Hey ,
ich hätte da mal eine Frage. Ich bin 15 und in einer 9ten Klasse in Hessen und bei uns wird das so geregelt, dass wenn mein Handy im Unterricht klingelt, oder ich mit ihm simse etc. Wird es bis zum nächsten Freitag einbehalten. Dazu hab ich schon mich auf der Seite genug informiert aber mir geht es darum, dass unsere Erziehungsberechtigten kommem müssen damit wir das Handy zurückbekommen. Darf die Schule das, das sie mein Handy nicht an mich zurückgeben wollen, sondern nur an meine Eltern, oder könnte ich von ihnen fordern, dass sie es mir auch zurückgeben müssen?
Danke im Vorraus :D Max A.
P.s Auszug aus meiner Schulordung
Geräte, die den Unterricht stören können, z.B.
Walkman, Handy, Gameboy, etc. müssen ausgeschaltet
sein und dürfen während des Unterrichts
nicht benutzt werden. In den Betreuungsräumen ist
der Betrieb solcher Geräte nur mit Kopfhörer erlaubt,
sodass andere dadurch nicht gestört werden.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird das
Gerät eingezogen und nur an die Eltern zurückgegeben.
Müssen Eltern das Handy abholen (Schule) ?
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Hier gehts ums Grundgesetz.. Aber nur mal so nebenbei:
quote:<hr size=1 noshade>§ 985 BGB - Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. <hr size=1 noshade>
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
-- Editiert radfahrer999 am 18.12.2012 08:11
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In betrachtungsweise auf das Handy,
nein, der Eigentümer darf es selbst abholen.
Auch ein 15 Jähriger kann Eigentümer eines Handies sein.
Und nun wird es schwierig.
Praktisch ist es nämlich so, dass du vor der Abnahme des Handies eine Störung des Unterrichtes vorgenommen hast. Damit hast du einen Eingriff in das Grundrecht der anderen auf ungestörten Unterricht vorgenommen.
In der aktuellen Rechtslage ist es so, dass deine Verhalten deine Mitschüler stört. Nun unterliegst du jedoch der Schulpflicht. D.h. man kann dich nicht so einfach vom Unterricht ausschließen. Auch ist das Kontraproduktiv, den wovon willst du ohne Bildung in Zukunft leben?
Da deine Eltern dir also vergessen haben, diese Werte bezubringen, ist momentan die einzige Möglichkeit, dich in einem Heim unterzubringen, und die Erziehung auf den Staat umzuleiten. Klar, werden jetzt alle sagen, dass sei unverhältnismäßig. Ja das ist es, aber leider gibt es in D. momentan kaum eine andere Sanktionsmöglichkeit, ohne in andere Grundrechte einzugreifen. So lange also keiner auf die Idee kommt, zu sagen, es sei verboten, dass ein Handy, welches den Unterricht stört, einkassiert wird, solange muss auch nicht geprüft werden, welche alternativen Sanktionsmöglichkeiten es gibt.
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Es gibt sowas wie rechtsverbindliche Schuldornungen. Das BGB greift dann nicht, wir sind im öffentlichen Recht. Und wenn die Schulordnung das entsprechend regelt, dann ist es eben so. Und abholen müssen die Eltern das Handy auch nicht. Sie können es ja auch in der Schule lassen, dann wird es irgendwann als Fundsache versteigert.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 20.12.2012 09:17
Inbesondere die Regelung des Einzugs bis zum nächsten Freitag halte ich für unverhältnismäßig und daher rechtswidrig.
Diese ist außerdem noch nicht mal in der Schulordnung festgehalten.
Das Verlangen, dass die Eltern kommen müssen ist in der Pauschalität m.E. ebenfalls unverhältnismäßig.
Was ist wenn die Eltern eine Weile nicht da sind etc.?
Bei wiederholten Verstößen mag das ganze angehen.
Bei einem einmaligen Vergessen des Ausschaltens einen Entzug des Handys von bspw. Mo-Fr geht m.E. aber gar nicht.
