Muss Verkäufer Rechnung an Hersteller senden?

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Muss Verkäufer Rechnung an Hersteller senden?

Hallo,

wenn jemand sein Drucker ausrangiert und noch recht neue Patronen hat, die originalverpackt und unbenutzt sind, diese dann bei eBay, Amazon oder so getrennt vom Drucker verkauft, muss er bei Anfrage vom Hersteller oder einer "autorisierten" dritten Partei die Rechnung über den Kauf der Patronen (wo er sie her hat) hinschicken, wo er sie gekauft hat?

Patronen sind defenitiv keine Fälschungen.

Und wenn er androhen würde eine "Abuse" Mail an den Portalbetreiber zu senden, wäre es nicht üble Nachrede mit Nötigung?

-- Editiert von Sep87 am 20.03.2018 17:50

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
muss er bei Anfrage vom Hersteller oder einer "autorisierten" dritten Partei die Rechnung über den Kauf der Patronen (wo er sie her hat) hinschicken, wo er sie gekauft hat?

Falls es diesbezüglich ein rechtsgültige vertragliche Vereinbarung gibt: ja
Falls nicht: Anfrage ignorieren.



Zitat (von Sep87):
Und wenn er androhen würde eine "Abuse" Mail an den Portalbetreiber zu senden

Und das ist jetzt was genau?



Zitat (von Sep87):
wäre es nicht üble Nachrede mit Nötigung?

Kommt auf den genauen Wortlaut der Ankündigung und des Inhalts der E-Mail an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Eine "Abuse" Mail wäre hier, dass die Firma eine Mail an Amazon, ebay, etc. sendet, dass angeblich ein "Mißbrauch" stattfindet.

Der Wortlaut der Mail: Entweder sendet man die Rechnung oder löscht das Angebot binnen 24h oder man meldet ein Mißbrauch an Amazon/ebay/Plattformbetreiber.

Eine rechtsgültige Vereinbarung müsste der Verkäufer gemacht haben.

Habe mich mal schlau gemacht, scheinbar ist es bei Firmen Gang und Gäbe einzuschüchtern, besonders bei Verkäufern, die sie als "Nicht autorisierte Verkäufer" bezeichnen, meist trifft es aber kommerzielle Händler. Darf HP, Canon, Epson den Weiterverkauf verbieten? Also z.B. Firma X kauft wegen Rabatt eine Menge X von Patronen pro Monat, da sie aber im Monat Y nicht soviel gebraucht hat, verkauft sie den Überschuss einfach weiter.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Der Wortlaut der Mail: Entweder sendet man die Rechnung oder löscht das Angebot binnen 24h oder man meldet ein Mißbrauch an Amazon/ebay/Plattformbetreiber


Erfüllt IMHO den Straftatbestand der Nötigung

Zitat:
Darf HP, Canon, Epson den Weiterverkauf verbieten?


Nur, wenn dies bereits beim Kauf rechtswirksam vereinbart wurde. Kann ich mir aber nicht vorstellen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Erfüllt IMHO den Straftatbestand der Nötigung

Ja, das sehe ich auch so.


Oder man geht zum Gegenagriff über und erhebt eine "negative Festellungsklage".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich erachte die Vorgehensweise mindestens als wettbewerbswidrig, wenn nicht sogar als strafbar (wie schon gesagt).

Aber ist es wirklich einer der großen 3 ?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, die Patronen bekommt man doch an jeder Ecke, sprich: der Markt lässt sich rein praktisch schon nicht abschotten ohne sich selbst aus dem Markt zu drängen.

Und wieso nennst du - mindestens - 2 falsche Namen? Sowas könnte auch mal juristische Folgen haben (weil, wenn man nach XY googelt könnte man auf diesen Thread stoßen, obwohl XY gar nicht so vorgeht).

Zitat:
Nur, wenn dies bereits beim Kauf rechtswirksam vereinbart wurde.
Eine solche Vereinbarung dürfte imho nicht durchsetzbar sein (von wenigen Ausnahmen abgesehen, Druckerpatronen zählen aber sicher nicht dazu).
Der Hersteller muss ja nicht verkaufen - aber wenn er es tut dann ist das eine komplette Markteinführung und der Kunde kann auch weiterverkaufen wie er will (wieder mit ein paar Ausnahmen, beispielsweise darf er das Produkt nicht in geschäftsschädigender Weise anbieten oder verändern etc.).
Eine Zusicherung des Kunden bezüglich Weiterverkauf ist juristisch - zumindest in der EU - regelmäßig nicht durchsetzbar, da gibt es schon zig Urteile zu (etwa im Zusammenhang mit einem Mindestpreis den der Hersteller gerne durchsetzen möchte, oder eben auch zu regionaler Aufteilung).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Hier ist eine Diskussion darüber, dass es bei Druckerpatronen, bei mir sind es Toner:
https://community.ebay.de/t5/Bieten-und-Kaufen-Allgemein/Brandcops-Ltd-m%C3%B6chte-das-ich-keine-HP-Produkte-in-Ebay-verkaufe/td-p/3554679

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

aha, es sind also Fakes. Damit hat sich die Sache wohl erledigt.

Stefan

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#8
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

In meinem Fall sind es keine Fakes

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In meinem Fall sind es keine Fakes
Mit Fakes meinte ich, dass es kein Hersteller ist.

Stefan

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