Mündlicher Kaufvertrag wird nicht eingehalten...

11. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
ralf0780
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 29x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag wird nicht eingehalten...

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Am Samstag, dem 06.03.04, habe ich als Privatperson von einer anderen Privatperson einen PKW für 5000,- EUR per mündlichem Kaufvertrag gekauft (unter Zeugen).
Das Fahrzeug soll jetzt morgen, dem 12.03.04, abgeholt werden. Ich erhielt jedoch heute einen Nachricht auf meinem Anrufbeantworter, wonach jetzt einen Nachbarin des Verkäufers den PKW für 5700,- EUR kaufen möchte und ich mich doch bitte entscheiden soll, ob ich ebenfalls 5700,- EUR zahlen will, oder ob er das Auto an seine Nachbarin abgeben kann...

Ich hoffe jemand kann mir sagen, ob der Verkäufer tatsächlich an seine mündliche Vereinbarung gehalten ist, oder ob er tatsächlich das Auto an seine Nachbarin abgeben kann, da diese mehr zahlt. Es wäre natürlich von Vorteil, wenn jemand auch den entsprechenden BGB § zu Verfügung hat.

Vielen Dank

Ralf

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gobelin
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 68x hilfreich)

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig! Bei einem Autokauf ist die Schriftform nicht zwingend. Wichtig ist nur, dass du auch Zeugen dafür hast.
Der Verkäufer kann jedoch das Auto ohne weiteres an jemanden anderen verkaufen. Er ist dir dann allerdings zum Schadensersatz verpflichtet. In deinem Fall hieße das, dass du dir ein vergleichbares Auto von einem anderen Verkäufer besorgen kannst und er dann die Mehrkosten übernehmen muss.
Halte ihm dies mal vor und du wirst sehen, wie schnell du dein (bzw. sein) Auto hast.

36x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ralf0780
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort I.Quuu. Was ich jedoch nicht verstehe ist, wenn der mündliche Kaufvertrag gültig ist, warum kann er dann trotzdem das Fahrzeug an einen dritten verkaufen?!
Das Problem liegt ja auch darin, dass ich mein altes Fahrzeug bereits verkauft habe und deshalb auf das "gekaufte" neue Fahrzeug angewiesen bin...
Was mir noch Einfällt: Der Zeuge der mündlichen Vereinbarung war in diesem Fall mein Ehepartner - ist dieser als Zeuge überhaupt zulässig?

29x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gobelin
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 68x hilfreich)

In Deutschland gilt das sog. Abstraktionsprinzip. Das bedeutet, ein Verkäufer kann beliebig viele Verträge über ein und die selbe Sache abschließen. Ob er diese Verträge dann alle erfüllen kann ist dann seine Sache.
Dein Verkäufer könnte den Wagen an 10 weitere Personen verkaufen. Er könnte aber nur einer Person das Eigentum (geschieht durch Einigung und Übergabe) an dem Wagen übertragen. Den restlichen 9 Personen wäre er dann zum Schadensersatz verpflichtet.

Das deine Frau Zeugin ist, schadet nicht. Du bist schließlich alleiniger Vertragspartner.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
also soo einfach wird das nicht sein.
Unter Privatleuten wird ein mündlich abgeschlossener Vertrag u.U. schwierig einzuklagen sein, zumal keine Zeugen vorhanden sind die als Unparteiisch gelten dürften.
Verträge sind gut, aber nur wenn sie eingehalten werden. Mündliche Verträge sind in meinen Augen nichts wert.
Verkauft ist i.d.R. dann, wenn Geld und Ware den Besitzer gewechselt haben.
Wenn alle die, die schon mündliche Kaufzusagen gemacht haben, schon gekauft hätten, wäre es mit der Wirtschaft in Deutschland besser bestellt.
Wer will schon wegen so einer Lapalie zum Anwalt rennen??
Wenn wir, im Autohandel tätigen dies machen würden, wären wir von morgens bis abend nur damit beschäftigt und kämen gar nicht mehr zum Verkaufen.
Gruß Spezi

