Muß ein alleinerziehender Vater Untehalt zahlen?

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Rapunz
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Muß ein alleinerziehender Vater Untehalt zahlen?

Hallo,

ich wurde gerade von der Mutter meiner kleinen Kinder (3 und 9 Monate) verlassen. Die Kinder hat sie gleich hier gelassen.
Nun weiß ich nicht recht wie es weiter gehen soll.
Für die Kleine habe ich nicht einmal eine Betreuung und kann nun nicht arbeiten.
Ich bin selbstständig und verdiene etwa 1500 Euro netto, wenn ich arbeite...
Weiter muß ich noch Unterhalt für meine großen Kinder (17 und 15) zahlen. Bisher ging das da meine Lebensgefährtin uns mitfinanziert hat. Aber nun stehe ich allein da.
Klar gehe ich zum Anwalt, aber der Unterhalt für die großen reißt mir ein riesen Loch in die Kasse. Ich weiß nicht mehr wie ich Meite etc. bezahlen soll.
Achja, Schulden machen darf ich nicht, ich bin noch in privater Insolvenz, da meine Ex mich komplett mit allen Schulden hat stehen lassen und auch noch Unterhalt einforderte. Naja, andere Geschichte...
Danke für eure Antworten
rap

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Rapunz
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Die beiden großen gehen noch zur Schule, machen beide Abitur.
Zumindest glaube ich das. Habe seit Jahren keine Informationen darüber bekommen.
Was die Mutter verdient weiß ich leider auch nicht, sie ist aber neu verheiratet der Neue verdient etwas 3500 netto Sie hat zu Zeiten als ich noch darüber informiert war ca 1500 Euro verdient.

Die Mutter der beiden Kleinen arbeitet zur Zeit nicht, sie hat die Elternzeit für unser Baby genommen und bekommt ca 800 Euro. wenn sie wieder arbeitet bekommt sie ca 1300.

Hoffe das ich bald eine Möglichkeit finde die Kleine betreuuen zu lassen. wenn ich nicht arbeite verdiene ich nichts. Sonst hatte ich bisher ca 1500 netto.

Elterngeld habe ich bis jetzt nicht beantragt, da ja die Mutter zuhause bleiben wollte...


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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Für den Anwalt kann man zuvor Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.
Dafür nimmt man Belege über die jetzige Situation mit."

Es gibt ne Menge Anwälte, die diese Frage selber regeln. Einfach nachfragen.


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du solltest auch das Jugendamt aufsuchen. Es gibt eine Menge Tagesmütter, die auch gerne so ganz kleine Kinder nehmen. Wenn Du Finanzierungsschwierigkeiten hast, dann übernimmt das Jugendamt die Kosten hierfür. Außerdem ist jetzt natürlich die Kindsmutter für die beiden Kleinen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Also, Jugendamt und Anwalt, dass sind jetzt Deine Anlaufadressen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rapunz
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh Mann, da kommt echt was auf mich zu,
habe heute einen Anwalt kontaktiert und für nächste Woche einen Termin.
Umgang mit meinen großen gibt es nicht mehr seid ich mir erlaubt habe eine Freundin zu haben. Die Mutter hat den Kindern verboten Kontakt mit mir oder meiner Familie zu haben.
Den Kampf um die Umgangsregelung habe ich aus finanziellen Gründen irgendwann aufgegeben.

Für die Kleine habe ich nur meine Mutter, die ist aber schon 75 und schafft es nicht immer, vor allem nicht für längere Zeit. An Tagesmütter habe ich mich schon gewendet, Leider gibt es hier (wohne in Düsseldorf) scheinbar ein großes Betreuungsproblem... :(

Wie ist es denn nun rechtlich, muß ich weiter Unterhalt an die Großen zahlen?
Die kinderbetreuuende Mutter zahlt doch auch nix, oder?

Möchte nicht völlig unvorbereitet ins Gespräch mit dem Anwalt gehen.

Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Vor ca einem Jahr gab es in Düsseldorf noch kein Tagesmutterproblem. Das Jugendamt hat Listen. Diese Tagesmütter können dann auch vom Jugendamt finanziert werden.

Natürlich mußt Du weiter für die Großen zahlen, wenn sie denn in der Schule sind. Die Frage ist jedoch, wieviel. Und ob Du es mit Hilfe des Jugendamtes nicht schaffen kannst, eben Deine Berufstätigkeit aufrecht zu halten. Zumindest teilweise. Aber, das ist mit dem Anwalt zu klären. Und, das Jugendamt in Düsseldorf hat ja nicht den schlechtesten Ruf. Mach einen Termin! Teilweise arbeiten die mit der Diakonie zusammen, die dann wiederum die Dienstaufsicht über die Tagesmütter führt. Also, hin mit Dir!

wirdwerden



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Unter Umständen muss man im Rahmen der Unterhaltspflicht sich auch von der Selbständigkeit lösen und einen normalen Job annnehmen - wenn man einen findet und dieser besser bezahlt wäre.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Rapunz ,

Du solltest dich auch beim Jobcenter über ein evtl.

aufstockendes ALGII informieren.(mal bei deinen RA-Termin
ansprechen).

lg
edy




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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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