Muß die Teilung der Kapital - Lebensversicherung bei Scheidung beantragt werden?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gabriel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß die Teilung der Kapital - Lebensversicherung bei Scheidung beantragt werden?

Hallo weerter Leser,

ich frage heute für eine sehr gute Freundin von mir. Sie hat sich von ihrem Mann getrennt und im Trennungsjahr nur ihre privaten Sachen mitgenommen. Der ganze Hausrat blieb beim Noch - Ehemann. Ferner hat sie, trotz Arbeitslosigkeit, keinen Unterhalt verlangt. Beide wollen sich im Guten trennen. Lediglich die Kapital - Lebensversicherungen möchte sie im Rahmen der Gesetze anteilig ausgezahlt bekommen.

Nun meine Frage. Am 07.01. gibt es nun die persönliche Anhörung vor Gericht und gestern hat sie privat erfahren, das diese Teilung der LV angeblich beantragt werden muß ( sie hat keinen Anwalt )?? Ist das richtig? Wenn ja, kann sie das formlos noch selber per Fax zum Gericht schicken oder braucht sie dazu einen Anwalt?
Die Antwort eilt sehr... kann jemand helfen??

Vielen Dank für eure Antwort!
Gabriela

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen