Mündlicher Kaufvertrag. Wie durchsetzen? Kosten?

28. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag. Wie durchsetzen? Kosten?

Hallo Ihr Wissenden,

ein Freund von mir bekam von einem Arbeitskollegen ein Blackberry Curve o.ä. zu einem Spottpreis von 80 EUR angeboten wei er sich ein Iphone 4 geleistet hat.

Er nahm das Angebot an und wollte das Blackberry kaufen für den Preis. Nun zögert der Kollege immer und immer wieder den Verkauf hinaus und will anscheinend nicht mehr verkaufen.

Ein mündlicher Kaufvertrag ist doch genauso bindend wie ein schriftlicher, oder? Es gibt auf Arbeit genug Zeugen, die bestätigen können und auch werden, dass er es verkaufen wollte zu dem Preis. Auch liegt ein Papier vor in dem mein Kumpel den Kollegen nochmal fragte was nun mit dem Handy ist und ob er haben könnte, als Antwort schrieb er, ja können wir machen auf den Zettel und gab diesen meinem Kumpel zurück. Nun folgt KEINE Reaktion mehr.

Kann mein Kumpel ihm nun eine Frist setzen von einer Woche zur Lieferung und dann einen Anwalt einschalten? Wer trägt die Kosten für das Schreiben vom Anwalt? Wendet sich der Anwalt direkt an den VK mit der Kostennote?

Wäre ja noch schöner wenn jeder behauptet was verkaufen zu wollen und dann nicht liefert. Mein kumpel will es durchziehen. Welche Möglichkeiten hat er? Wir denken er hat es anderweitig zu einem höheren Preis verkauft. Muss er dann das gleiche (von woanders her) Modell liefern zu dem Preis?

Vielen Lieben Dank

Anki

-- Editiert am 28.11.2010 10:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ein mündlicher Kaufvertrag ist doch genauso bindend wie ein schriftlicher, oder?


Sicherlich ist er das:

§ 145
Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.

§ 147
Annahmefrist

(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Beweispflichtig ist der Käufer, falls er sich auf das Zustandekommen eines Kaufvertrags berufen will. Wenn in dem Augenblick Zeugen dabei waren, dürfte er es auch beweisen können.

quote:
Kann mein Kumpel ihm nun eine Frist setzen von einer Woche zur Lieferung und dann einen Anwalt einschalten? Wer trägt die Kosten für das Schreiben vom Anwalt? Wendet sich der Anwalt direkt an den VK mit der Kostennote?


Der Kumpel sollte nur nicht vergessen, dass er auch den Kaufpreis zu bezahlen hat. Also sollte er den Kollegen beweisbar auffordern, das Handy Zug um Zug gegen Übergabe des Kaufpreises zu liefern.

Wenn der Kumpel nach erfolglosem Fristablauf einen Anwalt beauftragt, wird er den Anwalt bezahlen müssen, wer die Musik bestellt...

Es ist durchaus nicht unüblich, dass der Anwalt die Kostennote zunächst an den sich in Verzug befindenden Kollegen schickt, bezahlt der nicht, wird er sich an den Kumpel halten, der ihn beauftragt hat.

Dann muss dieser bezahlen, kann aber diese Kosten als Verzugsschaden einklagen, was neue Kosten generiert.

Hat der Anwalt keinen Erfolg, müsste er ohnehin klagen.

quote:
Muss er dann das gleiche (von woanders her) Modell liefern zu dem Preis?


Nein, dazu ist er nicht verpflichtet, dann muss man auf Schadensersatz statt der Leistung klagen.








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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

hey bogus,

vielen dank für die liebe und ausführliche antwort. hat uns sehr geholfen. schadensersatz ergo in dem sinne, mein kumpel kauft sich ein handy gleichen typ's und die differenz müsste sein kollege dann zahlen?

wir werde es mal probieren dann.

vielen dank nochmal.

anki

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