird kann dir ansonsten auch Wurscht sein!

quote:
Ach noch ne Frage : Muss ich diesen Unterhaltsbetrag der seither errechnet wurde weiter bezahlen ???


Du musst den Betrag zahlen der tituliert ist! Ohne wenn und aber! Ansonsten kannst du ruck zuck gepfändet werden! Ein Titel ist ein scharfes Schwert.

Wenn du meinst, dass der Zahlbetrag nicht mehr gerechtfertigt ist, musst du eine einvernehmliche Regelung mit der Kindesmutter erreichen oder Abänderungsklage erheben. Habe ich doch oben schon geschrieben. Und ob sich der Aufwand einer Abänderungsklage VOR Eintritt der Volljährigkeit noch lohnt, musst du wissen. Auch das hab ich doch schon geschrieben.


-- Editiert Marcus2009 am 28.01.2014 18:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Weitere Frage : Da die Tochter nicht mehr bei Ihrer Mutter wohnt , ist sie ja auch Barunterhaltspflichtig .
Meine Tochter macht ja zur Zeit ein FSJ und bekommt Bezüge ! Darf ich dort die Nettoausbildungsvergütung von 90 Euro dann auch halbieren ???

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Weitere Frage : Da die Tochter nicht mehr bei Ihrer Mutter wohnt , ist sie ja auch Barunterhaltspflichtig .


Sag mal, liest du meine Beiträge eigentlich?

quote:
Aber ja doch. Der bisherige Betreuungsunterhalt der Kindesmutter entfällt dadurch ... und damit wird sie ebenfalls barunterhaltspflichtig! Gequotelt nach dem jeweiligen Einkommen von Mutter und Vater.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Frage wurde nicht beantwortet ! Durch das meine Tochter verdienst hat , und nicht mehr bei der Mutter wohnt : Darf ich da die Nettoausbildungsvergütung von 90 Euro dann auch halbieren ??? Somit das auf meiner Seite 45 Euro angerechnet werden ???

Da ja meine EX auch Barunterhaltspflichtig ist !!


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nein. Deine Tochter kann von der Ausbildungsvergütung pauschal 90 Euro abziehen für berufs- und ausbildungsbedingte Aufwendungen. Damit verbleiben exakt 0 Euro.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16456 Beiträge, 9279x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>ch versteh die ganze Sache nicht so ganz ! Wieso beendet man eine Beistandschaft 6 Monate vor dem 18 Lebensjahr ! FRAGEZEICHENNN !!! <hr size=1 noshade>


Wahrscheinlich weil das Jugendamt auch zum Ergebnis gekommen ist, dass die Mutter barunterhaltspflichtig ist. Und da das Kind noch unter 18 ist, unterliegt die Mutter sogar der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Das Jugendamt wird der Mutter wahrscheinlich kräftig auf die Füße getreten sein. Das Jugendamt arbeitet nämlich bei einer Beistandsschaft zum Wohl des Kindes und nicht zum Wohl des Elternteils, das die Beistandsschaft wollte. Hier wird die Beistandsschaft wohl für die Mutter nach hinten losgegangen sein.

Allerdings wird es so sein, dass durch den Barunterhalt der Mutter sich dein Barunterhalt entweder nicht oder nur minimal verringert.

Ansonsten: Wenn die Ausbildungsvergütung tatsächlich nur 90€ beträgt wird nicht angerechnet, weder ganz noch zur hälfte, weder bei Vater noch bei Mutter.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo ! Sorry falsch geschrieben ! Die Vergütung der Tochter im FSJ beträgt ca mt. 270-300 Euro ! an diesem Betrag wurden bei mir die 90 Euro reduziert , und der Rest bei mir am Unterhalt abgezogen . Nun aber die Frage : Wenn die Mutter auch Barunterhaltspflichtig ist , sollte der Betrag von 90 Euro ( Kauf von Schulbücher , Fahrkosten ) nicht halbiert werden , und somit nochmals an meinem Unterhalt abgezogen werden ? Ab 18 ist das so ! Aber nun haben wir ja auch schon diesen Sachverhalt , das die Mutter Barunterhaltspflichtig ist .

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Als erstes wäre zu klären, wo die Tochter tatsächlich wohnt. Es geht hier nicht darum, wo sich die Tochter tagsüber aufhält, oder aber, wo sie übernachtet. Nachbarin - das klingt doch sehr danach, dass sie sich dort aufhält, aber letztlich doch zu Hause wohnt.

Dann wäre zu klären, ob ein Titel existiert. Solange dieser existiert, ist der auch zu bedienen.

Und dann würde ich mit allen Infos einen Anwalt aufsuchen und mal rechnen lassen. Da das Kind ja ohnehin bald volljährig ist, würde ich mich auf die Zeit danach konzentrieren. Da ist nämlich das Kindergeld voll anzurechnen. Aber, die Tochter ist auch nicht mehr priviligiert. D.h., die Mutter muss nicht arbeiten, um sich am Unterhalt zu beteiligen. Aber auch für diese Abänderung ist ein existenter Titel abzuändern.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Die Tochter wohnt 40 km weg von der Mutter !!! Daher sicherlich nicht mehr bei der Mutter

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Entschuldigung, Nachbarin ist bei mir eine Tür weiter.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Unterhalt wurde heute nach Besuch beim RA mit sofortiger Wirkung eingestellt . Unterhalt müsste ich bereits seit 01.09 .13 nicht mehr bezahlen ! Tochter bestreitet seit diesem Datum ein FSJ !!!! :-)

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