Muss neuer Vorstand zum Notar ?

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ach,naja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss neuer Vorstand zum Notar ?

Hallo zusammen,
folgende Frage, unser (erstmalig) neu gewählter Vorstand (Vorstandswechsel) fährt für 3 Wochen in den Urlaub. Ich würde währenddessen gerne schon das Protokoll beim Notar abgeben, damit zwischenzeitlich alles seinen Gang geht. Muß der neue Vorstand hierfür mit zum Notar, oder reicht die Abgabe des Protokolls mit den Beschlüssen ? Der Vorstand ist alleiniger Vorstand.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Beim eingetragenen Verein müssen alle Vorstandsmitglieder, die eingetragen werden müssen, mit zum Notar.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Das ist so nicht richtig. Die Anmeldung muss nur vom aktuellen Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben werden.
Wenn der Vorstand z.B. aus drei Leuten besteht und jeder darf den Verein allein vertreten- zwei wurden neu gewählt, einer bleibt-, dann kann jeder der drei die Änderung alleine anmelden.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Die schriftliche Anmeldung des neuen Vorstandes gibt der Vorstand nach § 26 BGB (also der für den Verein vertretungsberechtigte Vorstand) ab.
Der Notar ist nur für die Beglaubigung der Unterschrift(en) auf dieser Anmeldungserklärung erforderlich.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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