Mündlicher Vertrag - Zeitschrift Abo

28. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stephan24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Vertrag - Zeitschrift Abo

Hallo,

ich wurde von einer Werbefirma angerufen, welche meine Adresse von einem Gewinnspiel hat. Diese sagte, dass ich einen HOtelgutschein über 2 Übernachtungen bekommen würde, wenn ich für 12 Monate eine Zeitschrift abonniere. Da ich immer vorsichtig bin, fragte ich merhfach nach, ob diese 2 Übernachtungen nur kostenlos wären, wenn ich mindestens 1 Woche buche, oder in diesem Hotel speise.
Naja, auf jeden Fall sagte ich, dass ich das prüfen werden. Der Werbemensch sagte, er würde mir die Unterlagen zusenden und ich sollte diese Unterschrieben zurücksenden. Fragte mich bereits nach Name, Anschrift und Bankverbindung, welche ich ihm nannte, da ich ja unter den Bedingungen den Vertrag eingehen würde.
Am nächsten Tag rief mich eine Dame an, und lies sich die von mir gemachten Angaben vom Vortag bestätigen.
14 Tage später kam ein Brief mit diesem Hotelgutschein. Dieser ist nur gültig, wenn man für mind. 40Euro am Tag speist. Also unterschrieb ich gar nix und schickte eine E-Mail, dass ich ihr Angebot ablehne... Daraufhin kam 2 Tage später ein Brief, indem meine Kündigung zum Jahr 11/2005 bestätigt wurde. Ich reagierte gar nicht (habe ja keinen Vertrag geschlossen). Dann kam eine Rechnung, dann eine Mahnung, jetzt wieder ne Rechnung.
Von mir noch keine Reaktion.
Ich habe doch keinen Vertrag abgeschlossen.
Die Rechnung wurde von PVZ ausgestellt. Dort rief ich nun an, und sagte, dass ich keine Zeitschrift will, nie bestellt habe und nicht zahlen will. Die sagten, ich müsste zahlen, hätte einen mündlichen Vertrag geschlossen und wär ejtzt gebunden. Die Dame am Telefon beendete dann das Gespräch indem sie auflegte.
Kann das sein ??????
Die Annahme der Zeitschrift habe ich auch schon vereigert, doch sie wurde mir schon 2 Tage später wieder zugestellt.
Will nicht dauernd verweigern, weil ich nicht dauernd zur Post rennen will.
Wie soll ich weiter vorgehen ?
Ich habe nie nur einen Fetzen Papier unterschrieben geschweige denn, an PVZ gesand.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Fehler war, die Personalien und die Bankverbindung zu nennen und den Gutschein anzunehmen.
Diesen würde ich per Einschreiben mit Rückschein zurücksenden mit kurzem Vermerk: "Dieses faule Angebot wird nicht angenommen."
Danach ist nichts mehr zu unternehmen, nur wenn etwas vom Gericht kommt. Auch Anwaltsschreiben, die im Auftrag der PVZ=Pressevertriebszentrale kommen, können unbeachtet bleiben.
Ich kenne diesen unordentlichen, dubiosen und unseriösen Laden aus eigener Erfahrung.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Da wohl auch hier keine ordentliche Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ist, sollte man ruhig "vorsorglich" den Widerruf erklären.

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Warte bis die Herrschaften bei der Bank abbuchen.
Dann diese Lastschrift zurückgehen lassen und Anzeige wegen Betrug erstatten. Sie haben nämlich von dir keine Einzugsermächtigung.
Das Ganze kostet dich weniger als laufender Schriftverkehr und Telefonate und ist bedeutend wirkungsvoller.
Die Zeitschriften kannst du eine angemessene Zeit bei dir zur Abholung aufbewahren, da sie dir unverlangt zugeschickt werden. Du musst nur dieselbe Sorgfalt walten lassen, wie bei deinen eigenen Sachen. Ich hoffe, du bist recht unordentlich :-)

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#4
 Von 
Stephan24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Eure Anteorten

also: ich habe heute nochmals bei PVZ angerufenund gesagt, dass ich keine Zeitung bestellt habe. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich den Vertrag telefonisch abgezeichnet hätte.
ICh habe darufhin gesagt, dss ich ja mit ihnen telewfoniert habe, und auch Interesse an einem Abo gezeigt habe und meine Personalien durchgegeben habe, dass ich aber erst ein Bestätigungsschreiben bekommen sollte. Diese habe ich aber nicht unterschrieben.
Die PVZ ist ja schließlich in der Beweispflicht und muss mir nachweisen, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Ich leugnete ja nicht, mit denen telefoniert zu haben, doch habe ich am Telefon lediglich Interesse gezeigt....alles unverbindlich.
Nach ein Paar Minuten Diskussion, und nach mehrfacher Betonung, dass ich NUR INTERESSE gezeigt habe, aber NIEMALS am Telefon zugestimmt habe, wurde mir das ABO storniert. Die ZEtischriften sollte ich zurückschicken. Diese werde ich natürlich UNFREI als Paket tun.

