Mündlicher Kündigung/Absprache

29. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
andain
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Mündlicher Kündigung/Absprache

Hallo zusammen,
ich habe eine verzwicktes Problem wegen eines Umzuges
Ich habe mit meinem Vermieter abgesprochen sobald meine neue Wohnung bezugsfertig ist werde ich ausziehen und dies wird frühestens am 15.10. spätestens am 1.11. soweit sein. Diese Absprache habe ich als Nachrichtenprotokol.
Als ich für den ersten einen Termin zur Übergabe ausmachen wollte meinte er ich müsse die Novembermiete auch noch zahlen da der Nachmieter abgesprungen ist weil sich der Auszug so hingezogen hat. Ich hatte eine Absprache mit Ihm die auch in Whatsapp stattgefunden hat und ich beweisen könnte. Er hält sich leider nicht dran.
Ich habe die Wohnung nicht gekündigt weil ich ihm vertraut habe (wohne hier seit 9 Jahren).
Zurückgesteckt hab ich auch vor allem was die Fenster angeht (undicht, porös schließen nicht richtig) weil er meinte Reparatur bei Auszug und jetzt hätte er eigentlich Zeit dies endlich anzugehen möchte aber nur Geld. Ich denke er hat sich allgemein verkalkuliert was dass Vermieter sein angeht.
Er hat noch die Kaution und ich denke er will sie teilweise behalten aufgrund dieses Streites.
Wie könnte ich vorgehen.
Vielen Dank schon mal im voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Eine Kündigung von Wohnraum muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB ). Gekündigt hast du also nicht. Möglicherweise gibt es einen einvernehmlichen Auflösungsvertrag. Der kann nämlich auch mündlich oder per whatsapp erfolgen. Ein Problem ist regelmäßig nur die Beweisbarkeit.

Versuch schnellstens. eine schriftliche Bestätigung des Vermieters zur Auflösung des Mietvertrages zu erhalten. Wenn dies nicht gelingt, solltest du spätestens 4.11. (Eingang beim Vermieter) eine hilfsweise Kündigung verfassen. Die beendet dann das Mietverhältnis zumindest zum Ende Januar. Natürlich kann man sich auch dann noch auf einen früheren Termin einigen. Aber zumindest ist dann mal ein spätest mögliches Ende gesetzt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von andain):
Ich habe die Wohnung nicht gekündigt weil ich ihm vertraut habe


Vertrauen, und per Handschlag, gibt es vielleicht noch im Rosshandel. :sweat:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von andain):
Ich habe die Wohnung nicht gekündigt weil ich ihm vertraut habe


Vertrauen, und per Handschlag, gibt es vielleicht noch im Rosshandel. :sweat: [/quote

Nichtmal da. Erst kürzlich waren verschwiegene Sachmangel beim Pferdekauf Thema beim BGH.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120321 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von andain):
Wie könnte ich vorgehen.

Kommt ganz darauf an, was genau man da
Zitat (von andain):
Diese Absprache habe ich als Nachrichtenprotokol.

eigentlich vereinbart hat.
Und ob ein Gericht das als Beweismittel wertet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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