Motorschaden nach 5 Monaten

20. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Motorschaden nach 5 Monaten

Hallo,

ich verfolge dieses Forum schon eine Weile und habe jetzt auch eine Frage.
Ich habe mir vor 5 Monaten einen gebrauchten Audi A6 mit 195000 km bei einem Autohändler gekauft. Jetzt nach 5 Monaten und ca 7000 km der Schock, Motorschaden, die Kosten der Reperatur belaufen sich laut VW/Audi auf ca. 6000,- €. Ich habe den Verkäufer bereits kontaktiert und ihm den Fall geschildert und einen Kostenvoranschlag auf seinen Wunsch machen lassen. Jetzt will er nicht für den Schaden gerade stehen noch die Kosten für den geforderten Kostenvoranschlag übernehmen. Hat jemand ein paar Tipps für mich wie ich mich weiter verhalten soll oder welche Gestetze bzw. Rechtssprechungen es zu meinem Problem gibt???
Vielen Dank im vorraus....

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-- Editiert am 20.05.2010 17:59

Problem nach Autokauf?

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17 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

1. Der K muß zunächst beweisen können, daß es sich um einen Mangel handelt, also kein für Alter und Laufleistung üblicher Verschleiß vorliegt.

2. Dann muß der gewerbliche VK (innert 6 Mon. nach Kauf) beweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag. Andernfalls haftet er.

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#2
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
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#3
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Anworten.

Es handelt sich um eingelaufene Nockenwellen und Kipphebel (bin kein Fachmann, alles laut Aussage von VW / Audi ) und ich bin seit dem Kauf ca. 7000 km gefahren, also hat der Wagen jetzt ca 202000 km gelaufen. Inspektionen sind erst wieder mit 240000 km dran ( Zahnriemen etc. ). Ich vermute mal das eingelaufene Nockwellen nicht innerhalb ein paar tausend Kilometern entstehen und der Schaden bereits beim Kauf schon bestand.

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#4
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#5
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kostenvoranschlag wurde vom Händler zur genauen Schadensanalyse gefordert, da dieser ein paar km entfernt ist.

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#6
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann jemand beurteilen wie meine Chancen stehen den Fall vor Gericht zu gewinnen. Wäre dankbar über ein kleines Feed Back bevor ich den Anwalt aufsuche. Danke dafür.

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#7
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann jemand beurteilen wie meine Chancen stehen den Fall vor Gericht zu gewinnen. Wäre dankbar über ein kleines Feed Back bevor ich den Anwalt aufsuche. Danke dafür.

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#8
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
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#11
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hier ein paar Rahmendaten:

Fahrzeug : Audi A6 Avant 2.5 TDI Baujahr 2002
km Stand bei Kauf : 195000
km Stand bei defekt : 202000
Fahrzeug gekauft : vor 5 Monaten ( bei einem Händler )

Der Kostenvoranschlag ist deshalb so hoch, weil Audi gleichmal 2 komplett neue Zylinderkahnriemenwechsel, Wasserpumpenwechsel und Rumpfmotorüberprüfung.
Der KVA diente ja auch zur Schadensanalyse für den Verkäufer, da er darum gebeten hat.
Ich will ja auch nicht den Betrag vom Verkäufer, sondern nur das der Wagen wieder läuft und ich Freude an den Wagen habe. Wie und zu welchem Preis er das hinbekommt ist mir ja egal, aber er weigert sich dagegen und will nicht einmal die enstandenen Kosten für den Kostenvoranschlag übernehmen, um den er selbst gebeten hat. Alles ist auf schriftlichem Wege passiert. Ist denn das alles rechtens? Ich bin leider nur Laie und glaube dies nämlich nicht. Bei all dem Ärger hat ich auch privat kaufen können. Da geht man zum Händler wo man denkt man zahlt ein wenig mehr für Qualität und dann sowas. echt enttäuschend.

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#12
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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#13
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir bewußt das er das Recht hat selbst Hand anzulegen oder für weniger finanzielle Aufwendungen den Schaden beheben (lassen) kann, ich bin mir auch im klaren das er gebrauchte Teile einbauen darf. Ich will ihn ja auch nicht gleich ruinieren sondern nur das mein Wagen wieder läuft, egal wie. Und alles andere was nicht mit dem unmittelbarem Schaden zu tun hat, bin ich auch bereit zu zahlen.
Aber er hat mich aufgefordert, in einer "freien" Werkstatt einen KVA machen zu lassen. Ich war bei Audi direkt, da ich den Wagen nach dem Schaden direkt dahin schleppen ließ. Für die genaue Schaden - und Kostenanalyse mußten natürlich auch ein paar Sachen demontiert werden und dafür ist ein Betrag von ca. 110,- € zusammengekommen (dieser wird natürlich bei Auftragsvergabe wieder verrechnetaber er will den Wagen ja da nicht reparieren lassen), aber eine freie Werkstatt hätte den Wagen auch nicht kostenfrei zerlegt wenn ich dann da nicht reparieren lasse, deswegen bin ich der Meinung wenn er die Reperatur bei Audi schon ablehnt, soll er den Wagen zum Laufen bringen, egal wie und für wieviel Geld und mir die Kosten für den KVA erstatten, oder lieg ich damit falsch? Danke im Vorraus...

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#14
 Von 
benjohnsen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wieso kann er die Schadensbehebung komplett ablehnen und mir schreiben das er bei der Laufleistung nichts für mich machen kann oder will.
Nach 7000 km und 5 Monaten kann ich doch von einem Händler mehr erwarten egal ob der gekaufte Wagen 200000 oder 500000 km drauf hat. Das muss er doch finanziell mitberechnen oder halt solche Wagen nicht verkaufen, oder????

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#16
 Von 
guest-12331.05.2010 09:45:35
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 73x hilfreich)

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