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gobelin
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 68x hilfreich)

Andererseits seid ihr, die im Autohandel tätigen, auch an Recht und Gesetz gebunden. Klar weiß ich, dass in der Praxis viele Leute vor dem Wagen stehen und sagen: "Oh, den nehme ich. Ich geh nur schnell Geld holen." und dann nie mehr auftauchen.
Aber wenn ich ein Auto entdecke, bei dem ich eventuell noch ein gutes Schnäppchen machen würde und mit dem Verkäufer alles bis ins kleinste Detail abspreche und eben den sog. Kaufvertrag per Handschlag abschließe, würde ich nicht einfach so klein beigeben, wenn der Verkäufer meint, ein anderer Interessent würde nen Tausender mehr hinblättern und ich soll mich entscheiden, ob ich dies auch tun möchte oder es gleich seinlasse.
Viele Menschen haben leider nicht das juristische Grundwissen, um sicher zu sein, was sie respektive die Verkäufer dürfen. Es würde ja schon reichen, wenn sich in der Bevölkerung der Satz wieder festigen würde: "VERTRÄGE SIND ZU HALTEN!"

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Klar, schon, aber hier gehts um Privat.
Ich weiß das auf ein Inserat viele angelaufen kommen und Zusagen machen, die aber nie wieder kommen und man dann andere Leute wegschickt.
Wenn jemand ein Auto haben will und es besichtigt hat, macht man keinen Mündlichen Vertrag. Hier macht man das schriftlich und zahlt etwas an. Fertig.
Dies war hier nicht so und darum geht es hier.

Gruß Spezi

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mir persönlich wäre es nur mit dem Ehepartner als Zeugen und sonst keinen Beweisen zu riskant, die Einhaltung des Vertrages einzuklagen.

Wenn das Gericht sich denkt "da könnte ja jedes Ehepaar kommen und behaupten, der X habe ihnen sein Auto zu Y EUR versprochen", wird es die Klage wohl abweisen.

Gerade aus diesem Grund empfiehlt sich immer ein schriftlicher Kaufvertrag.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schomby
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)

Das Thema ist zwar hier schon eine Weile tot, aber ich will es noch einmal aufwärmen.

Wie sehen die Experten denn die Sache bei folgendem Sachverhalt:

Ich habe mit meiner Freundin gestern einen Wagen von einem Privatverkäufer besichtigt. Anschließend bin ich ihn probegefahren, meine Freundin saß auf dem Beifahrersitz, der Verkäufer hinten. Da der Wagen uns zugesagt hat haben wir am Ende der Besichtigung klar gesagt, dass wir den Wagen kaufen wollen, wenn der ADAC (Gebrauchtwagencheck) nichts großartig findet. Der Verkäufer war einverstanden, wollte nur am nächsten Tag vorher einen Anruf, weil er auf seine Kinder aufpassen müsse. Das fand ich nachvollziehbar, zumal ich (aus einer Erfahrung von vor etlichen Jahren) eine Dauer des Checks von 2 oder 3 Stunden im Hinterkopf hatte. Das war aber kein Problem für den Verkäufer. Ich ging davon aus, dass er am nächsten Tag nicht mitfährt, meine Freundin hatte es so verstanden, dass er mitfahren wollte.

Am Ende der Besichtigung haben wir uns nach dem Hinweis der Kaufabsicht unter der Bedingung, dass beim Gebrauchtwagencheck (natürlich von uns bezahlt) nichts gravierendes gefunden wird, die Hand zum Abschied gegeben, der Wortlaut dürfte zuletzt "dann verbleiben wir so wie besprochen und telefonieren morgen, wann der Check gemacht werden kann" gewesen sein.