Die Schule profitiert m.E. von "Wo kein Kläger da kein Richter"
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-- Editiert Stefan 5 am 28.12.2012 16:44
Der TE scheint ja nichts dagegen zu haben, dass das Handy bis zum nächsten Freitag eingezogen wird. Wenn es außerdem in der Hausordnung steht und die Erziehungsberechtigten nichts dagegen haben, wird es auch keine Handhabe dagegen geben.
Ihm scheint es vor allem darum zu gehen, dass er selber es abholen darf.
Ich sehe die Bedingung der Abholung durch die Eltern als grundsätzlich zulässige Erziehungsmaßnahme. Die Schule will damit sicher gehen, dass die Sanktion den Eltern auch bekannt ist und der TE es nicht zu Hause verschweigt. Ein persönliches Erscheinen darf aber meines Erachtens nicht die Voraussetzung zur Rückgabe sein. Eine schriftliche Vollmacht sollte auch ausreichen, da damit der Zweck der Maßnahme auch erfüllt ist.
Gruß
Shihaya
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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"
Wenn diese Sanktionsmaßnahme nicht greifen soll,
würde die Schule das Mitführen von Händy in der Schule verbieten.
Früher hat keiner Händy, dafür gibt es Münztelefon oder Sekretariat.
Gerade bei wirdwerdens Kommentar stört mich, dass er keine Grenzen nennt. Wenn etwas in der Schulordnung steht, heißt das noch lange nicht, dass es gilt. BGB hin oder her. Man kann sich sehr einfach "Regeln" überlegen, die sicher nicht gelten können.
Interessant wäre tatsächlich, welche Einschränkungen es gibt.
Ich würde mich mit sowas auch nicht abspeisen lassen. Wenn ein Handy klingelt, man kurz "Entschuldigung" sagt und den Anruf wegdrückt, dann stört das NICHT den Unterricht. Wäre das so, würden Univorlesungen, wo sowas bei hunderten Leuten regelmäßig passiert, überhaupt nicht mehr funktionieren.
Den Unterricht stört, wenn das
a) ständig passiert (und damit meine ich im Minutenabstand), darauf zielen alle mir bekannten Sanktionen aber nicht ab, oder
b) jemand daraus einen riesen Akt macht, weil er versehentlich nicht abgeschaltete Handys "einzieht".
Ich kenne das noch aus meiner Schulzeit aus der Anfangszeit der Handyverbreitung. Da hat auch mal mein C25 in einer Oberstufenklasse geklingelt (weil der andere dachte, ich hätte auch ne Freistunde). Mit meinem "Ups, Entschuldigung" hätte der Unterricht weitergehen können, aber der Lehrer hat vorgezogen, groß zu erklären, dass das verboten sei, er das jetzt bis zum Ende der Stunde einziehen müsste, eigentlich die Eltern vorbei kommen (Is klar, ich war 18) müssten blahblahblah.
Ja, es besteht Schulpflicht. Das ist auch sinnvoll. Aus der Tatsache, dass man anwesend sein muss, allerdings zusätzlich abzuleiten, dass man seine sonst bestehenden - ebenfalls sinnvollen - Rechte über den Haufen werfen muss, halte ich für gewagt.
Sicher gibt es einen Erziehungsauftrag, aber man kann sicher seine Energie auf andere Baustellen konzentrieren als vergessenen Vibrationsalarm oder die Einbildung, man könnte Alltagsgegenstände aus dem Alltag verbieten. Ist ja nciht so, als hätten wir keine anderen Probleme.
quote:
Wenn ein Handy klingelt, man kurz "Entschuldigung" sagt und den Anruf wegdrückt, dann stört das NICHT den Unterricht.
Heuzutage hat selbst jedes Schulkind Handy.
.. da klingelt 20x während einer Unterricht ...
