Muselmann ein Schimpfwort?

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
socke1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Muselmann ein Schimpfwort?

Hallo,

ist das Wort "Muselmann" ein Schimpfwort?
Mein Mann hat dieses Wort zu einem Polizisten gesagt und nun
hat er ein Schreiben bekommen in dem steht das ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt wird wegen Beleidigung.
Im Internet gibt es mehrere Auslegungen für das Wort, für die einen ist es eins und für die anderen ist es ein altes Wort das selbst die Türken früher verwendet haben.

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18 Antworten
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#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ihr Mann hat also ein türkisch aussehen Polizisten Muselmann genannt? (Es kommt bei einigen Wörten sehr stark auf den Kontext an)

Wenn das Opfer den Eindruck haben sollte, Ihr Mann habe sich über seine religiöse Überzeugung lustig gemacht, könnte das schon als eine Beleidigung gelten.

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Korrekt. Es ist eine Sache des Einzelfalls, ob die Äußerung als Kundgabe der Nicht- bzw. Missachtung zu werten ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
Trixi0703
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich kann mich den Ausführungen nur anschließen. Ihr Mann wird 'Muselmann' wohl nicht im Rahmen einer religiösen Diskussion benutzt haben, es wird genauso gemeint gewesen sein wie es offensichtlich auch aufgefasst worden ist: beleidigend.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Dem stimme ich auch zu.
Sagen Sie doch mal, was Ihr Gatte denn gemeint hat? Und was hätte er denn gedacht, wenn der Polizist IHN so bezeichnet hätte? Dann wäre die Frage wohl gewesen, wie man gegen einen derart beleidigenden Polizisten vorgehen kann, das MUSS doch strafbar sein...

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#5
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

....erinnere mich an einen Fall, in welchem ein bekannter (querulatorischer) Bakteriologe einen Zeitgenossen als "Blockwart" bezichtigte.
Da dieser Begriff aus einer Zeit stammmt, für die wir uns noch immer schämen, wurde der reiche Täter verurteilt (wobei man sagen muß, daß er sich derart renitent verhalten hatte vor Gericht, d.h. er hat das Landgericht mit all seinen Richtern und Staatsanwälten für unfähig erklärt-----
)
Möglicherweise hängt ein Strafantrag immer von den jeweiligen Polizeibeamten ab; sollte man die "grünen Staatsdiener" etwa beleidigt haben, sollte man sich umgehend entschuldigen, was eine Anklage evtl. verhindern kann, aber nicht muß.
Es gibt nun mal Staatdiener, welche glauben, von all hren Rechten Gebrauch machen zu müssen. Ändern kann man nichts, außer der - am besten persönlichen -
Etschuldigung.

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn Zweifel daran bestehen, dass der Täter eine potenziell beleidigende Wirkung eines Wortes gekannt hat, darf er dann verurteilt werden oder würde man dies als fahrlässige und damit nicht strafbare Tatbegehung werten?
Die höchstricherliche Rechtssprechung sieht bei Mehrdeutigkeit im Zweifel den Freispruch vor.

Verallgemeinerungen auf ganze Berufsgruppen (Soldaten sind Mörder, A.C.A.B) sind ebenfalls nicht strafbar, zumindest wenn das nicht auf konkrete Vertreter bezogen ist. Auch die in Antifa-Kreisen scheinbar nicht unübliche und nicht mehr (inzwischen sind die NS-Eliten aus dem Polizei- und Justizapperat längst im Ruhestand) wirklich gerechtfertigte Gleichsetzung (die Weiterwirkung 'deutsche Polizisten - Mörder und Faschisten' ist in diesem Sinne wohl eher keine Beleidigung.

-- Editiert von danielB am 07.01.2006 19:02:02

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wie sieht es denn jetzt eigentlich mit der Strafbarkeit des Wortes Blockwart aus, wenn derjenige, der es verwendet, das Wort irgendwo aufgeschnappt hat und ohne wirklich den Hintergrund zu kennen weiterverwertet. Handelt er dann vorsätzlich, wenn sich die das Opfer vor allem wegen dieses Worthintergrundes beleidigt fühlt?

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#8
 Von 
socke1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, mein Mann hat dieses Wort zu einem Parkhauswächter in anwesenheit der Polizei gesagt, worauf der Polizist darauf erwiderte mein Mann solle aufpassen was er sage schließliche sei auch er ein Türke und fühle sich somit angesprochen und damit beleidigt. Mein Mann hat darauf geantwortet das es für ihn keine Beleidigung sei denn schließlich kann man sich ja auch nicht beleidigt fühlen wenn man zu einem Katholiken Christ sage.
Ich muß dazu noch sagen das es mir auch so vorkam das dieser wirklich noch junge Polizist nur seine Macht darstellen möchte,
der andere Polizist ,schon etwas älter, hat auch nur gelächelt zu der ganzen Sache.
Danke noch mal für die Antworten.

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#9
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Zum Thema Blockwart: Es kann strafbar sein (falls der "Geschädigte" Strafanzeige erstattet). Aufgrund des o.g. Prozesses, welcher sich im Internet leider nicht mehr finden läßt (1997, in unserer Region), sollte man dieses Wort gegenüber sich wichtig fühlenden Menschen (Parkwächter, Mausmeister...) niemals äußern, nur denken.
In dem damaligen Fall mußte der Angeklagte 50 000 DM bezahlen (Tagessätze wurden nicht erwähnt).

