Mündliche Absprache - Arbeitszeitkonto -

25. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)
Mündliche Absprache - Arbeitszeitkonto -

Hallo,

benötige eine Hilfestellung, ob mündliche Anweisung diesbezüglich rechtskräftig ist.

Es existiert ein befristeter Zeitarbeitsvertrag, der am 31.12.2011 ausläuft und nicht verlängert wird.

Lt. Tarifvertrag steht:

Endet das Arbeitsverhältnis, ist das Arbeitszeitkonto und Qualifizierungskonto bis zu diesem Zeitpunkt auszugleichen und ein Freizeitausgleich zu gewähren.

Der Arbeitgeber schafft die hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Ist das nicht mögliche, erfolgt ein zuschlagsfreier Ausgleich durch Zahlung des Eingruppierungsentgeltes. Dabei sind zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch verbleibende Arbeitszeitschulden finanziell nur auszugleichen, wenn der Arbeitnhmer sie zu vertreten hat.

Ich habe das Zeitarbeitsunternehmen angeschrieben und bat um Freizeitausgleich Qualifizierungskonto und das Arbeitszeitkono.

Ich erhielt keine Stellungnahme, nur unklare Aussagen, einmal als Begründung dass evtl. ein neuer Einsatz in einer anderen Firma statt finden könnte, dann wurde gesagt, dass beauftragte Unternehmen mir nur Urlaub gewähren wollte.

Schriftlich habe ich nichts vorliegen. Lediglich nach mehrfachen Telefonaten habe ich die schriftliche Information erhalten:

Sehr geehrte .....

nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung, ...., bedarf es keiner weiteren schriftlichen Stellungnahme.

Nach §12 (16) Satz 1, ....., bekommen Sie das Arbeitszeit- sowie Ihr Qualifizierungskonto, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.

MfG

Zu meiner Frage:

Benötige ich noch eine schriftliche Aufforderung seitens des Zeitarbeitunternehmens, dass ich kein Freizeitausgleich bekomme für das Qualifizierungskonto u. Freizeitkonto. Oder langt es mündlich, dass ich nur Urlaub gewährt bekomme.

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

... mündlich langt durchaus. du solltest dir von dem gespräch ein erinnerungsprotokoll machen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo Blaubär,

danke für deine Info. Ich sorge mich, weil schon so viel gesagt wurde und nicht eingehalten wurde.

Ich habe bereits ein Erinnerungsprotokoll angelegt mit den unterschiedlichsten Aussagen seitens der Zeitarbeitsfirma. Aber bisher war es immer so, dass es dann so dargestellt wurde, dass der Sachverhalt wie ich ihn beschrieben habe nicht stimmen würde.

Gesetzten Fall die Zeitarbeitsfirma bezieht eine andere Stellung, wie z.B. dass sie es jetzt abstreitet, so nach dem Motto:

Frau ..... da sie keine weiteren Arbeitsaufforderungen von uns erhalten haben, hätten sie in Form von Freizeitausgleich nach der tariflichen Reglung das Arbeitszeitkonto und das Qualifizierungskonto nehmen müssen!

Was denkst du?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17472 Beiträge, 6503x hilfreich)

Wenn du schlechte Erfahrungen mit der Firma gemacht hast und die dir nichts schriftlich geben wollen, bietet sich vielleicht folgende Variante an: Du fertigst ein Protokoll zu dem besprochenen Inhalt und schickst es denen zu mit dem Begleittext, dass du von Zustimmung ausgehst wenn bis Datum ... nicht widersprochen wird.

Ansonsten ist klar: Wenn Aussage gegen Aussage steht, bleibt dir nur die Klage .. wobei du mit Protokoll immer besser dastehst als die ohne irgendetwas. Aber wie es ausgeht, ist vor Gericht schwer vorhersehbar - abgesehen davon, dass Klagen immer ein schwerer Schritt ist.

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2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Steuer2011
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 42x hilfreich)

@ von Jürgen1

du hast meine Frage scheinbar nicht verstanden, aber danke für deine Info.


Zu dem was du geschrieben hast. Das sagt nur aus, dass das Geld ausbezahlt wird. Aber der 1. Punkt ist, dass man das Freizeitkonto sowie Qualifizierungskonto als Freizeitausgleich zu gewähren hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnis.

Und ich habe darum gebeten, mir in Form von Freizeitausgleich die 10 Tage, die im Konto stehen, zu gewährleisten. Es kam keine richtige Antwort darauf.

Sondern nur o.g Antwortschreiben seitens des Zeitarbeitunternehmens.

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