Guten Tag! Ich habe mich hier mal ein bißchen umgesehen und festgestellt, dass ich hier glaube ich richtig bin.
Mich beschäftigt nachfolgende Frage. Und zwar, möchte ich eine anonyme Anzeige zur Staatsanwaltschaft schicken. Es geht um Drogenhandel und ich kann die Anzeige aus diversen Gründen auf gar keinen Fall persönlich erstatten. Wenn man dieser anonymen Anzeige nachgehen wird, dann wird es auch nicht mehr nötig sein, dass ich in dem Verfahren irgendwie in Erscheinung trete, weil es mehr als genug Beweise geben wird, die meine Anzeige rechtfertigen. Es ist halt nur die Frage, ob Polizei und Staatsanwaltschaft überhaupt in Aktion tritt, wenn jemand anonym schreibt?
Muss die Staatsanwaltschaft anonyme Anzeigen verfolgen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Abend, hier sind Sie richtig.
Selbstverständlich können Sie eine anoyme Anzeige aufgeben. Diese sollte natürlich fundiert u. mit eventuellen Beweisen aufgegeben werden.
So wie Sie es schildern, gibt es ja jetzt schon genügend Beweise.
Die Ermittlungsbehörden ( Polizei und Staatsanwaltschaft ) werden der Sache nachgehen.
Viele Grüße und in der Hoffnung, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.
Nwg100
Dem Vorstehenden kann ich mich nur anschließen. Die StA ist bei dem Verdacht einer Straftat VERPFLICHTET, Ermittlungen einzuleiten (sog. Legalitätsprinzip).
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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Richtig. Die Ermittlungen müssen aufgenommen werden, wenn zureichende tatächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind. Ob das durch eine anonyme Anzeige oder anderweitig geschieht ist unerheblich.
Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Vielleicht könnten Sie mir aber noch kurz erläutern, was mit 'tatächliche Anhaltspunkte' gemeint ist? Wenn ich eine schriftliche, anonyme Anzeige erstatte, dann habe ich keine andere Möglichkeit, als darauf hinzuweisen, wo die Strafverfolungsbehörden, was und wann finden wird. Beweisen kann ich das natürlich auf diesem Wege nicht. Wenn sie der Sache allerdings nachgehen, dann werden sie genug Beweise haben.
Damit ist gemeint, dass der angezeigte Sachverhalt irgendwie strafrechtlich relevant sein muss. Die Anforderungen sind auch nicht besonders hoch. Wenn aber beispielsweise jemand anzeigt, er sei gestern mit dem Taxi nach Hause gefahren und der Taxifahrer habe doch tatsächlich am Ende Geld haben wollen, wäre das kein Grund, in Ermittlungen einzutreten.
O.K! Das ist schon klar! Ich dachte nur, ich müsste schon vorher beweisen können, was ich da anzeige und das wäre dann ein bißchen schwierig.
Eigentlich ist dass schon ziemlich grass. Unter den von Ihnen genannten Vorraussetzungen heißt das doch auch, dass man jemanden anzeigen kann, den man nicht leiden kann und dem die übelsten Sachen in die Schuhe schieben kann. Anonym wird hinterher keiner mehr was dagegen unternehmen können, oder?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, was ich vorhabe, hat schon Hand und Fuß, aber mir ist halt gerade so durch den Kopf gegangen, dass man auf diese Weise auch ganz locker jemanden in echte Schwierigkeiten bringen kann, auch wenn der ganz und gar nicht kriminell ist.
Ja, ganz Recht...
Aber sollten sich die Behauptungen als unbegründet erweisen, gibt es Mittel und Wege, den "Anonymen" ausfindig zu machen...
Unter den von Ihnen genannten Vorraussetzungen heißt das doch auch, dass man jemanden anzeigen kann, den man nicht leiden kann und dem die übelsten Sachen in die Schuhe schieben kann.
So ist es. Das kommt sogar recht häufig vor und ist dann als Falsche Verdächtigung strafbar, wenn der Anzeigende ermittelt werden kann. Es kann für den angezeigten schon recht unangenehm werden, wenn z.B. die Wohnung durchsucht werden muss. Allerdings muss man auch bedenken, dass es in diesen Fällen ja keine Beweismittel gebe dürfte (es gibt ja keine Straftat), das Verfahren also mit einer Einstellung enden wird, wovon der Anzeigende jedoch nichts erfährt - wie sollte ihm auch ein Bescheid geschickt werden?
Wenn der Anzeigende nichts davon erfährt, wie seine falsche Verdächtigung ausgeht, heißt das doch wohl auch, dass er als Täter nicht zu ermitteln war?
Das ist richtig.
Will mich der Frage hier einmal anschließen.
Wie sieht es aus, wenn es z.B. um Anzeigen von Verkehrsverstößen geht -- kann man die auch anonym einreichen, meinetwegen mit einem Foto als Beweismittel?
Wenn zum Beispiel andauernd das halbe Dorf einen verbotenen Schle*chweg benutzt und dabei meine Kinder gefährdet, kann ich dies bei der Polizei anzeigen, ohne meinen Namen anzugeben (z.B. weil ich manche der Leute kenne und auch ansonsten nichts gegen die habe)?
Langer Rede kurzer Sinn: wenn ich also der Polizei einen Stapel Fotos mit Datums- und Uhrzeitangabe schicke und dies als Anzeige von Verkehrsverstößen kennzeichne, ist die Polizei verpflichtet, diesen Anzeigen dann nachzugehen (und wo steht's im Gesetz..)?
Danke schonmal für Tipps,
Eberh@rd
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