Heute ruft meine Freundin an und der Verkäufer meint, dass er das zeitlich nicht schafft wg der Kinder, allerdings unbedingt selber fahren müsse, da nur seine Frau und er in der Versicherungspolice stünde. Abgesehen davon, dass das Quatsch ist (da er mich auch die Probefahrt machen ließ und die Dekra-Station für den Check 5 Minuten von ihm entfernt ist) vertröstete er sie auf nächste Woche - wenn keiner der beiden potentiellen Käufer, die sich heute und morgen den Wagen anschauen wollten, kauft...

Ich habe dann auch mit ihm nochmal gesprochen, denn für mich war der Sachverhalt klar - wir kaufen, falls der ADAC nichts schlimmes findet, er hat zugesagt. Jetzt sieht es so aus, als ob der Wagen wohl weggeht. Optisch steht der nämlich wirklich gut da und der Preis erscheint sehr niedrig. Bei Mobile gibt es derzeit keine vergleichbaren Fahrzeuge dieses Typs zu einem ähnlichen Preis - alle mit weniger Ausstattung oder sogar mehr Kilometer trotz höherem Preis. Er ließ sich auch nicht umstimmen - und natürlich lässt er andere Käufer wieder eine Probefahrt machen, da ist ihm die Versicherung offenbar nicht so wichtig.

Ist da jetzt ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? Lohnt ein Rechtsstreit? Mich ärgert, dass der sich das jetzt so leicht machen will - ich vermute entweder das, oder er verschweigt doch bekannte Mängel. Nur warum hat er dann gestern zugesagt...?

mfg

14x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Das Thema ist zwar hier schon eine Weile tot, aber ich will es noch einmal aufwärmen.


Nein, da macht man einen eigenen Thread auf und belebt keinen 10 Jahre alten Zombie wieder.

quote:
Ist da jetzt ein mündlicher Vertrag zustande gekommen?


Ja (unter der auflösenden Bedingung "wenn der Check noch relevante Mängel findet").

quote:
Lohnt ein Rechtsstreit?


Mußt du wissen, wieviel Zeit und Mühe dir das wert ist und wie gut dein Zeuge im Streitfall ist.

quote:
oder er verschweigt doch bekannte Mängel


In dem Fall wäre es vermutlich nicht schlau, auf dem Kaufvertrag zu bestehen, denn dann handelt man sich gleich die nächste juristische Baustelle an. Du willst den Wagen doch fahren und nicht dauernd den VK verklagen.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schomby
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich weiß es noch nicht - natürlich möchte ich keinen ewigen Rechtsstreit. Aber je älter ich werde desto mehr reagiere ich auf Leute, die sich einfach ohne Rücksicht auf andere ihr eigenes Recht basteln, weil es gerade vorteilhaft für sie ist, allergisch. Das mag man Alterssturheit nennen, aber irgendwann reicht es (mir).

Wenn ich das recht verstehe ist also ein Vertrag zustande gekommen, der nur durch das Ergebnis des ADAC-Checks noch widerrufen oder beeinflusst werden kann. Demnach müsste der Verkäufer einen Schadensersatz leisten - etwa die Differenz zu einem gleichwertigen, aber teureren Fahrzeug...? Wie stehen da die Chancen - der einzige Zeuge ist meine Lebensgefährtin. Wer trägt die Kosten eines potentiellen Verfahrens oder des RA...?

mfg

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schomby
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)

Jetzt ist es klar: Der Wagen ist verkauft...ich ärgere mich schon etwas...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Thema ist zwar hier schon eine Weile tot, aber ich will es noch einmal aufwärmen. <hr size=1 noshade>

Schelchet Idee.
Fremde Leichen lässt man liegen ...



quote:<hr size=1 noshade>Ist da jetzt ein mündlicher Vertrag zustande gekommen? <hr size=1 noshade>

Nein. Denn ich las da jetzt nichts das eine wirklich gute (= einigermaßen Gerichtsfeste) Begründung für einen mündlichen Vertrag liefern würde.



quote:<hr size=1 noshade>Lohnt ein Rechtsstreit? <hr size=1 noshade>

Mit der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung könnte man es ja mal versuchen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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