Mündliche Verhandlung am Telefon - Falschangaben vom Verkäufer Geld zurück

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.01.2018 12:24:04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Mündliche Verhandlung am Telefon - Falschangaben vom Verkäufer Geld zurück

Hallo zusammen,

ich wollte mir vor 2 Wochen ein Auto kaufen. Habe mich telefonisch und per WhatsApp mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Alle Informationen über das Auto habe ich von dem Verkäufer bekommen. Wie viele Kilometer, Vorbesitzer und und und. Nachdem alles perfekt war und wir uns über einen Preis einig waren, habe ich einen Mietwagen gemietet, ein Hotel gebucht, ein Kurzzeitkennzeichen gekauft uvm. Nachdem ich ihm die Infos geschickt habe, bzgl Reservierung vom Mietwagen usw. wollte ich noch den Fahrzeugschein sehen. Dort hat er den Namen verdeckt und zusätzlich war auch die Anzahl der Fahrzeughalter verdeckt. Nachdem ich ihn darum gebeten habe, mir ein Bild von den Fahrzeughaltern zu schicken, stellte sich heraus, dass es statt 3 Fahrzeughalter auf einmal 7 waren.

Ich habe alles storniert, Hotel, Mietwagen usw.

Für den Mietwagen habe ich nun 150€ Stornokosten und für die Kurzzeitkennzeichen 50€ zahlen müssen. Das Stornieren der anderen Sachen war kostenlos.

Kann ich von ihm das Geld holen? Ich habe nicht 100%ig seinen Namen und auch nicht sicher seine Adresse, nur die die er mir genannt hat (aber wer weiß ob das die richtige ist). Die vom aktuellen Fahrzeughalter habe ich (das ist ein Kumpel von ihm).

Danke

Problem nach Autokauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ich sehe da keine Falschangaben vom Verkäufer.

Wenn man sich Informationen wie ANzahl der Halter erst nach den ganzen Buchungen beschafft und dann aufgrund dessen doch nicht kaufen will, ist das nicht das Problem des Verkäufers.

Wenn es da schon einen gültigen Vertragsschluss gab, könnte er im Gegenteil darauf bestehen das der Kauf abgewickelt wird.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12316.01.2018 12:24:04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Er sagte zuvor es sind 3. Nach Buchungen und Bild vom Fahrzeugschein stellte sich heraus, dass es 7 sind.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von MeineRechte123):
Er sagte zuvor es sind 3.

Da ist was anderes.
Da käme es dann auf den genauen Wortlaut an und wie man den beweisen könnte.



Zitat (von MeineRechte123):
Ich habe nicht 100%ig seinen Namen und auch nicht sicher seine Adresse, nur die die er mir genannt hat (aber wer weiß ob das die richtige ist).

Das müsste man dann natürlich auch verifizieren.
Schon mal gecheckt?


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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie viele Kilometer, Vorbesitzer und und und.

Zitat:
stellte sich heraus, dass es statt 3 Fahrzeughalter auf einmal 7 waren.
Ja was denn jetzt? Vorbesitzer oder Fahrzeughalter? Das ist schon was Unterschiedliches! Die Aussage 3 Vorbesitzer kann durchaus stimmen bei 7 Fahrzeughaltern!

Davon mal abgesehen, wie könntest du die Aussage den belegen, dass es hiess3 und nicht 7?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7234 Beiträge, 1522x hilfreich)

Sehr naive herangehensweise, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Und dann auf dem letzten Drücker erst die Papiere zeigen lassen. Verbuch es als Lehrgeld.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
guest-12316.01.2018 12:24:04
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Er sagte es sind 3 Fahrzeughalter. Beweisen könnte ich dies laut Whatsapp Nachrichten. Später waren es auf einmal 7 Fahrzeughalter.

Zitat:
Das müsste man dann natürlich auch verifizieren.
Schon mal gecheckt?

wie kann man das checken? hinfahren ist schwierig. er wohnt über 700km entfernt von mir

1x Hilfreiche Antwort

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