Muss ich "Mangel" bei versteigerter Ware vertreten?

21. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Engelchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich "Mangel" bei versteigerter Ware vertreten?

Hallöchen,

auch ich habe ein Problem:

Ich (auch Privatperson) habe bei ebay ein Handy ersteigert, welches ich dann etwa 1 bis 2 Wochen ausgetestet habe. Bei mir funktionierte das Gerät einwandfrei. Es ließ sich laden, der Akku hielt lange und auch der Vibrationsmotor hat funktioniert.

Nun habe ich das Handy wieder bei ebay versteigert und der Käufer meldete sich jetzt bei mir, dass der Vibrationsmotor nur geht, wenn man an den Akku drückt, der Akku sich nicht laden lässt und der Akku nur eine geringe Zeit hält. Nun will er, dass ich die Reparatur bezahle oder den Kauf rückgängig machen.

Ich sehe das aber überhaupt nicht ein, da das Handy, als ich es losschickte, in einwandfreiem Zustand war, wofür es auch Zeugen gibt. Ich weiß ja nicht, was der Käufer damit getan hat, dass es nun nicht mehr funktioniert!?

Er droht nun auch mit seinem Anwalt.

Was kann ich tun!?

Vielen Dank im Voraus!

Viele liebe Grüße

Engelchen

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-582
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Scherzbold...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-582
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Matze_im_net
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist so eine Sache, ich hatte mal einen ähnlichen Fall, aber dir wird nichts anderes übrig bleiben als das Ding zurück zu nehmen, danach kannst du die Funktion selbst überprüfen. Stellt sich heraus das der Käufer den Schaden verursacht hat (fallen gelassen z.B.) dann kannst du die Reperaturkosten geltend machen. Du hast doch Zeugen, vielleicht noch besser die gesehen haben wie du das Handy getestet hast, also ist das kein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Matze

Meinst du, nach 4,5 Jahren ist dein Rat noch etwas Wert, Matze?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen