Mündlicher Kaufvertrag-Keine Lieferung

24. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486836-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag-Keine Lieferung

Hallo,
ich habe vor 3 Monaten mein Haus renoviert. Der Bruder meines Ex-Freundes ist Schreiner und fragte, ob er mir für das Schlafzimmer eine Fensterbank über seine Firma bestellen solle. Ich bejahte dies. Ich weis, dass die Fensterbank schon vor langer Zeit in die Firma geliefert wurde. Ich habe mehrfach meinen Ex-Freund gefragt, wann sie denn nun eingebaut wird. Er sagte jedes Mal sie hätten keine Zeit. Vor wenigen Tagen haben wir uns getrennt. Kann ich ihm jetzt sagen, dass sie auf ihrer Fensterbank sitzen bleiben können? Oder muss ich sie beispielsweise in einem halben Jahr noch annehmen?

-- Editiert von Moderator am 24.03.2018 11:30

-- Thema wurde verschoben am 24.03.2018 11:30

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Prinzipiell bist du daran gebunden auch wenn es nur eine mündliche Absprache war-aber ich würde aufgrund dieser Tatsache:

Zitat:
dass die Fensterbank schon vor langer Zeit in die Firma geliefert wurde

davon ausgehn das keinerlei Interesse von der Seite besteht dir das Teil zu liefern. Eine übliche Lieferzeit auch wenn nichts genaues ausgemacht war ist sicher weit überschritten...
Also am besten noch ein letztes Mal direkt vor Ort auffordern bzw. schriftlich eine Frist setzen das sie nun zumindest bei dir angeliefert wird ,oder worin sonst der Grund diese langen Wartezeit liegt. Kommt dann keine zufriedenstellende Antwort klar sagen das du vom Kauf zurück trittst.
Ob dein Schwager im Nachgang dann "Ärger" macht kannst du sicher am besten einschätzen.Aber irgendwas mußt du ja tun...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Und das hat jetzt was genau mit dem Thema "Auto - Kauf und Verkauf" zu tun?

:forum:



Zitat (von Jule28):
davon ausgehn das keinerlei Interesse von der Seite besteht dir das Teil zu liefern.

Irrelevant



Zitat (von Jule28):
Eine übliche Lieferzeit auch wenn nichts genaues ausgemacht war ist sicher weit überschritten...

Finde den Wiederspruch ...



Als erstes müsste man mal Verzug des Lieferanten heibeiführen. Also mit Zustellnachweis und Firstsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zu Lieferung auffordern.
Wenn dann nicht innerhalb der Frist geliefert wird, könnte man vom Vertrag zurücktreten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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