Musikcharts einbinden

14. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
PearMusix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Musikcharts einbinden

Moin Moin,
wir wollen auf unserer Website z.B. die deutschen Singlecharts einbinden... heißt quasi, eine Auflistung der momentan erfolgreichsten Interpreten (Selbst abgetippt)... glaubt ihr das fällt unter Datenklau? Könnte es etwas ändern, wenn wie die Quelle der Charts nennen? Oder wenn wir die Charts verändern, heißt z.b. ist Platz drei nicht Nena sondern Heino?
Wir sind echt verwirrt was das angeht... wie gesagt hier geht es nicht um Bilder oder Songs die eingebunden werden soll, bloß eine selbst "ab"geschriebene Auflistung...

Vielen Dank jetzt schon für eure Antworten :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Welche Charts wollt ihr denn kopieren?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PearMusix
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Eig Diverse aus verschiedenen Ländern... Bsp. die myvideo charts, odee die von youtube...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

"Charts" an sich dürften - ebenso wie die Tabelle der Bundesliga - auch als "Datenbankwerk" keinen urheberrechtlichen Schutz genießen; insbesondere, wenn diese selbst abgetippt werden (und nicht etwa die Kollektion "Top 100 der Charts aller europäischen Länder von 1953-2012" - die könnte als ganzes ein schutzfähiges Datenbankwerk sein, nicht jedoch ein einzelnes Chart daraus - computerisiert kopiert wird).

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig.

Es gibt ja nicht "die deutschen Charts".

Die wohl bekanntesten sind die MediaControl Charts.
Diese sind sehr wohl urheberrechtlich geschützt, da haben sich schon einige in die Nesseln gesetzt, weil sie die einfach kopiert haben.

Ob es dazu ein höchstrichterliches Urteil gibt, weiß ich allerdings nicht.

Die Erhebung von Charts ist sicherlich sehr viel mehr Aufwand als die einfache Errechnung einer Ligatabelle. Daher dürften diese auch eine Schöpfungshöhe erlangen, die ein Urheberrecht begründen.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Erhebung von beachte etwa §55a UrhG ), wird man prüfen müssen.


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