Muss bei einem gebrauchten Artikel zwingend angegeben werden, ob er aus einem Raucher- bzw. Nichtrau

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
rbeier
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss bei einem gebrauchten Artikel zwingend angegeben werden, ob er aus einem Raucher- bzw. Nichtrau

Hallo,

nehmen wir mal den fiktiven Fall an, das eine privat Person ein gebrauchten Artikel verkauft. Der Artikel ist soweit in ordnung aber der Käufer (eine Firma) beschwert sich, das der Artikel nach Rauch bzw. Nikotin riecht und in seinen Augen stinkt.

Wie ist denn hier die Rechtslage wenn im Angebot nicht angegeben ist, ob es sich um einen Raucher bzw. Nichtraucher Haushalt handelt?

Kann der Käufer die Rückabwicklung verlangen?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von rbeier):
Kann der Käufer die Rückabwicklung verlangen?

Klar.
Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles. Interessanter wäre wohl, was kann man mit welcher Erfolgsaussicht durchsetzen.



Wenn der Artikel von der üblichen Beschaffenheit abweicht, sollte man das angeben.

Wenn also ein Aschenbecher nach "Raucher" riecht, ist das ok.
Wenn der Ferneseher nach "Raucher" riecht, ist das eine Abweichung mit der man als Käufer nicht wirklich rechnen muss.


Zwar muss der Verkäufer das nicht angeben, es kann dann jedoch sein, das der Käufer dann die Rückabwicklung erfolgreich durchsetzen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Wie ist denn hier die Rechtslage wenn im Angebot nicht angegeben ist, ob es sich um einen Raucher bzw. Nichtraucher Haushalt handelt?


Bei normalen Haushaltsgegenständen würde ich das als Mangel einstufen. Wie HvS schon schrieb, kommt es auf den Gegenstand an

Zitat:
Kann der Käufer die Rückabwicklung verlangen?


Zunächst mal muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Erst wenn die 2x scheitert, unmöglich ist oder abgelehnt wird, käme eine Rückabwicklung in Betracht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

ich als Nichtraucher kann das nur bestätigen, ich habe nix gegen Euch Raucher um das klar zu stellen, jeder kann rauchen wie er möchte. Nur wir Nichtraucher sind doch da schon sehr empfindsam und wenn ich private Artikel z. B. bei ebay oder ebay Kleinanzeigen verkaufe, schreibe ich grundsätzlich immer dazu das sie aus einem tier- und nichtraucherfreien Hausshalt stammen, denn mit Tieren ist das auch so eine Sache, wer eine Allergie hat, merkt das natürlich sofort. Für mich wäre das auch schon ein Mangel an der Sache, wenn ein Gegenstand (sollte natürlich kein Raucherutensil sein) nach Nikotin riecht auch nicht nehmen wollen. Das hat auch nix mit Empfindlichkeit zu tun, Nichtraucher reagieren immer anders als starke Raucher, mein Vater war damals Kettenraucher, weiß also wovon ich rede.

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