Hallo Forum,
muss man zur Strafe im Keller arbeiten, wenn das ein narzisstischer Vorgesetzter zähneknirrschend und aggressiv einem Azubi sagt?
Muss man im Keller arbeiten, wenn das ein narzisstischer Vorgesetzter will?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn der Vorgesetzte einen entsprechenden, arbeitsrechtlich haltbaren Grund dafür hat, dann ja.
ZitatWenn der Vorgesetzte einen entsprechenden, arbeitsrechtlich haltbaren Grund dafür hat, dann ja. :
Im Keller ist aber kein Büro oder Arbeitsplatz. Ich bin Azubi, der gewöhlich nur im Büro arbeitet?
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Gerade in einem Bürojob solltest du denn Satz "Wenn der Vorgesetzte einen entsprechenden, arbeitsrechtlich haltbaren Grund dafür hat, dann ja." ja verstanden haben.
Also: wie lautet der Grund für die Tätigkeit im Keller? Welche Tätigkeit genau sollst du im Keller ausführen?
Warum eigentlich das Fragezeichen hinter deinem letzten Satz?
ZitatIm Keller ist aber kein Büro oder Arbeitsplatz. :
Nun, irgendwas wird da ja schon sein?
Oder steht man da dan nur in einem großen leeren Raum?
ZitatIch bin Azubi, der gewöhlich nur im Büro arbeitet? :
Nun, gewöhnlich arbeitet man ja anscheinend da, nur darf der Arbeitgeber durchaus auch einen abweichenden Platz bestimmen.
Wenn das sicher ist, dass du 'zur Strafe' in den Keller geschickt wirst, wie du sagst, um dort das zu tun, was du auch sonst zu tun hast, kannst du dich weigern. Du bist allerdings in der Beweispflicht, dass das nur eine 'Strafmaßnahme ist. 'Böse' Kinder 'in die Ecke stellen' war einmal. Du solltest aber die Vertrauensperson für die Azubis im Betrieb hinzuziehen oder sonst jemanden, der vermitteln kann.
Wenn es einen sachlichen Grund gibt, dass im Keller etwas zu erledigen ist, geht das in Ordnung. Auch unangenehme Arbeiten müssen erledigt werden, allerdings sollten die Lasten schon gleichmäßig verteilt sein.
Ansonsten: Was qualifiziert dich, deinen Chef als 'Narziss' zu diagnostizieren? Kann es sein, dass die Chemie zwischen euch nicht stimmt - oder auch, dass sich darin eine gewisse Abschätzigkeit von deiner Seite manifestiert?
Es kommt immer auf das Berufsbild an und wenn die Arbeit im Keller mit der Vermitlung von Lerninhalten zusammenhängt, dann ist das ok. Du bist verpflichtet, den Weisungen des AG Folge zu leisten und der darf nur berufsbezogene Weisungen geben.
Jetzt kannst du entscheiden, ob es passt oder nicht.
Allerdings wie die anderen schon schreiben: Wenn du mit dem Chef/Ausbilder nicht klar kommst, dann ist kurzfristig ein AG-Wechsel die beste Wahl.
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