Hab ich wohl nochmal Glück gehabt.

Andere Frage, wie wär es anders ausgegangen, wenn ich nicht mehr auf die PVZ reagiert hätte. Was kommt nach einer Mahnung, noch eine Mahnung ? Dann noch eine ? Was kommt dann ? Nicht dass ich wegen so ner unseriösen PVZ noch einen negativen SCHUFA-Eintrag bekommen hätte ?

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nicht so ängstlich!
Ich hatte vor einigen Jahren von der PVZ in Stockelsdorf ohne Vertrag 1 ganzes Jahr die Zeitschrift "Eltern" erhalten, prima, da für mich kostenlos! Auf Rechnungen und Mahnungen usw. hatte ich nie reagiert, kostet ja mein Geld. Nach 10 Monaten kam ein Anwaltsschreiben (RA Wolf D.Hanewinkel) dieses faxte ich zurück mit meinem Vermerk: "Forderungen sind unbegründet, falls Sie weitere Auskünfte wünschen, erteile ich diese gegen Vorauszahlung eines angemessenen Honorares".
Danch kam nie mehr etwas.
Dieses alles funktioniert aber nur so gut, wenn man wirklich im Recht ist und keine Abbuchungsgenehmigungen erteilt hat.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
chefor charles
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo Mein Name ich charles und wurde von einem Typ letztes jahr vor meiner Haustür besucht und der fragte ob ich mich an zeitschriften interessiert.Ohne mich ausprechen zu lassen hat er gesagt Die zeitschriften könnte ich abmelden wenn sie mich nicht interessiert.dann habe ich eine wirtschaftwoche und eine computer zeitschrift gefragt.ungefähr eine woche später oder mehr kommen sie dann .dann habe ich gemerkt waren nur quatch(nicht was ich gedacht habe)habe mich sofort abgemeldet aber habe noch immer die zeitschriften bekommen.habe die mitarbeiterin da angerufen und habe meine abmeldung noch mal bestätigen lassen .sie meinte ich habe mich nur für die computer zeitschrift abgemeldet und hat mir dann die nummer der wirtschaftwoche die ich noch abmelden soll .das habe ich gemacht und dachte die sache wäre gegessen .zu meiner großte enttäuschung kommen noch die zeitschriften.Habe die nie gelesen und noch immer errinerung briefe meiner kündigung an den noch geschrieben aber keine wirkung.sie haben mir viel überweisung blättern geschickt aber ich habe nicht reagiert.Anstatt habe noch viel brief an sie geschrieben und meine abmeldung noch deutlich zu machen.heute 16.03.06 fast 6 monaten oder mehr bekommen ich einen brief von ein Rechtsanwalt(WOLF D:HANEWINKEL) und der fragt mich die beträge zu überweisen.
WAS SOLL ICH TUNNNNNNNNNNNNNNNN
ICH HABE PROBLEM HOL MICH HIER RAUSSSSSSSSSSSSSSS

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#7
 Von 
Lizardofoz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ikarus hat (u. .a.) folgendes geschrieben: "Dieses alles funktioniert aber nur so gut, wenn man wirklich im Recht ist und keine Abbuchungsgenehmigungen erteilt hat."
Meine Frau hat gerade ein ähnliches Problem. Sie hat allerdings nie schriftlich eine Abbuchungsgenehmigung erteilt. Und ein Widerrufsbelehrung liegt (meines Wissens) auch nicht vor.
Demnach dürfte nie ein Vertrag zustande gekommen sein, oder?

