Müssen Ausländer noch Deutsch lernen

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Müssen Ausländer noch Deutsch lernen

2007 wollte ich Thailänderin heiraten. Alle Papiere waren schon in Bearbeitung in dt. Botschaft in Bangkok. Neues Gesetz kam, dass künftige Frau nur mit Deutschprüfung A1 nach Deutschland kommen kann.

Frage: Wie sieht es heute aus, wenn Thailänderinnen nach Deutschland kommen wollen? Müssen Sie vorher Deutsch lernen?


-- Editiert von Moderator am 13.03.2017 09:31

-- Thema wurde verschoben am 13.03.2017 09:31

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Wie sieht es heute aus, wenn Thailänderinnen nach Deutschland kommen wollen? Müssen Sie vorher Deutsch lernen?

Nö. müssen sie nicht. Im übrigen: Noch nie musste ein Ausländer die Deutsche Sprache lernen, wenn er nach Deutschland kommen wollte.

Erst wenn sie (dauerhaft) bleiben wollen, dann müssen sie Deutsch lernen. Was ja auch durchaus sinnvoll ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Frage: Wie sieht es heute aus, wenn Thailänderinnen nach Deutschland kommen wollen? Müssen Sie vorher Deutsch lernen?

Für einen Besuchsaufenthalt sind keine Sprachkenntnisse erforderlich.

Wenn ein Visum zum dauerhafter Aufenthalt beantragt wird, z.B. ein Visum zur Eheschließung oder nach bereits geschlossener Ehe, zur Familienzusammenführung, ist das Sprachzertifikat A1 eine Grundvoraussetzung zur Visumserteilung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Das mit Besuchsaufenthalt ist klar.

Der für Deutsch-Lernen vor Einreise für Heirat ist, war wahrscheinlich noch nie im Ausland und hat selber noch nicht das durchgemacht!

Ganz up-to-date seid ihr aber auch nicht! Es gibt Ausnahmegenehmigungen, wo keine A1-Prüfung gemacht werden braucht.

Aber Asylanten dürfen ihren Anhang herholen ohne Deutsch? Und das findet Ihr richtig?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat:
Aber Asylanten dürfen ihren Anhang herholen ohne Deutsch? Und das findet Ihr richtig]


Ja, das finde ich richtig. So mitten im Krieg findet man wohl eher nicht die Zeit, eine neue Sprache zu lernen. Wenn ich aber meine Zukunft plane und auswandern (nicht fliehen) möchte, kann man wohl erwarten, dass derjenige sich vorher mal 3 Monate hinsetzt, um die Sprache des Landes, in das er einwandern möchte, zu erlernen.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Es erschließt sich mir nicht, was man großartig in einem Nicht-Kriegsgebiet durchmachen soll, wenn einem zugemutet wird, die Sprache des Landes zu erlernen, in welches man einwandern möchte, also in welchem man dauerhaft leben möchte. Und Flüchtlinge, die dauerhaft hierbeiben werden, die müssen die Sprachkurse ja dann hier nachholen. Sonst gibt es Sanktionen beim ALG II. Und die, die ohnehin wieder abgeschoben werden, da lohnen sich die Kosten doch nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Der für Deutsch-Lernen vor Einreise für Heirat ist, war wahrscheinlich noch nie im Ausland und hat selber noch nicht das durchgemacht!

Ich kann aus Erfahrung sagen, das es für Notfälle mehr als nützlich ist, sich in der Landessprache verständigen zu können. Es kann durchaus lebenswichtig sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Es gibt Ausnahmegenehmigungen, wo keine A1-Prüfung gemacht werden braucht.

Ja. Z.B. wenn der Ausländer wegen (geistiger) Behinderung, hohes Alter o.ä. nicht in der Lage ist, Deutsch zu lernen.

Ansonsten kommt natürlich ein Zuzug nach den Regeln für Hochqualifizierte in Betracht. Wenn der (zukünftige) Ehepartner einen Universitätsabschluss hat, der in D anerkannt ist, es sich um einen in D gesuchten Beruf handelt und(!) bereits eine feste Stellenzusage für einen Arbeitsplatz in D vorliegt, dann darf man auch ohne Sprachkenntnisse einreisen und hier bleiben.
Vielleicht lässt sich ja ein passender Hochschulabschluss einfacher erreichen als Deutschkenntnisse?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Der für Deutsch-Lernen vor Einreise für Heirat ist, war wahrscheinlich noch nie im Ausland und hat selber noch nicht das durchgemacht!

Es geht hier doch nicht darum, über den Sinn der Gesetze zu diskutieren, sondern einfach nur darzulegen, wie die Gesetze derzeit sind.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(488 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
....
Der für Deutsch-Lernen vor Einreise für Heirat ist, war wahrscheinlich noch nie im Ausland und hat selber noch nicht das durchgemacht!
.....


Hhmmh, ich habe die A2 in einer Fremdsprache und lebe noch nicht mal in diesem Land (und habe es derzeit auch nicht vor).
Ich habe es "durchgemacht" und fand es nicht unzumutbar. Da sollte A1 doch keine Zumutung darstellen.

Mal zwei Fragen am Rande: Wurden die Hochzeitspläne 2007 nur wegen dem Deutschkurs verworfen? Und ist die Frau die Sie nun ehelichen wollen noch Selbige wie vor 10 Jahren?

-- Editiert von Louis Cypher am 14.03.2017 15:18

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.453 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.