Nach jedem Klingeln ist zumindest der Beklingelte (selbst das Fribrieren) sich nicht mehr konzentrieren, vor Neugier, was für Nachricht es sein könnte, dass es so wichstig sei, die Unterricht zu unterbrechen,...
Ach bitte, es gibt dutzende Anlässe, nicht konzentriert zuzuhöhren und zwar seit der Erfindung des Sandes und des Stockes, mit dem man darin rummalen kann.
Wenn in jeder Stunde 20 Mal das Handy klingelt, dann läuft da irgend etwas falsch. Das sind mindestens 2/3 der Schüler, da zum "Entschuldigung" natürlich auch ein Lautlos/Ausstellen des Handys gehört (was übrigens deutlich einfacher ist, wenn man nicht unschuldig aussehen muss in der Hoffnung, das das Klingeln nicht zuzuordnen ist).
Passt jedenfalls auch nicht zu den lächerlich großen Folgen hier oder selbst zu meiner Zeit 2001, denn so viele Handys gibts dann gar nicht.
Nur, weil es vielleicht (wenn Deine Schilderung denn überhaupt Wahrheitsgehalt hat) irgendwo aus dem Ruder läuft (20x pro Stunde ist ja der Minutentakt, von dem ich sprach), muss man sich nicht generell mit Strafandrohungen lächerlich machen.
Meinem Kind nimmt jedenfalls niemand bis zu 5 Tage mein Kontakt- und Sicherheitsinstrument weg, ohne dass er sich gewaltig und mit jedem zivil- und strafrechtlichen Mittel mit mir anlegt.
Ich bin großer Fan von Autoritäten, vor allem in Bildungseinrichtungen (habe nie besonders viel von Schülervertretung bis AStA und selbst Elternvertretungen gehalten), aber Autorität ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht - nämlich die, sich zumindest so halbwegs sinnvoll zu benehmen, dass man dieser Autorität folgen kann.
-- Editiert Methadir am 30.12.2012 14:49
-- Editiert Methadir am 30.12.2012 14:50
Hallo,
ich schlage dem TE eine Klage beim BVerfG oder besser EuGHMR vor, das scheint mir der einzig erfolgversprechende Weg, oder aber den Eltern den Verstoß beichten und in Zukunft das Handy ausschalten, diese Variante scheint mir aber sehr futuristisch
Gruß
Andreas
P.S. meine Kinder wissen, dass ihr Handy für den Rest des Schuljahres eingezogen wird, wenn es zu entsprechenden Vorfällen kommt, habe dies mit der Lehrerschaft so abgesprochen
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
"P.S. meine Kinder wissen, dass ihr Handy für den Rest des Schuljahres eingezogen wird, wenn es zu entsprechenden Vorfällen kommt, habe dies mit der Lehrerschaft so abgesprochen "
Es geht aber nicht darum was abgesprochen ist, sondern darum was die Schule einseitig bestimmen/auferlegen darf und was nicht. Das ist eine ganz andere Baustelle.
P.S.
Und wenn ihr Kind am Anfang des Schuljahres tatsächlich mal vergißt das Handy auszustellen, glaube ich auch kaum, dass Sie ihrem Kind das Handy tatsächlich für ein halbes Jahr wegnehmen.
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" "
Hallo,
das ist auf jeden Fall die Garantie dafür, dass dies nur einmal passiert. Im übrigen scheint allein das Damoklesschwert zu reichen, bis heute ist es nicht vor gekommen. Ein Handy, Laptop oder Tablet-PC sind nicht wirklich lebenswichtig, eine ganze Weile ohne diese Dinge auszukommen bedeutet auch keine Gefährdung des Kindeswohls. So lange niemand gegen die Schulordnung rechtliche Maßnahmen trifft, bleibt sie wohl bestehen. Da die Eltern scheinbar mit den Maßnahmen der Schule einverstanden sind, bleibt den betroffenen Schülern wohl nichts übrig als ein dummes Gesicht zu machen, und zu hoffen, dass Mama oder Papa das gute Stück abholt.
Gruß
Andreas
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