Muss man NAchweise erbringen das man sich etwas schützen hat lassen?

27. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
chiemgauboy
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man NAchweise erbringen das man sich etwas schützen hat lassen?

Hallo,

wir stellen Schnullerketten und mehr her und haben dabei immer neue Ideen.
Letztens haben wir einen Greifling in Form eines Balls gebaut.
Vor ein paar Tagen kam dann eine Dame auf uns zu und meinte zu uns wir dürfen diesen Ball nicht mehr bauen, da Sie Ihn schützen hat lassen. Leider finde ich nichts wo dieser Ball geschützt sein soll. Auch gibt sie uns keine Auskunft drüber ob es beim Patentamt eingetragen ist.

Wie kann ich nun rausfinden ob sie diesen Ball wirklich schützen hat lassen, und muss Sie uns wenn sie es Schützen hat lassen dieses auch nachweisen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Spätestens vor Gericht wird sie das nachweisen müssen. Davor könnt Ihr es glauben oder nicht.

Damit sie ggf. die Anwaltkosten und Schadenersatz einfordern kann muss sie jetzt aber noch nichts belegen, da der Anspruch alleine schon durch die Verletzung gegeben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Sie geht natürlich bei gerichtlicher Verfolgung das Risiko ein, daß der beklagte TE sofort anerkennt und ihr dann die Kosten auferlegt werden, weil der Beklagte keinen Anlaß zur Klage gegeben hat. Das wird von Gerichten zumindest dann gesehen, wenn der Kläger vorab überhaupt keine Beweise für seine Rechte vorgelegt oder angeboten hat und dem Beklagten damit das Risiko aufdrücken wollte, entweder ins Blaue hinein einen womöglich gar nicht bestehenden Anspruch anzuerkennen oder in eine verlorene Klage zu rennen.
Von daher kann man sich zumindest in der Hinsicht ein wenig zurücklehnen.

1x Hilfreiche Antwort

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