Mündliche Prüfung Universität

20. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Mündliche Prüfung Universität

Gibt es Angaben oder Richtlinien zur Prüfungsablauf bei einer mündlichen Prüfung? Es geht um eine nicht bestandene Prüfung. Sie bestand aus zwei Teilen, also zwei Prüfern. Während des ersten Teils, saß der andere Prüfer daneben. Sein Handy am Tisch, es vibrierte und machte 3 Mal einen Laut. Ausserdem hatte er sein Laptop auf dem Schoß und tippte. Dies versucht man natürlich zu übersehen aber innerlich weiß man dass es irritiert und die Konzentration nicht steigert.

Während der Prüfung habe ich festgestellt, zwei Antworten die ich gab sind als falsch bewertet worden. Nach der Prüfung schaute ich nach und kann es nachweisen über die Vorlesungsfolien. Auch das irriterte mich.

Was kann man machen, wenn man den einen Prüfer nicht verstanden hat. Er hat sich kaum Mühe gegeben ihn zu verstehen, d.h. er formulierte seine Fragen nicht so um das ich ihn verstand, im Sinne von einer Einführung oder mehr Ausgangsdetails, das Themengebiet ist groß, er wiederholte ständig den gleichen Satz.

Auf eine Nachfrage wo er den gerade sei in dem Vorlesungsstoff damit ich im folgen kann, antwortet er, er sei am Anfang.

Ausserdem durfte ich mir keine Zeit nehmen nachzudenken, ich bat darum mich gerade zu sammeln um die Unterschiede herauszufinden zwischen zwei Objekten, dachte laut und schreib auf einem Zettel und er wartete nicht mal 2 Minuten und sagte selbst die Antwort, dabei war ich gerade dabei mir noch mal die beiden Dinge zu visualisieren weil mich die Prüfung sehr irritierte und mein Kopf gerade leer war. Ich habe enorme Prüfungsangst.


Dazugehörige drei Prüfungen habe ich sehr gut bestanden, die Prüfer waren sehr angetan von meinem Wissen, Grundlage war dass ich ihre Fragen verstanden habe. Wenn ich etwas nicht wusste, konnte ich das Themengebiet wechseln oder man hat versucht zusammen zum Ergebnis zu kommen. Bei dieser Prüfung war nichts möglich, Themen wurden zwar gewechselt aber die zugehörige Frageart war nicht verständlich, ich wurde ständig unterbrochen und durfte nicht nachdenken. Dies ist eine sehr frustrerende Erfahrung.

Es gibt eigentlich keinen anderen Lehrbeauftragtes für dieses Fach, deshalb bleibt mir wohl dieser eine Prüfer erhalten im Falle einer Wiederholung. Nuzt es etwas von dieser Prüfungssituation jemanden wie dem Prüfungsausschuss zu erzählen oder lieber nichts unternehmen, ist halt pech. Die Prriorität dieser Prüfung war enorm, sie entscheid über Abschluss oder nicht.

(Die eine Teilprüfung wäre bestanden wenn der zweite Teil nicht gewesen wäre.)

-- Editiert Malwine am 20.02.2015 15:19

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Die Prriorität dieser Prüfung war enorm, sie entscheid über Abschluss oder nicht.

Das bedeutet, dass man Sie nun exmatrikulieren will? Wenn das Studium ansonsten gut läuft und AUssichten auf Abschluss bestehen, würde ich mich schon angesichts der Wichtigkeit dieser Angelegenheit dazu bei einem Hochschul-Rechtsanwalt/Verwaltungsrecht-Fachanwalt beraten lassen. Sie haben nach Bekanntgabe der Exmatrikulation nur eine bestimmte Frist (1 Monat), um diese anzugehen. Danach ist das Studium auf alle Zeit vorüber und im Normallfall dürfen Sie Bundesgebiet auch nichts mehr mit vergleichbarem Inhalt machen.
Aber wenn bisher alle Prüfungen erfolgreich waren, haben Sie doch sowieso ein Recht auf mindestens eine Wiederholungsprüfung.

Die Grundvorschriften für eine Mündliuche Prüfung sollten sich in Ihrer (Rahmen-)Studienordnung/Prüfungsordnung finden lassen. Ich bezweifle aber, dass dort geschrieben steht, was passieren soll, wenn beim Prüfer das Handy klingelt. Da werden mehr so Sachen stehen wie:
- Die Prüfung ist von zwei Prüfern abzunehmen.
- Bei Bewertungsunterschieden entscheidet ein dritter Prüfer.
- ...

Ich muss aber auch sagen, dass ich Ihrer Schilderung jetzt erstmal nichts entnehmen kann, was klar für einen unfairen Prüfungsverlauf spricht. Sie schreiben von Prüfungsangst und das Ihr Kopf leer war. Und auch wenn Sie die Fragen nicht verstehen, wird man das in den allermeisten Fällen Ihnen anlasten können. Es ist je nach Prüfungsinhalt auch nicht unüblich, dass den Prüflingen keine große Bedenkzeit gegeben wird.

Wenn Sie jetzt bei einer erneuten Prüfung ähnlich frustrierende Abläufe befürchten, ist das erstmal nicht rechtlich angreifbar. Stattdessen sollten Sie sich an die Studienberatung wenden oder eben diesem Prüfungsergebnis widersprechen und den PA entscheiden lassen. Ob das etwas bringt, kann man eigentlich nur wissen, wenn man es versucht hat. Jedenfalls halte ich es für unwahrscheinlich, dass es schaden kann.

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