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#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Das ganze war also an den Parkhauswächter gerichtet?
Aus dem Tatvorwurf (wäre der Beamtenbeleidigung, wäre das eindeutig), geht ja nicht hervor, wen er beleidigt hat. Allerdings war dieses Wort, wie der Polizist offenbar auch eingeräumt hat, nicht an ihn gerichtet und wenn da nichts mehr nachgekommen ist, was ihn auch noch direkt beleidigt hat (und sei es nur eine abfällige Aussage über deren Religion), dann würde ein Verfahren wegen Beamtenbeleidigung wohl mit Einstellung enden. Die Beleidigung des Wächters kann nur verfolgt werden, wenn dieser einen Strafantrag stellt. Nun könnten er das Pech haben, dass der Polizist den Wärte dazu überredet hat.

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#11
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@Hilflos!:
Geldstrafen sind nur bis 360 Tagessätzen zulässig, bei 50000 Mark müßte der Herr schon netto über 4000 Mark im Monat verdienen, ich glaube aber nicht wirklich an eine so hohe Geldstrafe (Höchststrafe ist 1 Jahr!), sondern würde eher auf 50 Tagessätze à 1000 Euro tippen (netto müßte der Herr dann 30000 im Monat haben). So viel Geld verdienen nicht so viele unter 30...
Im übrigen ist Leuten die den Blockwart nicht einordnen können wohl auch klar, dass sowas keine nette Bezeichnung ist. Nur die Bösartigkeit entzieht sich diesen meiner Meinung nach und insofern stellt sich schon die Frage, wie dann zu bestrafen ist...

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#12
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

@DanielB:
unter dreißig war der damals nicht. Er ist fachlich sehr kompetent - wenn auch nicht menschlich - , Laborarzt und bekannt dafür, daß er viel Geld verdient, zumal er bundesweit als Experte in seinem Fach gilt.
Ich denke schon, daß es Tagessätze waren. Hinzu kam ja noch, daß er die Gerichte als unfähig bezeichnete (mit Nachdruck!) letztendlich landete dies vor dem Landgericht, daher hat er wohl unglaublichen Ärger bekommen (damals war ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung, zum Totlachen:-) )

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#13
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Nachtrag:
Viele (überwiegend junge) Menschen können mit dem Begriff "Blockwart" gar nichts anfangen, bzw. sie haben diesen Begriff noch nie gehört/gelesen. Daß es nicht die feine Englische ist, jemanden als solchen zu bezeichnen, sollte klar sein, unabhängig davon, ob der Beschimpfte Strafanzeige erstattet. Manchmal gibt es im Leben Situationen, - in meinem Falle der ach so geliebte Hausmeister, welcher glaubt, er müsse die Mülltonnen durchwühlen und "nach dem rechten sehen" - da kommt einem dieses Wort urplötzlich in den Sinn.
Glücklicherweise kann der keine Gedanken lesen :-)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ganz ehrlich, ich müßte auch erst einmal nachforschen um genau zu wissen, was dieses Wort bedeutet, wenngleich mir schon bekannt war, dass es mit dieser merkwürdigen Zeit zusammenhängt, an die sich niemand so genau erinnern kann, außer dass die wenigen bösen Nazis auf die große Mehrheit der guten Deutschen aufpassen konnte, natürlich die industrielle Menschenvernichtung allein betrieb und auch für alle Kriegsverbrechen des zweiten Weltkriegs, die nicht zufällig von der Gegenseite waren, begangen haben.

-- Editiert von danielB am 08.01.2006 06:36:10

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@ Daniel.B
Ich glaube, wir müssen nicht ganz so weit in die Vergangenheit. Nicht an allem Übel sind die Nazis Schuld, wenn auch an vielem. Soweit ich das als Westberliner beurteilen kann, war ein Blockwart in der DDR so eine Art Hausaufsicht mit der Aufgabe, Informationen über die Bewohner weiterzuleiten. Aber vielleicht kann dazu jemand etwas auführen, der da bewanderter ist.

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

@ wastl,

Blockwarte gab es im 3. Reich, nicht in der DDR. In der DDR gab es in jedem Haus jemand, der das Hausbuch führte (eine Art hausinternes Melderegister), den Hausbuchverantwortlichen. Vermutlich meinten Sie das ja auch. Aber daß jemand wegen Beleidigung angezeigt wurde, weil er jemanden "Sie Hausbuchverantwortlicher!" genannt hat, hätte ich noch nicht gehört.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Wenn Sie das sagen wird es so sein. Ich hatte mit beiden aus verschiedenen Gründen nichts am Hut ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Falls das niemandem aufgefallen ist, mir ging es gar nicht darum, den angeblich so wenigen Nazis alles Böse in die Schuhe zu schieben, vielmehr war es als Kritik daran, dass diejenigen, die in dieser Zeit gelebt haben in der Nachkriegszeit über die Verhangenheit einen Mantel des Schweigens gelegt haben und stets darauf bestanden, dass sie selbst und niemand den sie kannten, irgendetwas mit den Aktivitäten der Nazis zu tun hatte. Wäre das so gewesen, so hätten der Unterdrückungsapperat der Nazis im Dritten Reich nicht funktioniert.

Mit Stasi-Spitzeln gibt es schon die Analogie, dass auch niemand gewesen sein will, aber es ist schon bemerkenswert das angeblich jeder 50. Bürger der DDR als inoffizieller Mitarbeiter tätig war (darunter viele, die auch ansonsten für den Staat tätig waren), das 'dritte Reich' nach den Darstellungen vieler Zeitzeugen aber seinen Unterdrückungsapperat ausschließlich mit Leuten bestückt haben könnte, die man als Fremde ja hätte wahrnehmen müssen.

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