Muss man im Keller arbeiten, wenn das ein narzisstischer Vorgesetzter will?

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)
Muss man im Keller arbeiten, wenn das ein narzisstischer Vorgesetzter will?

Hallo Forum,

muss man zur Strafe im Keller arbeiten, wenn das ein narzisstischer Vorgesetzter zähneknirrschend und aggressiv einem Azubi sagt?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wenn der Vorgesetzte einen entsprechenden, arbeitsrechtlich haltbaren Grund dafür hat, dann ja.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Vorgesetzte einen entsprechenden, arbeitsrechtlich haltbaren Grund dafür hat, dann ja.


Im Keller ist aber kein Büro oder Arbeitsplatz. Ich bin Azubi, der gewöhlich nur im Büro arbeitet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Gerade in einem Bürojob solltest du denn Satz "Wenn der Vorgesetzte einen entsprechenden, arbeitsrechtlich haltbaren Grund dafür hat, dann ja." ja verstanden haben.
Also: wie lautet der Grund für die Tätigkeit im Keller? Welche Tätigkeit genau sollst du im Keller ausführen?

Warum eigentlich das Fragezeichen hinter deinem letzten Satz?


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von keine-gerechtigkeit):
Im Keller ist aber kein Büro oder Arbeitsplatz.

Nun, irgendwas wird da ja schon sein?
Oder steht man da dan nur in einem großen leeren Raum?



Zitat (von keine-gerechtigkeit):
Ich bin Azubi, der gewöhlich nur im Büro arbeitet?

Nun, gewöhnlich arbeitet man ja anscheinend da, nur darf der Arbeitgeber durchaus auch einen abweichenden Platz bestimmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wenn das sicher ist, dass du 'zur Strafe' in den Keller geschickt wirst, wie du sagst, um dort das zu tun, was du auch sonst zu tun hast, kannst du dich weigern. Du bist allerdings in der Beweispflicht, dass das nur eine 'Strafmaßnahme ist. 'Böse' Kinder 'in die Ecke stellen' war einmal. Du solltest aber die Vertrauensperson für die Azubis im Betrieb hinzuziehen oder sonst jemanden, der vermitteln kann.
Wenn es einen sachlichen Grund gibt, dass im Keller etwas zu erledigen ist, geht das in Ordnung. Auch unangenehme Arbeiten müssen erledigt werden, allerdings sollten die Lasten schon gleichmäßig verteilt sein.
Ansonsten: Was qualifiziert dich, deinen Chef als 'Narziss' zu diagnostizieren? Kann es sein, dass die Chemie zwischen euch nicht stimmt - oder auch, dass sich darin eine gewisse Abschätzigkeit von deiner Seite manifestiert?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Es kommt immer auf das Berufsbild an und wenn die Arbeit im Keller mit der Vermitlung von Lerninhalten zusammenhängt, dann ist das ok. Du bist verpflichtet, den Weisungen des AG Folge zu leisten und der darf nur berufsbezogene Weisungen geben.

Jetzt kannst du entscheiden, ob es passt oder nicht.

Allerdings wie die anderen schon schreiben: Wenn du mit dem Chef/Ausbilder nicht klar kommst, dann ist kurzfristig ein AG-Wechsel die beste Wahl.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen