Hallo zusammen,
mir ist es jetzt schon zig Mal passiert, dass bei diversen, bekannten Mitfahrvermittlungs Internetseiten Leute die Mitfahrt erst zugesagt haben, dann entweder kurz vorher abgesagt haben, oder erst gar keine Rückmeldung mehr gegeben haben (und natürlich auch nicht erreichbar waren).
Deswegen meine Frage:
hat einer von Euch diesbezüglich Erfahrung im rechtlichen Sinne?
Mir ist bekannt, dass die Betreiber sehr Mitfahrer-Freundlich sind, und nicht Fahrer-Freundlich...
Wenn jemand auch professionelles Interesse an dem Ganzen hätte, um die Fahrerrechte durchzusetzen, darf sie/er sich natürlich auch gerne bei mir melden;-)
Viele Grüße aus Bayern!
Mündlicher Beförderungsvertrag Mitfahrgelegenheit
6. Januar 2015
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Frage vom 6. Januar 2015 | 12:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Beförderungsvertrag Mitfahrgelegenheit
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2015 | 00:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119503 Beiträge, 39733x hilfreich)
Man geht einen Vertrag ein, der ist von beiden Seiten einzuhalten.
Möglicherweise gestehen die AGB der Plattformen eine Unverbindlichkeit zu oder auch eine Absage bis "kurz vorher", das müsste mna jeweils prüfen.
Falls dem nicht so ist, weäre der Fahrer durchaus verpflichtet Schäden zu ersetzen.
Die Durchsetzung könnte jedoch an der Anonymität scheitern.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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