Mündliche Schenkung - kann sie das zurückfordern?

2. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Planetsven
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Schenkung - kann sie das zurückfordern?

Schöne Guten Abend an alle,

Ich bitte hier um Eure Mithilfe. Ich werde mich kurz fassen und nur die Fakten nennen.

Meine Ex-Lebensgefährtin und ich haben seit Ende Ausgust zusammen gewohnt. Sie ist zu mir, in meine Wohnugn gezogen. Wir lebten also in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen. Bis Mitte Dezember, wo ich die Beziehung beendete als ich erfahren habe, dass sie mit Ihrem Ex Kontakt hatte und mich mit Ihm betrogen hat. Während unserer Beziehung schloss sie einen Handyvertrag ab um mir das daraus resultierende Handy, nachträglich zu meinem Geburtstag zu schenken. Also fand hier eine Schenkung statt. Welche Wirkung hat Sie? Zum Zweiten wurde in der Zeit in der sie in meiner Wohnung mit mir zusammen lebte eine Waschmaschine angeschafft welche von Ihren Großeltern bezahlt wurde. Die Waschmaschine wurde auf Ihren Namen an meine Adresse bestellt und geliefert. Als sie auszog haben wir uns über einige Dinge unterhalten und sie hat mir gesagt, sie wird mir die Waschmaschine überlassen. Also eben schenken, sofern ich das so richtig sehe. Oder war dies keine Schenkung?

Nun fordert Sie die Herausgabe der Waschmaschine und die Herusgabe des Handys.

Jetzt mein Fragen dazu:
Hat sie ein recht eines der beiden Dinge zurückzufordern? Das Handy gehört ja laut Vertragsunterlagen zum Handyvertrag aber sie hat es mir geschenkt. Die Waschmaschine gehört laut Dokument auch ihr. Aber sie hat sie mir ja nun auch "geschenkt" und überlassen.
Jetzt geht sie sogar so weit, mir mit einem Anwalt zu drohen und redet davon, dass sie auch auf die Sachen verzichte aber dann per Gehaltspfändung das Geld für die beiden Dinge sich holen wird.
Nun steh ich dumm da und weiß nicht was ich tun soll. Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Rat zur Seite stehen. Habt ihr noch Fragen so meldet euch, denn ich hab schon ein komisches Gefühl bei der Sache.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Sven

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Planetsven
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich, sofern sie wirklich zum Anwalt geht, Kosten geltende machen? Schließlich hatte sie kein festes Einkommen und war arbeitslos und wir wurden nur gelegentlich von ihrem Vater unterstützt. So wurden alle Aufwendungen wie Miete, Wasser, Heizkosten, Strom und auch Benzin von mir allein getragen. Kann man davon was anrechnen da sie ja fast 4 Monate bei mir gelebt hat.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß Sven

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#3
 Von 
Planetsven
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Für dich mögen es keine Probleme sein aber da ich ziemlich jung bin und auf die Waschmaschien angewiesen bin und kein Geld habe mir eine neue zu leisten, habe ich nicht vor ihr die sachen zurückzugeben.

ja für mich sind das wirklich probleme.

Du hast bestimmt alles was du brauchst und ich soll auf allen Kosten sitzen bleiben???

nein sorry, danke für deinen Beitrag aber eine Hilfe ist er mir so nicht.

Lieben Gruß Sven

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Planetsven
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon verstanden. Ich brauche mir das von dir nicht schreiben zu lassen. Eine Große Hilfe bist du nicht. Nunja, Frauen halten ja auch immer zusammen. Schade, ich dachte ich bekomme objektive Antworten und Hilfe.

Vielelicht meldet sich ja noch jemand der mir ernsthaft helfen kann. Denn zusätzlich Aufwendungen für Strom und Wasser und Heizung die angefallen sind ersetzt mir auch keiner.

Aber ich will und werde nicht mit dir streiten, daher erspare mir doch auch, dass du weiterhin deine nicht ilfreichen Kommentare abgibst.

Vielen Dank für deine Meinung.

Mfg Sven

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#7
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Für dich mögen es keine Probleme sein aber da ich ziemlich jung bin und auf die Waschmaschien angewiesen bin und kein Geld habe mir eine neue zu leisten, habe ich nicht vor ihr die sachen zurückzugeben.


Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat deine Ex KEIN Einkommen. Wie soll SIE sich denn einen neue Waschmaschine leisten???


Übrigens, noch 'nen Tipp für dich - es gibt Waschsalons... ;)

-----------------
"gruß azrael"

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