Muss der name beim FLug Ticket mit dem Personalausweis 100% übereinstimmen??

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)
Muss der name beim FLug Ticket mit dem Personalausweis 100% übereinstimmen??

hallo
ich möchte gerne Urlaub (EU) und muss meinen namen addresse usw angeben

Vorname: Hans
Nachname: Müller Egon

muss ich den vollen vor und zu namen sagen oder langt auch

Hans Müller ??????

würde ich schwierigkeiten bekommen beim Abflug???

das ist eine ernste frage und keine ver.....

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peterpan
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 35x hilfreich)

hallo??
kann keiner was dazu sagen?? ;)

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#2
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

im Flugticket sollte der Name stehen, der auch im Pass gedruckt ist. Es ist zulässig, bei Chartertickets, wenn bis zu 3 Buchstaben falsch sind.
Sollte im Pass der Doppelname Müller-Egon verzeichnet sein, so muß auch im Ticket dieser Name stehen. Sollte es sich um einen zweiten Vornamen handeln, so muß dieser innerhalb der EU nicht angegeben werden, bei Fernflügen jedoch zumindest als Initial.
Bei Flügen innerhalb des Schengen-Abkommens werden Pässe und Tickets i.d.R.
erst gar nicht geprüft - aber keine Regel ohne Ausnahme - also Vorsicht!
Zur Sicherheit also den kompletten Namen angeben.
LG

-----------------
"Julchen"

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#3
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

da das ist so richtig.
Gerade heute habe ich einen Flug gebucht mit Zwischenstopp USA. Ich wurde beim Buchen darauf hingewiesen, dass für die USA das Ticket absolut identisch sein muss mit dem Namen im Pass. In der Vergangenheit hatte ich allerdings auch nie Probleme. Bei Buchung wurde von mir immer nur ein Vorname angegeben, obwohl bei der Reise ja immer der Pass vorgelegt werden muss hat noch niemand den fehlenden 2 Vornamen moniert.
Aber darauf verlassen würde ich mich im Ernstfall nicht. Innerhalb der EU sehe ich aber keine Probleme

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#4
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

"Es ist zulässig, bei Chartertickets, wenn bis zu 3 Buchstaben falsch sind."

wenn also jemand kunz heisst, darf in seinem ticket hinz stehen, statt berg darf dort zwerg stehen, betler statt müller - wohl kaum :oP

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

bist du Travelagent, oder nennst du dich nur so?
wenn du einer bist, dann lies mal in den Richtlinien der Charterveranstalter nach!
Hat der Name natürlich nur drei Buchstaben, dürfen logischerweise nicht alle falsch sein. Hälst du mich für dumm - oder was?
Wenn der Kunde aber z.B. Hammerberg heißt und im Ticket steht Hauerberg ist das zulässig. Heißt der Kunde mit Vornamen Reinhard und im Ticket steht Reinhold ist das ebenfalls ok.
LG

-----------------
"Julchen"

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#6
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

sorry das mit dem 2. vornamen ist humbug!!!
den wollte noch nie ein mensch von mir wissen und ich hab einiges an langstreckenerfahrung.
letztes jahr in den usa bei einem innerus flug war mein name völlig falsch geschrieben. es wurde kurz nachgefragt, ich sagte keine ahnung, wieso die meinen namen falsch geschrieben haben und gut wars.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

Deine Langstreckenerfahrung in allen Ehren, aber die habe ich auch und letztes Jahr ist nicht jetzt. Da ich aus Erfahrung weiß, dass die Amis ständig bei der Ein- und Durchreise Änderungen vornehmen, verlasse ich mich lieber auf die Aussagen von Explorer Fernreisen und nicht auf Deine Aussage. Da der Transit. bzw. auch die Einreise in die USA sowieso elend lange dauert, muss ich das durch solche kleinen "Fehler" nicht noch künstlich verlängern

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