Ich habe ein Problem, was mir in letzter Zeit sehr
schwer zu schaffen macht:
Vor knapp zwei Monaten trat mein Vater eine Reise
nach Hongkong an. Dort ist er schwer gestürzt
und war eine zeitlang auf der Intensivstation.
Mittlerweile geht es ihm glücklicherweise besser, und wurde auf die Normalstation verlegt, jedoch stellte er fest, daß er keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hatte.
Für mich völlig unverständlich, zumal er oft größere
Reisen unternimmt. Daher sollte dies für ihn eine
Selbstverständlichkeit sein!
Wie das deutsche Konsulat mir mitteilte, belaufen sich
alleine jetzt schon die Kosten auf ca. 5.000 EUR, und ein Ende des Krankenhausaufenthaltes ist noch nicht absehbar. Erschwerend kommt noch hinzu, daß mein
Vater zahlungsunfähig ist.
Kann man mich nun als Sohn für die entstandenen
Kosten haftbar machen?
Muß ich für die Leichtsinnigkeit meines Vaters haften?
Muß ich für die Leichtsinnigkeit meines Vaters haften?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Grundsätzlich ja: Denn nicht nur Eltern sind gegenüber den Kindern - sondern auch die Kinder gegenüber den Eltern unterhaltspflichtig.
Frage am Rande: Wie kann Dein Vater solche Reisen unternehmen, wenn er kein Geld hat?
@Sokrates
Gute Frage. Woher er das Geld für die Reise hatte, ist mir selbst ein Rätsel.
Aber dennoch müssen doch Grenzen in dieser Regelung sein! Ich verdiene monatlich 800 EUR und brauche das Geld selbst zum Leben! Oder klingelt dann der Gerichtsvollzieher und fängt bei mir das Pfänden an?
Es kann doch nicht sein, daß ich so behandelt werde, als hätte ich die Kosten selbst schuldhaft verursacht!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch du hast ein SB und gepfändet kann wohl bei dir nicht....
http://www.mgsff.nrw.de/familienratgeber/100_lebensphasen/140_trennung/145_ehegatten/selbst.htm
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten