Mündlicher Kaufvertrag, Brief bereits beim Käufer

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
finomat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Mündlicher Kaufvertrag, Brief bereits beim Käufer

Hallo

Hab ein Problem:

Hab vor ca. 6 Monaten einem Bekannten mein Auto um 300€ verkauft. Die erste Rate habe ich vor ca. einer Woche bekommen (150€) heute nach einem Telefonat mit dem Käufer sagte dieser zu mir ich solle ihm die 150€ in den Briefkasten legen und das Auto bis spätestens freitag 12:00 Uhr wieder abholen. Der Käufer hat jedoch den Fahrzeugbrief und es wurde ein mündlicher Kaufvertrag abgeschlossen. (Zeuge meine Frau). Da ich kein Platz für den Wagen habe und es sich um kein alltägliches Fahrzeug handelt und ich es nicht anderweitig verkaufen oder nutzen kann will ich nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

Was kann ich tun um an die restlichen 150€ zu kommen und ihm zu erklären das er nach 6 Monaten nichtmehr so einfach da rauskommt ??

MfG

Finomat

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ist das Kfz bereits auf ihn angemeldet?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
finomat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

KFZ ist noch nicht angemeldet, ist ein "Bastlerauto" müsste ein Vollgutachten (§21) gemacht werden, steht schon seit fast 5 Jahren ohne Tüv da.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
finomat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Achja.. falls das noch was "hilft" ich wohne in Bayern, hab gehört da gilt der "mündliche Vertrag" ??

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Auch wenn die Bayern oft in einern anderen Welt leben, der mündliche Vertag gilt bundesweit.

Das Problem besteht darin ihn notfalls zu beweisen.
Da kann auch die Frau als Zeuge dienlich sein.

Wäre er Halter hätte man ein weitere Indiz.


Aber der Vertrag gilt. Notfalls muss man versuchen ihn vor Gericht durchsetzen.
Also Zahlungsfrist nach Datum setzen (mindestens 14 Tage), per Einschreiben-Rückschein.



PS: Der Käufer hat übrigens 2 Jahre Gewährleistung auf das Kfz.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
finomat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Auto ist fast 25 Jahre alt hat vielleicht einen Wert von 500 Euro.

Und der Käufer hat ja bereits den KFZ-Brief - ist das nicht Beweis genug das ein Kaufvertrag zustandegekommen ist ??

Also schreibe ich ihm eine "Zahlungsaufforderung" das er innerhalb 14 Tage das geld überweisen soll.

Aus dem Kaufvertrag kommt er aber nicht mehr raus oder ?? d.h. ich habe keine Lust darauf mich in Unkosten zu stürzen um das Auto zu holen (mit Anhänger usw).

schon mal danke für die hilfreichen Antworten

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Was spricht dagegen das Fahrzeug auf den üblichen Plattformen wie mobile.de oder autoscout24.de zu inserieren und mit einem vernünftigen Kaufvertrag unter Ausschluß der Gewährleistung zu verkaufen?

Wenn der Bekannte gewieft genug ist zahlt er die ausstehenden 150 € und lässt Dich sämtliche Mängel, die unter Gewährleistung fallen, in den nächsten 2 Jahren bezahlen.

Es mag zwar schwierig sein den mündlichen Kaufvertrag zu belegen; aus der Gewährleistungssache kommst Du aber mit Sicherheit nicht mehr heraus.

Es schadet ja nicht den Markt mit zwei Inseraten anzutesten.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Noch etwas: Die Tatsache, dass der Käufer den Fahrzeugbrieb besitzt, bedeutet noch lange nicht dass es
a. einen Kaufvertrag gibt
b. das Fahrzeug Eigentum des Käufers ist

Die Zahlungsaufforderung ber Einschreiben mit Rückschein. Wenn er die Annahme verweigert gilt das als nicht zugestellt, d.h. dann nochmal per Einwurfeinschreiben.

Ein Zeuge für den Inhalt des Einschreibens wäre nicht schlecht.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Lass dich nicht von der "Gewährleistung" schrecken. Bei Schrott muss der Zustand auch nur Schrott sein.

Setzte eine letzte "angemessene" Frist per Einschreiben Rückschein.

Wenn Bayern für Rückständigkeit steht ist "Geld in Briefkasten werfen" "Brief vor Zahlung" und "mündlicher Kaufvertrag" wohl ein Beweis dafür. :-)))

Bei einem Bekannten würde ein echter Bayer mal einen Freundschaftsbesuch machen, den an den Ohren zu Auto schleppen und die Ohren mit der Abschleppöse verbinden, dann vom Hof jagen. :-)))



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>PS: Der Käufer hat übrigens 2 Jahre Gewährleistung auf das Kfz.
<hr size=1 noshade>


Das ist bei der Sachlage ein völlig absurder Hinweis.

Verschleiss ist kein Mangel. Bei einem 25 Jahre alten, 5 Jahre stillgelegten Auto bleibt da schon deshalb kein Raum mehr für die Gewährleistung.

Dem K war der Zustand bekannt, auch deshalb sind die "Mängel" ausgeschlossen, § 442 BGB .

Der K hat einen Klumpen Metall gekauft, das hat er auch bekommen. Das ist Vertragsgegenstand. Der Schrott hat keine Mängel.

Das einzige Problem hier ist, ob sich die Höhe des Kaufpreis nachweisen lässt. Das könnte aber unproblematisch die Freundin bezeugen.

quote:<hr size=1 noshade>Setzte eine letzte "angemessene" Frist per Einschreiben Rückschein. <hr size=1 noshade>


Warum nicht gleich ein Einwurfeinschreiben, da kann die Annahme nicht verweigert werden und billiger ist es auch noch.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
finomat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Das wichtigste ist mir eigentlich dass ich das "Ding" nicht mehr zurücknehmen muss. Wenn ich die 150€ nicht mehr bekomme kann ich das als Lehrgeld abstempeln (kein Schriftlicher Kaufvertrag).

Also schick ich ihm Post...

Danke Danke für die vielen "Meinungen" und Tips



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Brings ihm doch einfach - dann ist es weg :-)

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