Muss ich ins Gefängnis?? :-(

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Novostar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich ins Gefängnis?? :-(

Hallo erstmal.

Es geht um folgendes:

Mir wird Unterschlagung und Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Es geht um einen Geldbetrag in Höhe von knapp 2800€.

Ich bin 21 jahre alt, weiblich und nicht vorbestraft.

Muss ich ins Gefängnis, oder kann ich noch auf Bewährung "hoffen"?

Danke schonmal...

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

offensichtlich ist das Strafrecht viel liberaler als man denkt...Als Ersttäterin müssen Sie schon deutlich mehr anstellen, um ins Gefängnis zu kommen. Das wird wohl eine Geldstrafe geben, schlimmstenfalls eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Wenn Sie zur Tatzeit noch nicht 21 waren, käme sogar Jugendstrafrecht in Frage.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

:)
Bei dem Schaden liegen Sie bei einer Geldstrafe oder freiheitsstrafe im unteren Bereich (<< 1 Jahr MIT).
Mümmel hat Recht. ;)
Es kommt auf Ihr Alter zum tatzeitpunkt an, sonst möglicherweise sogar noch milder.
Ist die Tat denn schon bewiesen ?
:grins:

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#3
 Von 
Novostar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja bewiesen ist es schon.
Zum Tatzeitpunkt, war ich grad 2 Monate 21 Jahre alt.

Ich habe nur solche Angst vor dem Gefängnis, weil ich mit 16 wegen Depressionen und Panikattacken in der Jugendpsychiatrie war. Ist mir zwar peinlich, aber ist ja nunmal so. Und dort war ich halt auch ein halbes Jahr "eingesperrt" und das war die schlimmste Zeit meines Lebens.

Und mittlerweile hab ich mein Leben eigentlich wieder im Griff..trotzdem hab ich solche Angst :-(

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wie jetzt? Immer noch? Na ja, vielleicht bekräftigen noch ein paar Leute die Angaben von AH und mir...

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Novostar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

na.. jetzt ist die angst nicht mehr so gross. halt vorher, auch wenn die tat an sich nicht sooo schlimm ist. gerade wenn man selbst in der situation ist, sieht man alles ein bisschen kritischer.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ich habe nur solche Angst vor dem Gefängnis, weil ich mit 16 wegen Depressionen und Panikattacken in der Jugendpsychiatrie war. Ist mir zwar peinlich, aber ist ja nunmal so. Und dort war ich halt auch ein halbes Jahr eingesperrt und das war die schlimmste Zeit meines Lebens.

Das ist eher positiv, möglicherweise kann dies zu einer eingeschränken Schuldfähigkeit führen, jedenfalls ist dieser gesichtspunkt nicht sofort von der Hand zu weisen....

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#7
 Von 
Novostar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte da noch eine Frage:

Ich werde ja angeklagt wegen Unterschlagung und Vortäuschen einer Straftat.

Vortäuschen einer Straftat deshalb, weil ich durch Erpressung einen Überfall auf die Spielhalle in der ich gearbeitet habe, zugelassen habe.

Der Täter behauptet nun natürlich, ich hätte freiwillig mitgemacht. Und von dem Geld hätte ich eine bestimmte Summe abbekommen. Beides stimmt definitiv nicht. Ich habe wirklich nicht freiwillig mitgemacht und Geld habe ich auch nicht bekommen.

Nun gibt es leider auch keine Beweise, Zeugen etc., die mich entlasten könnten.

Es wird dann ja Aussage gegen Aussage sein.

Wie/Wonach wird dann bei Gericht entschieden? Muss ich davon ausgehen, dass man dem Täter mehr glaubt als mir?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

wie schon so oft von mir geschrieben: Keiner von uns kann in die Zukunft sehen. In Aussage-gegen-Aussage-Situationen entscheidet das Gericht nach Glaubwürdigkeit. Wer dann in der Verhandlung glaubwürdiger sein wird, kann niemand vorher wissen.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Vortäuschen einer Straftat deshalb, weil ich durch Erpressung einen Überfall auf die Spielhalle in der ich gearbeitet habe, zugelassen habe.

Sie haben keinen Überfall zugelassen, sondern das Vortäuschen eines Überfalls. Das ist ein großer Unterschied. Im 1. Fall wären Sie wegen Beihilfe zum (schweren) Raub/(schwerer) räuberischer Erpressung angeklagt und nicht wegen Unterschlagung.

Ansonsten: siehe muemmel

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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