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#8
 Von 
Hannes Deutsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte dringend um eine Auskunft, wie ich bei nachfolgend geschilderten Sachverhalt weiter verfahren kann und danke dafür im Voraus.
Ich war im Oktober 2006 Gast der "Automeile" in Rostock. Es gab viel zu sehen und auch einen Stand, der ein Preisausschreiben anbot und die Gäste zum Mitmachen animierte. Ich ließ mich darauf ein, denn neben dem Gewinn eines Mercedes sollten außerdem Geldgewinne möglich sein. Ich habe mir nichts dabei gedacht und die für dieses Preisausschreiben notwendigen Angaben gemacht. (Name, Adresse, Handynummer)
Einige Zeit danach erhielt ich einen Anruf. Eine Frau (Namen nicht genannt) teilte mir mit, dass ich auf Grund der Auslosung zu den ersten 150 Personen gehöre, die für einen Gewinn infrage kommen. In diesem Gespräch meinte sie, wenn ich mich für Autos interessiere, wäre es doch angebracht, sich in entsprechenden Zeitschriften darüber zu informieren. Ich hätte die Möglichkeit, das Angebot für eine Testlieferung mehrerer Zeitschriften zu nutzen. Gleichzeitig würden mir mit dieser Testlieferung Reisegutscheine im Wert von 100,- € zugehen. Ich habe mich erkundigt, was ich tun kann, wenn ich die Zeitschriften nicht haben möchte oder ob dieses auch gleichzeitig dazu führt, dass ich zum Abbonent werde. Sie erwiderte, dass es wie bei jeder Lieferung sei, man könne alles innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurücksenden. Zum Abbonent wird man nicht automatisch, sondern dieses bedarf einer gesonderten Bestätigung. Diese Auskunft reichte mir aus und ich nannte - dummerweise - zusätzlich zu den bekannten Daten meine Kontoverbindung --> für den Fall, dass es später zu einem Vertrag zum Bezug der Zeitschriften komme, dann müsste kein gesonderter Anruf mehr erfolgen.
Anfang November 2006 kam die Testsendung mit folgenden Zeitschriften:
"Auto, Motor, Sport" und "Hör zu", die Reisegutscheine lagen ebenfalls dabei.
Ich hatte mir inzwischen überlegt, dass ich auf gar keinen Fall Zeitschriften im Abbonement liefern lassen möchte und habe am Liefertag das gesamte Testangebot mit den Reisegutscheinen auf meine Kosten per Brief an den Absender zurück geschickt.
Ich dachte, das Thema wäre damit abgetan. Doch mein nächster Gang zum Kontoauszugsdrucker war mit einem Schreck verbunden, denn durch die Pressevertriebszentrale (PVZ) waren 40,- € abgebucht worden.
Ich nutzte meine Möglichkeit, dieses Geld zurück zu buchen und das Konto für die PVZ zu sperren. Danach erfolgte ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der PVZ, der mir ziemlich unfreundlich mitteilte, dass die Rücksendung zwar erfolgte, aber ohne Begründung nun die regelmäßige Lieferung der beiden Zeitschriften für 1 Jahr erfolgen würde. Ich lehnte dieses ab. Um meinen Unwillen zu bekunden, schrieb ich aber noch einen Brief, in dem ich mitteilte, dass ich das Testangebot bereits zurück geschickt habe und gab als Begründung an, dass ich als Student kein Einkommen hätte und ein Abbonement sowieso nicht bezahlen könne.
Ich bekam Post mit Datum 27.11.06, in dem ich aufgefordert wurde, mein "Studentsein" zu beweisen und schickte die aktuelle Studienbescheinigung an die Adresse, gleichzeitig die neue Lieferung an Zeitschriften, dieses mal auf Kosten der PVZ, denn diesen Rat erhielt ich während des letzten Anrufes durch den betreffendne Mitarbeiter.
Mit dem Datum 12.01.07 erhielt ich, für jede Zeitschrift gesondert, eine Mahnung, jeweils 28,90 € (Bezugsgebühr, Mahngebühr, Bankgebühr) mit der Androhung , die Zahlung innerhalb der nächsten 10 Tage zu tätigen, sonst würde ein Anwalt eingeschaltet werden.
Ich habe mich innerhalb dieses Zeitraumes per E-Mail an die PVZ gewandt und darum gebeten, mir einen Nachweis zu schicken, der bestätigt, dass ich einen Vertrag eingegangen bin, denn ich wüßte ganz genau, dass ich nichts dergleichen unterschrieben habe. Ich bekam aber keinen Nachweis, wo und wann ich was unterschrieben hatte. So blieb mir bisher nur die Möglichkeit, Zeitschriftenlieferungen aus meinem Briefkasten zu "zerren" und auf Kosten der PVZ zurück zu schicken, bzw. einmal die Lieferung als verweigerte Annahme anzusehen.
Mit dem Datum 20.02.07 erhielt ich zwei Briefe von dem Anwalt des PVZ (Wolf D. Hanewinkel) mit mehreren Informationen, z.B., dass der PVZ ein gültiger Bestellvertrag vorliegt, dass ich entgegen meiner vertraglichen Verpflichtungen trotz Erinnerung und Abmahnung diesen nicht nachgekommen bin und die Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen jeweils 123,97 € (Bezugs-, fällige Voraus-, Mahn-, Bankgebühr, Anwaltskostenrechnung) zu zahlen und die Androhung, mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens rechnen zu müssen, falls der Gesamtbetrag nicht fristgemäß bezahlt wird.
Was kann ich als nächsten Schritt tun, damit nicht mit irgendeinem Gericht oder noch höheren Kosten zu tun bekomme. Für eine schnelle Idee wäre ich sehr dankbar.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

1. würde ich empfehlen einen eigenen threat aufzumachen, statt sich an Uraltfälle dranzuhängen und
2. das im Bereich Inkasso zu tun. Das freuen sich Mahnman u.a. liebe Forenhelfer darauf dir zu helfen

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#10
 Von 
RedIndian
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Normalerweise sind ja Verträge rechtsgültig, wenn man sie mündlich schließt.

Nun die Frage die sich mir stellt:
Person A sagt, er helfe Person B. B schlägt vor, das B dafür einen Obolus zahlt, den A selber bestimmt.
A sagt einen Betrag und B stimmt zu (alles mündlich).
Ich sehe es doch richtig, dass B somit A das Geld zahlen muss, denn B möchte es nicht, es wäre ja kein Vertrag zustande gekommen!

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